Freitag, 31. März 2023

Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 - Gesetz über den Finanzausgleich

Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage «Gesetz über den Finanzausgleich» einzureichen. Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab:

  1. Allgemeine  Anmerkungen

 

  1. Umfassendes Reformkonzept

 

1. Fazit:

Die GLP begrüsst die aus der Gesamtschau «Finanzen 2020» abgeleitete umfassende Finanz- und Aufgaben- Reform. Die GLP bestärkt den Regierungsrat die Reform grossmehrheitlich in der vorgeschlagenen Art und Weise umzusetzen und allfällige Korrekturen erst nach einer Erfahrungs- und Analysephase mit dem neuen System anzubringen. Die GLP ist dagegen, dass man Einzelteile der Reform konzeptfremd streicht oder ändert.

 


Die Grünliberalen haben seit Jahren auf die Mängel und Fehlanreize des IFA hingewiesen und auch Ideen zur Anpassung in ihren Vorstössen und in Vorstössen mit anderen Parteien vorgeschlagen. Im «Wirksamkeitsbericht zum IFA von 2002 bis 2016» vom Oktober 2017 wurden dann die Schwachstellen im aktuellen Ausgleichssystem vom Regierungsrat offiziell identifiziert und zusammenfassend beschrieben. Ungeachtet dessen haben aber weder Regierung noch Parlament sich zu wesentlichen Veränderungsschritten durchgerungen. Zwischenzeitlich sind aber die Probleme in den Gemeinden und entsprechend auch der politische Druck u.a. in Form von Vorstössen weitergewachsen. Diesen begegnete der Regierungsrat schliesslich mit der Ausarbeitung des ausführlichen Berichtes «Finanzen 2020» (RRB Nr. 233/2020). Darin wurde eine umfangreiche finanz- und steuerpolitische Gesamtschau vorgenommen und mittelfristig eine umfassende Reform des IFA sowie die Abschaffung des indirekten Finanzausgleichs vorgeschlagen. Für zusätzlichen Handlungsdruck sorgte dann die vom Volk deutlich angenommene Übernahme der Kosten für die Ergänzungsleistungen durch den Kanton. Einerseits wurde klar, dass nach all den Jahren der Souverän die passive Reformhaltung der Regierung und des Parlamentes nicht mehr goutierte und andererseits, dass man nun besser Anpassungen mit einem Gesamtkonzept vornehmen sollte, als mittels hängiger Einzeländerungen eine durchdachte Reform über Jahre zu verzetteln oder gar zu verunmöglichen.

 

 

  1. Auftrag des Parlaments jetzt umsetzen

 

2. Fazit

Die GLP ist erfreut über den klaren politischen Willen zur Reform und zum Auftrag mit Zeitdruck. Dadurch hat der Regierungsrat nun eine in vielen Punkten die Motion erfüllende Vorlage unterbreitet. Aufgrund der robusten Finanzlage des Kantons ist der Zeitpunkt für die Reform optimal. Diese muss nun zügig vollzogen und deren Wirkung von Beginn an gut analysiert werden, so dass weitere Optimierungen dynamisch in sinnvollen Intervallen entschieden werden können.

 


Mit der Erheblich Erklärung der Motion M 13/20 «Anreizbasierter, fairer und zeitgemässer innerkantonaler Finanzausgleich» der Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) hat eine 80:14 Mehrheit des Parlamentes den politischen Reformwillen für einen chancenorientierten Finanzausgleich unter den Gemeinden, Bezirken und dem Kanton sehr deutlich kundgetan und damit dem Regierungsrat den gewünschten Auftrag erteilt. Zudem hält der Kantonsrat mit 74:20 Stimmen an der Ausarbeitungszeit von zwei Jahren fest, obschon die letzte Reform bedeutend länger dauerte und der Regierungsrat mehr Zeit forderte. Die GLP ist der Überzeugung, dass dies richtig war, weil mit den oben beschriebenen Analysen und Berichten eine sehr gute Grundlage zur Verfügung stand. Dies bestätigt der ausgearbeitete Vorschlag: Wesentliche Punkte, wie Fehlanreize, Entlastung der Gemeinden von nicht beeinflussbaren Gemeinschaftsaufgaben und Objektivierung der Finanzausgleichsmechanismen sind bedeutend besser und klarer organisiert. Doch auch beim neuen System wird es weitere Optimierungen brauchen um Gleichgewichte zwischen Gewinner-/Verlierer-Gemeinden herzustellen und die grossen Abhängigkeiten der Ausnahmegemeinden zu reduzieren. Die GLP geht von 1 bis maximal 2 Korrekturschritten pro Legislatur aus. Die sehr gute und stabile Finanzlage des Kantons ist eine riesen Chance, und daher ist es auch ein sehr guter Zeitpunkt für die Reform. Zusätzliche Kosten, die die Änderung nach sich zieht, und auch Härtefälle können getragen werden bis sich diese über die Wirkung des neuen Systems planbar einpendeln und verringern.

