Donnerstag, 30. Mai 2024

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG)

Die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG). Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben die nachstehende Stellungnahme ab. Die Grünliberalen Schwyz begrüssen im Allgemeinen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen.

Ad §2 2. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Die Grünliberalen Schwyz begrüssen, dass neu in § 2 die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand in Bezug auf den Umweltschutz verankert wird und hoffen, dass der Kanton, die Bezirke und die Gemeinden diese Vorbildfunktion aktiv vorleben werden und beim Erlass und zukünftigen Anpassungen von Verordnungen und Reglementen wegweissend miteinbeziehen werden.


Ad §11b d) Verwertung von Abfällen

Die Grünliberalen Schwyz sehen es als wichtigen Schritt, die Förderung der Kreislaufwirtschaft in das Umweltschutzgesetz aufzunehmen. Gerne möchten die Grünliberalen Schwyz allerdings das ganze Konzept der Kreislaufwirtschaft verankern.


Antrag 1

Die Grünliberalen Schwyz beantragen in Paragraf 11b das gesamte Konzept der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen (angepasste Überschrift: «Verwertung und Vermeidung von Abfällen»). Deshalb sollte auch die Förderung der Nutzung von wiederverwertbaren und wiederverwerteten Materialien, sowie die Konzepte des Teilens, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten hinzugefügt werden (gemäss Abbildung 2: Schematische Abbildung der Kreislaufwirtschaft BAFU)



Ad §24 bis §26 2. Abfallgebühren

Die Grünliberalen Schwyz befürworten, die Regelung der Abfallgebühren nach dem Subsidiaritätsprinzip an die Gemeinden zu übertragen. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG 814.01) verankert in Artikel 32a die Finanzierung bei Siedlungsabfällen nach dem Verursacherprinzip, welches die Gemeinden bei der Ausarbeitung der Abfallreglemente zu berücksichtigen haben werden.

 

Ad §25 3. Deponieabgaben

Die Grünliberalen Schwyz befürworten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Entschädigungen für Deponiestandortgemeinden, weil damit dem Legalitätsprinzip auch in dieser Hinsicht endlich Folge geleistet wird, und begrüssen den Vorschlag, diese Abgaben, obwohl per Definition nicht zweckgebunden, für die Verbesserung der Standortattraktivität einzusetzen. Gerne möchten die Grünliberalen Schwyz allerdings diesem Vorschlag mehr Gewicht verleihen.


Antrag 2

Die Grünliberalen Schwyz beantragen in Paragraf 25 die Empfehlung einzufügen, anfallende Deponieabgaben für Umweltschutzprojekte einzusetzen und auf diese Weise die Standortattraktivität zu fördern.


Wir bitten um Berücksichtigung unserer Vernehmlassungsantwort und verbleiben


Hochachtungsvoll,
Grünliberale Partei Kanton Schwyz