Sonntag, 25. August 2019

Vernehmlassung Teilrevision kantonales Waldgesetz

Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes einzureichen. Wir möchten uns hierfür bedanken und wie folgt Stellung nehmen. Die Grünliberalen Kanton Schwyz begrüssen die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes mit punktuellen Ergänzungen zur Erfüllung der Anpassungen und Ziele des Bundes. Die neuen Bestimmungen des eidgenössischen Waldgesetzes und der Waldverordnung zielen unterem Anderen darauf ab, den Wald künftig besser für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung zu erhöhen. Besonders in diesen Bereichen sehen die Grünliberalen Kanton Schwyz noch zusätzlichen Handlungsbedarf.

Holznutzung
Die Waldpolitik 2020 des Bundes nennt u.a. als wichtigste Herausforderungen für die Waldpolitik das Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials und die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft. Obwohl das Postulat M 19/15 „Stärkung des einheimischen Bau- und Energiestoffes Holz“ (RRB Nr. 645/2018) durch das Parlament als erledigt abgeschrieben wurde, sind die Grünliberalen der Meinung, dass es zusätzliche Massnahmen zur verstärkten Nutzung des einheimischen und erneuerbaren Rohstoffes Holz braucht. Die Waldwirtschaft als wichtiger Wirtschaftszweig im Kanton kann und soll gestärkt werden und die regionale Wertschöpfung soll weiter erhöht werden. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sind deshalb der Ansicht, dass eine Chance vertan wird, wenn im Rahmen der Teilrevision Massnahmen zur Förderung der lokalen Holzwirtschaft nicht einmal geprüft werden.
Die Leistungsvereinbarungen und die Unterstützung der Bildung von Waldbaugenossenschaften sind aus Sicht der Grünliberalen Schritte in die richtige Richtung.

 

Herausforderungen des Klimawandels
Dem Erläuterungsbericht zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes kann entnommen werden, dass bezüglich Anpassung des Waldes aufgrund des Klimawandels die Regulierungen auf Bundesebene ausreichen und sich folglich keine kantonalrechtlichen Ergänzungen aufdrängen. In Art. 28a des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) ist unter dem Titel «Vorkehrungen zum Klimawandel» festgehalten, dass der Bund und die Kantone Massnahmen ergreifen, welche den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können.
Aus dem Erläuterungsbericht ist nicht erkennbar wie der Kanton diese wichtige Aufgabe angehen will. Die Grünliberalen hätten im Hinblick auf die Teilrevision des Waldgesetzes erwartet, dass die künftigen Auswirkungen des Klimawandels auf den Schwyzer Wald systematisch erfasst werden, um dann auf dieser Grundlage ein Massnahmenpaket zu erarbeiten. Auf dieser Basis wäre dann auch erkennbar, ob zusätzliche Anpassungen am kantonalen Waldgesetz erforderlich sind.

Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz bedauert es, dass die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes sich auf die minimal notwendigen Anpassungen beschränkt und die Chance nicht genutzt wurde die Weichen für eine verstärkte Nutzung des Schwyzer Waldes zu stellen und sich gleichzeitig auf die anstehenden Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.

Die Grünliberalen Kanton Schwyz bedanken sich für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme in der weiteren Ausgestaltung der Vorlage.

Grünliberale Partei Kanton Schwyz

Freundliche Grüsse

 

Markus Weber, Präsident

Rudolf Bopp, Leiter Kantonale Politik