 

 

 

  1. Ziele und Leitlinien

Der Regierungsrat ist zur Ausarbeitung der Reform von folgenden Zielen ausgegangen:

    • Abschaffung indirekter FA
    • Verbesserung fiskalischer Äquivalenz und Autonomie
    • Wahrung der Subsidiarität

und hat sich folgende Leitlinien gesetzt:

    • Steuerattraktivität
    • Sinkende Steuerdisparität
    • Subsidiärer und damit kleinstmöglicher IFA
    • Effiziente, einfache Strukturen
    • Langfristigkeit
    • Keine Sparvorlage,

d.h. u.a. Verbesserungen und Verhinderung von Fehlanreizen gehen vor Sparen

Auch die GLP beurteilt dies als die richtigen Handlungsgrundsätze für die Zukunft. Diese sollten aber noch besser umschrieben und vor allem quantifiziert werden, um deren Erreichung messbar zu machen: z.B. Absenkzielpfad und Obergrenze der Disparität festlegen (siehe Zielband 3: Steuerfussdisparität im AFP Obergrenze z.Z. 160% künftig z.B.: 140% oder 120%).

 

Der GLP ist es wichtig, dass die Zielerreichung periodisch neu beurteilt wird. Sie erwartet vom Regierungsrat, dass er dem Parlament entsprechend Massnahmen zur Verbesserung vorschlägt. Gleichzeitig soll der Regierungsrat mehr Handlungsfreiheit zum zielorientierten Einstellen der Stellschrauben haben. U.a.

    • Vertikale Ausgleichsobergrenze und Ausstattungsquote
    • Horizontale Ausstattungs- und Abschöpfungsquote
    • Wahl und Ausgestaltung der strukturellen Variablen beim Lastenindex
    • Härteausgleich.

Als grundsätzliche Handlungsmaxime empfiehlt die GLP, dass dem Regierungsrat weniger Vorschriften bei der Ausführung seiner Tätigkeit gemacht werden und er dafür verstärkt an seiner Zielerreichung gemessen wird. Die Ziele sollen hierbei vom Regierungsrat gesteckt und vom Parlament pro Session 1 bis maximal 2-mal bestätigt werden (z.B. via Rechnung und AFP).

 

 

Bei der Zieldiskussion muss man sich bewusst sein, dass die auch von der GLP gestützte Leuchtturmpolitik der Höfner Gemeinden, die Erhaltung eines dauerhaften Härteausgleichs und damit der Strukturen mit Kleinstgemeinden sowie Gemeinden mit sehr anspruchsvollen Eigenheiten, obigen Zielen und Leitlinien entgegenwirken und damit die Wirkung des IFA verändern. Solche Prämissen und deren Folgen müssen daher künftig von allen Beteiligten kritisch hinterfragt werden.

 

 

3. Fazit

Die GLP findet, dass die regierungsrätlichen Ziele und Leitlinien zur Ausarbeitung der Reform die richtigen Grundsätze sind und auch bei künftigen Anpassungen gelten sollen. Die Ziele müssen aber quantifiziert und die Zielerreichung periodisch überprüft werden. Wo nötig sind auch Anpassungen an den Stellschrauben vorzunehmen.

Die auch von der GLP gestützte Leuchtturmpolitik, aber auch die bewusste Strukturerhaltung z.B. mittels dauerhaftem Härteausgleich wirken den Grundsätzen entgegen, verändern die Wirkung des IFA und sind daher kritisch zu diskutieren.

 

  1. Konstruktive Kritik

Die abgegebenen Unterlagen sind recht umfangreich und enthalten auch etwas Zahlenmaterial. Lediglich ausgewählte Kreise u.a. Stawiko hatten mittels zusätzlich zur Verfügung gestellter Datenblätter, Tabellen und des Excel-Simulationstool einen etwas tieferen Einblick. Somit ist besonders auch für die Gemeinde- und Bezirksräte kaum erkennbar, wie sich ihre Finanzen unter dem neuen IFA mittel-. und langfristig entwickeln könnten.

 

Es wären daher breiter kommunizierte Ausführungen und Überlegungen wünschenswert, die aufzeigen wie der reformierte IFA sich auf die finanzielle Situation der verschiedenen Ebenen auswirkt und wie schnell wesentliche Verbesserungen eintreffen könnten. z.B. wie kumulieren sich positiv und negativ die Entlastungen, Ressourcen- und Lastenausgleiche bei Gemeinden und Bezirken, aber auch beim Kanton. Wo werden im besten Fall künftig eher die Steuern gesenkt werden können? Wie schnell könnte sich die Steuerdisparität verbessern. Ebenfalls aufschlussreich wäre, wenn man z.B. mittels einfacher Szenarien den groben Einfluss einer anziehenden oder abflauenden Konjunktur aufzeigen könnte. Es ist durchaus verständlich, dass dieses Manko an akzeptanzfördernden Informationen auch dem straffen Zeitplan geschuldet ist. Vieles scheint aber vorhanden zu sein und könnte auch im RRB auf die Vernehmlassung nachgereicht werden. Dazu gehörten nach Auffassung der GLP auch Vorschläge, wie man die Wirkung des neuen IFA überwachen und bewerten möchte und wie man Massnahmen priorisiert.

