Montag, 5. Oktober 2020

Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage «Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» einzureichen. Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab.

Allgemeine Anmerkungen

Die Grünliberalen begrüssen die Totalrevision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Eine Harmonisierung der Regeln im Beschaffungswesen und die damit verbundene Standardisierung der Abläufe in allen Kantonen bringt wesentliche Vereinfachungen für die Anbieter und senkt die Kosten. Daraus ergeben sich grosse, gesamtwirtschaftliche Vorteile. Dies gilt auch für die Harmonisierung mit dem europäischen Umland. Damit werden insbesondere auch die Chancen für Schweizer Unternehmen im Ausland erhöht.

Wir begrüssen die Änderung vom «wirtschaftlich günstigsten» hin zum neu «vorteilhaftesten» Angebot und den Paradigmenwechsel bei den Zuschlagskriterien weg vom Preis- hin zum Qualitätswettbewerb. Inhaltich überzeugt vor allem die Ergänzung der Zuschlagkriterien (Art. 29 BöB). Dass neu neben Preis und Qualität auch Kriterien wie die Lebenszykluskosten und die Nachhaltigkeit in Art. 29 Abs. 1 BöB Eingang gefunden haben, ist aus Sicht der Grünliberalen besonders erfreulich.

Auch dass öffentliche Aufträge in Zukunft nur noch an Anbieter vergeben werden, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten (Art. 12 Abs. 3 BöB sowie IvöB; Anhang 4 zum IvöB), ist sehr zu begrüssen.

Die Grünliberalen erwarten, dass der Kanton nach Inkrafttreten der Vereinbarung die neuen Vorgaben zügig umsetzt und die Kriterien «Lebenszykluskosten» und «Nachhaltigkeit» wo immer sinnvoll möglich auch tatsächlich anwendet.

 

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen

keine

 

Abweichung zum Bundesgesetz

Im Gegensatz zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wurden die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, nicht in den Katalog der Zuschlagskriterien aufgenommen. Aus Sicht der Grünliberalen ist dieser Entscheid aus folgenden Gründen richtig:

  • Von offenen Märkten profitiert gerade ein Exportland wie die Schweiz im besonderen Masse, auch Schwyzer Betriebe müssen sich dem internationalen Wettbewerb stellen. Ein «Heimatschutz» ist aus liberaler Sicht fehl am Platz.
  • Bei Anwendung des Zuschlagskriteriums «Nachhaltigkeit» i.S.v. Art. 29 Abs. 1 BöB haben lokale Anbieter grundsätzlich grössere Chancen als Anbieter aus dem fernen Ausland. Durch das Kriterium «Innovationsgehalt» i.S.v. Art. 29 Abs. 1 BöB können innovative Unternehmen aus dem Inland ebenfalls punkten.
  • Wenn die unterschiedlichen Preisniveaus in anderen Ländern als Kriterium eingeführt würden, würden damit Kriterien wie die Nachhaltigkeit und der Innovationsgehalt an Bedeutung verlieren, was letztlich gesamtwirtschaftlich negative Folgen hätte.
  • Bei kantonalen Beschaffungen trägt unseres Erachtens der Verzicht auf die Preisniveau-Klausel zur Rechtssicherheit/Rechtsgleichheit bei und vereinfacht das Verfahren für die beschaffende Stelle. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Konformität der «Preisniveau-Klausel» mit internationalen Verträgen.
  • Die Umsetzung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Eine faire und rechtsicherere Festlegung des Preisniveaus in anderen Ländern ist nicht ohne weiteres möglich, insbesondere in Ländern mit erheblichen Unterschieden des Lohnniveaus in verschiedenen Regionen. Zudem müssten auch Produkte oder Dienstleistungen von lokalen Unternehmen daraufhin geprüft werden, ob sie nicht zu relevanten Teilen im Ausland gefertigt bzw. erstellt wurden.

 

Anträge

Wir beantragen dem Regierungsrat mittels Beitrittsbeschluss das IvöB zu ratifizieren.


Wir empfehlen dem Regierungsrat des Kantons Schwyz, die in §3 Abs. 2 lit. a des Beitrittsbeschlusses genannten öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, die Kantonalbank oder Organisationen der Arbeitsintegration auch dem IVöB zu unterstellen.

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und ersuchen Sie höflich unsere Anregungen und Vorschläge zu berücksichtigen.