Freitag, 1. Dezember 2023

Vernehmlassungsantwort zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EGzFGA)

Die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EGzFGA). Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben die nachstehende Stellungnahme ab.

Einleitung

Die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz befürwortet grundsätzlich das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lancierte am 17. Januar 2017 die Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Sie hat zum Ziel, den drohenden Pflegepersonalnotstand auf allen Stufen zu verhindern und damit die Betreuung  der Patienten und Patientinnen in der Zukunft zu gewährleisten.

Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament, das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege verabschiedet.

Im Kanton Schwyz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer auf acht Jahre beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt werden.

 

Bemerkungen und Anträge

§ 1 und § 2

Laut dem nationalen Versorgungsbericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) arbeiteten 2019 insgesamt 185'600 Personen in Pflegeberufen. Gemäss Referenzszenario wird der Bedarf bis 2029 auf 222'100 steigen, was einen zusätzlichen Bedarf von 36'500 Personen bedeutet.

Die Grünliberalen erachten es deshalb und den bejahten Zielen der Initiative folgend als sinnvoll, nicht nur die Ausbildungen zur Pflegeperson höhere Fachschule (HF) und Pflegeperson Fachhochschule (FH) mit diesem Gesetz zu fördern, sondern besonders auch die Pflegeberufe mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) und jene mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA).

Der zusätzliche Bedarf besteht auf allen Pflegestufen. Darum sollten alle Ausbildungsformen der Pflegeberufe mit diesem Gesetz gefördert werden können.

Die Grünliberalen SZ fragen sich deshalb, weshalb in § 2 Abs. 1 die Ausbildungsverpflichtung nur für die Ausbildung von Pflegefachpersonen an einer höheren Fachschule (HF) und an einer Fachhochschule (FH) sichergestellt wird und nicht auch für die Ausbildung von Pflegeberufen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) und Eidgenössischem Berufsattest (EBA).
Dies müsste nach der GLP SZ daher entsprechend ins Gesetz aufgenommen werden.

 

§ 3b Abs. 1

Jedes Spital, jedes Pflegeheim und jede Organisation, die Pflegefachpersonen ausbildet, besitzt seine Eigenheiten. Dem sollte mit einem Mittspracherecht bei der Ermittlung der zu erbringenden Ausbildungsleistungen Rechnung getragen werden. In einer Zusammenarbeit zwischen dem Amt und der auszubildenden Institution können individuelle Begebenheiten der einzelnen Betriebe berücksichtigt werden.

 

Antrag:

§ 3b Abs. 1

Die Grünliberalen beantragen folgende Ergänzung:

Das zuständige Amt ermittelt, in Zusammenarbeit mit der auszubildenden Institution, für alle Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung die pro Betrieb und pro Bildungsgang im Kalenderjahr zu erbringenden Ausbildungsleistungen. Diese können in begründeten Fällen auf Gesuch hin angepasst werden.

Die Grünliberalen würden unter § 3 Abs. 1 eine liberalere Formulierung im nachfolgenden Sinne vorziehen und würden einladen dies entsprechend anzupassen:

Die Betriebe reichen ein Ausbildungskonzept mit definierten Ausbildungszielen ein, welches vom Regierungsgrat genehmigt wird. Das Amt kontrolliert die Ausbildungsleistung und kann bei Bedarf zusätzliche Massnahmen ergreifen und/oder als Vorgabe einen Minimalstandard vorgeben.

 

§ 8 Abs 1

Aktuell existiert keine höhere Fachschule für Pflegeberufe im Kanton Schwyz. Voraussichtlich ab 2024 ist ein Ausbildungsangebot Pflege HF am Berufsbildungszentrum BBZ in Pfäffikon geplant. Nichtsdestotrotz werden viele Auszubildende ihre Ausbildung ausserkantonal absolvieren müssen. Dennoch muss das Ziel sein künftig die Hausaufgaben zu machen und möglichst alle im Kanton SZ auszubilden. Mit der aktuellen Formulierung gibt man starke Anreize und Signale ab, dass auch in Zukunft viel mehr ausserkantonal ausgebildet werden und dann auch dort bleiben . Dann würde der Kanton SZ quasi die Ausbildung für das ausserkantonale Fachpersonal finanzieren und allenfalls selber mit leeren Händen da stehen.

 

Antrag:

§ 8 Abs. 1

Die Grünliberalen beantragen folgende Ergänzung:

Das zuständige Amt gewährt höheren Fachschulen im Kanton Schwyz auf Gesuch hin Beiträge zur Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege HF und kann ausserkantonalen Ausbildungsstätten (z.B. in einem  Konkordatsvertrag) unterstützen.

Die Grünliberalen erachten es zudem als prüfenswert, weitere Ausbildungsangebote Pflege HF – analog zu jenem am Berufsbildungszentrum BBZ in Pfäffikon – im Kanton Schwyz zu planen und zu realisieren, um das angehende und dringend benötigte Pflegefachpersonal innerkantonal selbst auszubilden.

Des Weiteren wünscht sich die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz eine enge Zusammenarbeit und Absprache mit den weiteren Zentralschweizer Kantonen. Dies, um die Region Zentralschweiz zu stärken, Synergien zu nutzen und zusammen an einer ganzheitlichen und nachhaltigen Lösung zu arbeiten.

 

 

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Vernehmlassungsantwort und verbleiben

Hochachtungsvoll
Grünliberale Partei Kanton Schwyz