Montag, 18. September 2023
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes 3. Etappe (PBG, SRSZ 400.100 );
Das Planungs- und Baugesetz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) trat am 1. September 1988 in Kraft. In den letzten Jahren verlangten einerseits Änderungen des Bundesrechts (Mehrwertausgleich und Baulandmobilisierung) und andererseits verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie Erfahrungen aus der Verwaltungs- und Gerichtspraxis weitere Änderungen des kantonalen Planungs- und Baurechts. Nachdem die Themen der 1. Revisionsetappe v.a. den Mehrwertausgleich und die Baulandmobilisierung betrafen, ging es in der 2. Etappe v.a. um das kantonale und kommunale Nutzungsplanverfahren, die Harmonisierung der Bauvorschriften und weitere Einzelanliegen.
Der Kantonsrat hatte an der Sitzung vom 30. März 2022 die 2. Etappe der Teilrevision des PBG verabschiedet. Dabei wurden leider einige Aspekte ausgeklammert.
Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Raumplanung-, Umwelt-, Verkehr- und Energie (RUVEK0) gelangte nach dieser Kantonsratssitzung offenbar zum Schluss, dass alle anstehenden Revisionspunkte in einer Vorlage und ohne Verzug abzuhandeln seien. Der Regierungsrat stimmte diesem Vorgehen ebenfalls zu und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der vorliegenden 3. Etappe der Teilrevision, welche namentlich folgende Punkte umfasst:
- Prüfen einer Anpassung und Vereinfachung des kommunalen Nutzungsplanverfahrens;
- Prüfen einer Schwyzer Vereinheitlichung der Baubegriffe und Nutzflächenziffern nach dem Austritt
aus der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB);
- Abarbeitung der hängigen parlamentarischen Vorstösse, insbesondere zum Baubewilligungsverfahren;
- Digitalisierung der Planungs-, Bewilligungs- und Mehrwertabgabeverfahren und Schaffung der erforderlichen
Rechtsgrundlagen;
- Diverses: Mehrwertabgabe, Gewässerabstand, Zonengrenzabstand, Solaranlagen und Strafbestimmungen.
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