Sonntag, 30. September 2018

Vernehmlassungsantwort zum Transparenzgesetz

Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz steht grundsätzlich hinter der Forderung einer grösseren Transparenz und der damit verbundenen Offenlegungspflicht von Interessenbindungen und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz steht grundsätzlich hinter der Forderung einer grösseren Transparenz und der damit verbundenen Offenlegungspflicht von Interessenbindungen und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Die Transparenzinitiative der Juso und damit auch das nun vorliegende Gesetz, die auf einem sehr weitgehenden, alle Staatsebenen umfassenden Transparenzbegriff basieren, sind jedoch unverhältnismässig, weil nicht nur bei Abstimmungen und Wahlen auf Kantons- sondern auch auf Bezirks- und Gemeindeebene weitgehende Offenlegungspflichten gefordert werden.


Bereits bei der Beratung im Kantonsrat war absehbar, dass sich die Umsetzung der Transparenzinitiativ schwierig gestalten wird bzw., dass die geforderten Offenlegungspflichten für den Kanton und die Gemeinden zu einem unverhältnismässigen, administrativen Aufwand führen werden. Besonders auf Bezirks- und Gemeindeebene ist der Nutzen für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht ersichtlich resp. nur sehr gering. Die zusätzlichen Pflichten tragen hier nur bedingt zu einer verbesserten Meinungsbildung bei. Der Aufwand für die Parteien und Organisationen hingegen steigen und es wird in Zukunft noch schwieriger werden geeignete Kandidaten zu finden. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sind davon überzeugt, dass zu viel Reglementierung kontraproduktiv ist. Das gilt auch bei den im Gesetzesentwurf enthaltenen, umfassenden Offenlegungspflichten. Gerade in unserem Milizsystem ist es entscheidend, dass sich auf allen Ebenen genügend geeignete Personen zur Wahl stellen. Mit der überschiessenden Regulierung wird damit letztlich das Hauptziel verfehlt: Die direkte Demokratie wird nicht gestärkt sondern geschwächt.


Der Verfassungstext ist aus Sicht der Grünliberalen nur bedingt mit den Eigenheiten des schwyzerischen politischen Systems vereinbar, was sich unter anderem bei den wilden Listen zeigt, die mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein werden. Auch die Tatsache, dass auf Bezirks- und Gemeindeebene traditionell das Versammlungssystem gelebt wird, ist mit dem Transparenzgedanken und den damit verbundenen Offenlegungspflichten kaum vereinbar.

 

Die Grünliberalen Kanton Schwyz sind der Ansicht, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf sich richtigerweise sehr eng am Verfassungstext orientiert. Aufgrund des Wortlautes der vom Volk angenommenen Initiative mit bereits auf Verfassungsstufe ausformulierten Offenlegungspflichten besteht kaum Spielraum für eine pragmatischere Umsetzung der geforderten Transparenz. Einzig in § 9 Abs. d) geht der Gesetzestext über die Vorgaben hinaus, indem auch gefordert wird, dass Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechtes offengelegt werden müssen. Dieser Absatz sollte aus Sicht der Grünliberalen Kanton Schwyz ersatzlos gestrichen werden, da er nicht notwendig ist und den Schutz der Persönlichkeit bzw. der Privatsphäre in ungebührender Weise tangiert. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass auch der Datenschutzbeauftragte des Kantons Schwyz zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen wird und, dass seine Stellungnahme den Parteien im weiteren Verlauf desVerfahrens zur Verfügung gestellt wird.

 

Grundsätzlich könnte mit gezielten Anpassungen am Gesetz dem Hauptanliegen einer erhöhten Transparenz durchaus Rechnung getragen werden. Allerdings würden die aus Sicht der Grünliberalen erforderlichen Anpassungen einen Konflikt mit dem Verfassungstext provozieren, was sich aus demokratiepolitischen Gründen verbietet. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sehen daher von konkreten Vorschlägen zur Anpassung einzelner Paragraphen des vorliegenden Gesetzesentwurfs bewusst ab.