Montag, 8. Mai 2023

Vernehmlassungsantwort zur Geschäftsordnung des Kantonsrats

Die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung zur Geschäftsordnung des Kantonsrats. Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben die nachstehende Stellungnahme ab.

Ad Ziff. 2.1 Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen

Damit der Kantonsrat in ausserordentlichen Lagen handlungsfähig bleibt, soll die Ratsleitung die Kompetenz

erhalten, von der Geschäftsordnung abweichende Massnahmen für die Aufrechterhaltung des Ratsbetriebes anzuordnen. Mögliche Massnahmen können beispielsweise Zugangsbeschränkungen für Besucher oder das Anordnen von Schutzmassnahmen sein. Unzulässig bleiben Massnahmen, welche beispielsweise die Teilnahme an den Kantonsrats- oder Kommissionssitzungen einzelner Mitglieder des Kantonsrates oder des Regierungsrates verhindern.

 

Die Grünliberalen befürworten die Verbesserung der Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen durch die Einführung von § 12 Abs. 1 Bst. n, weil es uns für ähnliche Fälle in Zukunft besser vorbereitet indem dem Regierungsrat weniger die Hände gebunden sind. Ein Missbrauch der Regelung ist aus heutiger Warte nicht zu erwarten.

 

 

 

Ad Ziff. 2.2 Zeitgemässe Fraktionsbeträge

Der Bankrat der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) wird vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier

Jahren gewählt. Er setzt sich praxisgemäss proportional zum Wähleranteil der Parteien im Kantonsrat

zusammen. Die Bankräte entrichten in der Regel eine sogenannte Mandatsträgerabgabe an die jeweilige Partei. Diese Abgabe trägt wesentlich zur Parteifinanzierung bei. Die Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank (KRAK)  befürchtet, dass mit dieser Form der Parteienfinanzierung vor allem Vertreter der Parteien statt kompetente Fachleute in den Bankrat entsendet werden. Das heisst im Klartext, dass parteipolitisch unabhängige Personen, welche allenfalls gar die Anforderungen an die SZKB-Bankräte gar übertreffen und fachlich sehr geeignet wären, so von den Parteien kaum zur Wahl in den Bankrat vorgeschlagen werden. Die Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank hat mit der Motion M 3/22 die Erhöhung der Fraktionsbeiträge beantragt, damit die Fraktionen nicht mehr von den Mandatsträgerabgaben der Bankräte abhängig sind und der Bankrat zukünftig noch stärker nach fachlichen, regulatorischen, zeitlichen und persönlichen Anforderungen zusammengesetzt werden kann. Alle im Kantonsrat

vertretenen Fraktionen sollen einen fixen Beitrag von jährlich Fr. 10'000.- sowie Fr. 1'500.- pro Fraktionsmitglied und Jahr aus der allgemeinen Staatskasse erhalten. Mitgliedern des Kantonsrates, die keiner Fraktion angehören, wird ein Zuschuss von 2000 Franken im Jahr ausgerichtet.

 

Die Finanzierung der Parteien über Mandatsabgaben muss dringend überdacht werden. Weil die Parteien einen wichtigen Beitrag an unseren Staat leisten, ist die Finanzierung über den Staat schon länger überfällig. Eine staatliche Unterstützung der Parteien mag auf den ersten Blick komisch anmuten, ist aber wegen des engagierten Beitrages an eine lebendige Demokratie durchaus sehr begründet. Zudem ist es auch von grossem Vorteil, wenn dadurch Parteien und dann vor allem auch wichtige Mandatsträger unabhängiger, sprich ohne direkte gegenseitige finanzielle Interessen agieren. Es ebnet den Weg, dass geeignete Personen für die Erfüllung von staatlichen Aufgaben gefunden, vorgeschlagen und gewählt werden,  quer durch alle Parteizugehörigkeiten hindurch, inkl. Parteilose.

 

Natürlich freut sich auch die GLP über eine Erhöhung der Beiträge von bisher 5'000.- auf neu 19'000.- CHF., was fast einer Vervierfachung entspricht. Anzumerken ist, dass andere Parteien sogar bis 6x mehr erhalten, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie "freiwillig" auf die bisherigen Mandatsabgaben verzichten. Aber werden sie auch effektiv verzichten oder lassen sich diese, trotzdem wie bisher, ihre Portierung zur Wahl und Wahl weiterhin irgendwie abgelten, resp. wie ist das zu verhindern?

Dies ist ja denn auch ein grosser Kritikpunkt an der aktuellen Fassung, denn sie sieht kein Druck oder § vor der dies verlangt, geschweige denn garantiert. Daher fordert die GLP, dass man im Gesetz explizit festhält, dass die direkte oder indirekte, z.B. über Spenden oder versteckte Spenden via andere, Einforderung von Mandatsabgaben von Bankräten verboten ist. De facto bedeutet dies auch ein direktes oder indirektes Spendenverbot für Bankräte . § 38 soll daher um einen dahingehenden Abs. 4 ergänzt werden.