 

Abschliessend wird auch eine übersichtliche Darstellung, resp. ein IST-SOLL Vergleich mit dem bisherigen Finanzausgleich vermisst. Nachfolgende Abbildung ist in Anlehnung an das bisherige Schema ein erster Versuch dazu. Eine verifizierte, allenfalls verbesserte Darstellung in der Antwort auf die Vernehmlassungen wär durchaus verständnisfördernd.

  1. Details und Anpassungsanträge

In den nachfolgenden Abschnitten werden zu den folgenden 4 Themen Detailkommentare und Anpassungsanträge gemacht:

 

  1. Indirekter FA - Aufgabenentlastung
  2. RA: Ressourcenausgleich und Stellschrauben
  3. LA:  Lastenausgleich und Dotationen
  4. HA: Härteausgleich

 

    1. Indirekter FA - Aufgabenentlastung

Die GLP setzt sich seit Jahren für eine sinnvollere Aufgabenverteilung ein, die so stringent wie möglich das Äquivalenzprinzip (wer befiehlt zahlt auch) verfolgt. In der Vergangenheit haben genau die von den Gemeinden nicht oder kaum beeinflussbaren Lasten zu einer wachsenden Schere geführt zwischen:

  • Ressourcenstarken Gemeinden, die weniger solche Lasten haben, welche zumeist durch soziodemographische Entwicklungen gesteuert sind, und diese prozentual zu ihrer Steuerkraft leichter tragen können und in der Folge neben dem Aufbau von Eigenkapital auch noch genügend Erträge für eine gute Investitionstätigkeit und hohe Amortisation der Investitionen sowie einen tiefen Steuerfuss erreichten.

und

  • ressourcenschwachen Gemeinden, die mehr solche Lasten haben und zur Deckung die vorhandene Steuerkraft viel stärker abschöpfen müssen resp. einen viel höheren Steuerfuss haben und das trotz eher geringer Investitionstätigkeit und tiefst möglicher Amortisation sowie bescheidenem Eigenkapitalaufbau und allenfalls wachsender Verschuldung.

Dies hat einen antreibenden Einfluss auf die Disparität resp. die zur Kompensation erforderlichen Zahlungsströme im Finanzausgleich. Ein stetig wachsender FA führt zu Abhängigkeit, zu Unselbständigkeit bei den Gemeinden bis hin zu Resignation aufgrund von Fremdbestimmung und Ausgeliefertsein.

Die GLP begrüsst viele der vorgeschlagenen Anpassungen, kommt jedoch bei einzelnen Aufgaben zu einem anderen Schluss als die Regierung, resp. unterstützt mehrheitlich die Analyse der Gemeinden. Dies auch vor dem Hintergrund des bereits 2013 von Avenir Suisse herausgegebenen "Kantonsmonitoring 5, Irrgarten Finanzausgleich Wege zu mehr Effizienz bei der interkommunalen Solidarität", im Speziellen S. 47 Tabelle 3: Kommunale Finanzierungsanteile am Gesamtaufwand einer Aufgabe (in %) (2010/2011).

 

 

  1. EL & PRÄMIENVERBILLIGUNG

 

Die GLP war stark beteiligt bei der Anpassung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen. Sie hat schon länger und mehrmals aufgrund der gleichen Logik der unbeeinflussbaren Aufgaben beantragt, die Finanzierung der Prämienverbilligung ebenso anzupassen. Dass dies nun auch vom RR vorgeschlagen wird, ist sehr sinnvoll und wird von der GLP hocherfreut zu 100% unterstützt.

 

  1. PFLEGEFINANZIERUNG

 

Bei der Pflegefinanzierung teilt die GLP die Ansichten der Gemeinden, wie sie im Vernehmlassungsbericht aufgezeigt sind. Wir sind der Meinung, die Pflegefinanzierung sollte durch den Kanton erfolgen. Es braucht die Auslegeordnung. Das eingangs zitierte "Kantonsmonitoring 5" von Avenir Suisse zeigt ebenfalls auf, dass der Kanton SZ den Gemeinden weitaus mehr aufbürdet als andere Kantone (100% im Vergleich zum 66% Mittel über alle Kantone). Einige Kantone entlasten die Gemeinden sogar vollkommen.