Man könnte einwenden, dass selbst dies letztlich umgangen werden kann. Was wie bei vielen Gesetzten bei grosser Mutwilligkeit (=krimineller Energie) stets möglich ist, aber eben nicht ohne sich strafbar zu machen. Grundsätzlich müsste eine solche "Spende" via Transparenzgesetz, welches bekanntermassen mit Tricks durchaus umgehbar ist, ausgewiesen werden und würde daher so auffliegen. Täte man dies straffälliger weise nicht bestünde ein grosse Gefahr, dass dies über die Vernetzung der Parteien, Gerüchteküche oder gar einen Whistleblower zu Amtszeiten oder danach doch auskäm. sehr gross. Allein der potentielle Reputationsschaden für eine Partei ist dermassen gross, dass dieses Risiko wohl doch keine Partei eingehen würde. Dazu ist es aber wichtig, dass es im § 38 in einem Abs. 4 explizit genannt wird, so dass ein Gesetzesbruch mit rechtskräftiger Verurteilung als Drohkulisse vorhanden ist. Ist es nicht explizit genannt, wär ein Verzicht auf die Bankratsabgaben, wie heute, lediglich freiwillig und irgendwie schon fast fraglich, wieso man es nicht macht. Es fährt ja in der Regel auch keiner 30 in der 50er Zone. Diese Gefahr besteht zumindest nach einer gewissen Zeit, wenn man gerne vergessen hat, warum man die staatliche Finanzierung eingeführt hat, und es ja keine Straftat wär Mandatsabgaben zu verlangen. Damit hätte man mit diese GOKR Anpassung im § 38 einen quasi toten Paragraphen geboren.

 

Die Grünliberalen befürworten die Anpassungen im § 38 mit den neuen Absätzen 2 und 3, stellen aber zur Klarstellung und Durchsetzung nachfolgenden Antrag:

                   § 38 Abs. …4 (neu)

                        4 Die direkte oder indirekte, z.B. über Spenden oder versteckte Spenden über andere, Einforderung von                  Mandatsabgaben von Bankräten ist verboten.


Dies ist ein Formulierungsvorschlag, der von entsprechenden Fachleuten durchaus in eine gesetzeskonforme Formulierung umgewandelt werden kann. Vereinfacht könnte man z.B. auch formulieren: Bankräte dürfen ausser dem normalen Jahresbeitrag keine politischen Parteien finanziell unterstützen.

 

 

Ad Ziff. 2.2 Übertragung der Kantonsratssitzungen mit Livestream

Damit die Kantonsratssitzungen via Livestream übertragen werden können, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Aufnahmen sollen via Internet übertragen werden und für fünf Jahre einsehbar bleiben. Nicht öffentliche Verhandlungen sollen auch zukünftig nicht übertragen werden. Weil der Regierungsrat befürchtet, dass die Einführung des Livestreams einer effizienten Debatte im Rat abträglich ist und die Lösungsfindung dadurch leiden könnte, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat jedoch, die

entsprechende Revisionsbestimmung abzulehnen.

 

Die Grünliberalen hingegen befürworten die Übertragung mit Livestream, ist dieser doch geeignet, die Vorgänge der Politik auch einem breiteren, u.U. auch jüngeren, digitaleren Publikum näher zu bringen. Die live und on-demand Übertragung der Sitzungen aus dem Mythenforum während der Covid Pandemie haben den Mehrwert einer zeitgleichen und -gemässen Informationsverbreitung gezeigt. Nachteile bestanden keine da die Verhandlungen ohnehin bereits öffentlich und dann deren Wortprotokolle einsehbar sind, allerdings eben nur mit mehrtägiger Verzögerung on-demand, Der damalige Livestream hat auch bewiesen, dass es kein abnormes Showlaufen der Parlamentarier gab, auch nicht von denen, die Aufmerksamkeit heischende Auftritte geradezu lieben, und/oder dass der Ratsbetrieb und dessen Effizienz auch nicht darunter leiden. Die zusätzlichen Kameraaugen und Mikrophone reden ja nicht. Umgekehrt hat die Aussicht, dass gewisse Aussagen und real geäusserte Meinungen plötzlich auch viele gutgläubige Wähler erreichen und zum nachdenken bringen könnten, allenfalls den einen oder anderen Votanten sogar zurückgebunden. Der Livestream ist geeignet, mehr Interesse und Transparenz in die Beratungen des Kantonsrates zu bringen und ermöglicht es der Bevölkerung, sich selbst, mit eigenen Augen und Ohren, ein klares Bild von den Debatten zu machen. Damit wird die Bevölkerung, die für gewisse Entscheidungen ausschlaggebenden Zwischen- und Untertöne, die es oftmals nicht in die Medien schaffen, mitbekommen. Es ist zudem auch interessant die politische Arbeit im Rat mit modernen, attraktiven Mittel einer breiten Öffentlichkeit zeigen zu können, was auch das Interesse an der Politik wieder etwas zu steigern vermag.

 

Die Grünliberalen befürworten die Einführung von § 59, welche die Übertragung mit Livestream und damit zeitgemässe Kommunikationsmittel für schnellere und bessere Transparenz sowie potentiell mehr Interesse ermöglicht. Negative Auswirkungen auf die Effizienz und Inhalte der Debatte und damit auf die Resultate sind nicht zu erwarten, wie die Covid Pandemie Situation 1:1 zeigte.

 

 

 

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Vernamlassungsanworten und verbleiben

Hochachtungsvoll
Grünliberale Partei Kanton Schwyz