Es ist unbestritten, dass die Gemeinden über Ausgestaltung und Effizienz ihrer Heime Einfluss auf die Kosten haben. Dieser ist jedoch sehr beschränkt. Der Kanton legt die Taxen fest und bestimmt, was zu bezahlen ist. Sind die effektiven Kosten höher und bleiben Teile davon ungedeckt, wird die Gemeindekasse weiter belastet. Die Gemeinde hat auch nicht wirklich Einfluss darauf, wer in ihren Heimen einquartiert ist. Insgesamt besteht für die

 

Gemeinden aus finanzieller Sicht auch kein Anreiz mehr Pflegeheime zu haben, die darüber hinaus noch zusätzlichen Organisationsaufwand für die Gemeinden bedeuten.

Entfällt künftig noch die Unterstützung für die Bauten, besteht ernsthaft die Gefahr, dass immer weniger Gemeinden Pflegplätze selber anbieten wollen oder können. Damit könnte schon sehr bald einmal ein preistreibender Mangel an Plätzen entstehen, was für den Staat und/oder die BürgerInnen zu immer höheren Kosten führen könnte.

Durch die Übernahme der Pflegefinanzierungskosten durch den Kanton entsteht ein förderlicher Handlungsdruck, die rechtlichen Bedingungen so anzupassen, dass relevante Anreize und Möglichkeiten zur vermehrten ambulanten Versorgung geschaffen werden. Dadurch liesse sich die erforderliche Anzahl von Pflegeplätzen um ca. 30% senken. Dies wirkt sich günstig auf den Investitonsbedarf und die Pflegekosten aus. Der viel geringere Investitionsbedarf würde dem Kanton die Möglichkeit geben, sich in der Folge aus der 20%igen Cofinanzierung zurückzuziehen. (siehe nachfolgenden Abschnitt "(3) Baubeiträge für Pflegeeinrichtungen sowie Schulbauten").

Abschliessend ist bekannt, dass die BürgerInnen ihren letzten Lebensabschnitt viel lieber zuhause anstatt im Heim verbringen. Mit vermehrter ambulanter Versorgung würde sich das aktuell auf Pflegheimplätze fokussierte System von einer Lose-Lose-Lose in eine Win-Win-Win Situation wandeln und den demografisch bedingten, steigenden Bedarf an Pflege besser gerecht werden: Weniger Investitionen - Günstigere Pflege - Glücklichere Leute zuhause anstatt im Heim.

 

Fazit & Antrag:

Die GLP sagt, nicht ganz zufrieden, JA zum Vorgehen, möglichst bald eine pragmatische Auslegeordnung auf den Tisch zu legen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Hierbei muss es das Ziel sein, dass der Kanton wesentliche Anteile der Kosten dieser Verbundaufgabe trägt und Finanzierungstrukturen einführt, die Anreize zu tiefen Kosten schaffen (Zielvorgaben, Grundangebot, ..), aber auch zum Erhalt oder zum notwendigen Ausbau der Pflegeplätze betragen. Die GLP fordert auch, dass der Kanton die volle Übernahme der Invaliden-, Betagten- und Behindertenheime prüft, so wie es u.a. vom Avenir Swiss Kantonsmonitoring als eindeutige Kantonsaufgabe identifiziert wurde.

Die GLP beantragt zudem schon heute, dass der Kanton bereits 2024 mindestens 50% der Pflegefinanzierungskosten übernimmt, so dass auch in diesem Bereich, unabhängig von der Fertigstellung der Auslegeordnung, eine spürbare Entlastung der Gemeinden möglich ist.

 

 

 

 

  1. BAUBEITRÄGE FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN SOWIE SCHULBAUTEN

 

Die vorgeschlagene Streichung der Baubeiträge für Pflegeeinrichtungen sowie Schulbauten ist der bittere Wermutstropfen zu den Entlastungen in verschiedenen Bereichen. Der Rückzug des Kantons, mag einerseits mehr Autonomie bringen, ist aber andererseits auch ein Wegfall einer wichtigen Koordinations- und Ausgleichsaufgabe. Ressourcenschwache Gemeinden befürchten, dass sie in diesem Bereich bald nicht mehr konkurrenzfähig sein werden, wenn die ressourcenstarken Gemeinden mit ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend bessere und attraktivere Bauten erstellen werden.

Es besteht zudem die Gefahr, dass Gemeinden ohne Zusammenarbeit mit dem Kanton z.B. aus Unerfahrenheit oder Spardruck zu wenig langfristig handeln, sprich zu wenig flexibel denken und nur noch kostenoptimiert investieren. Das kann allenfalls zu kostspieligen Nachinvestitionen führen, wenn Schulraum ungenügend ausgestattet wird. Fehlende Qualität wirkt sich auch auf die Attraktivität für die Lehrpersonen aus.

Desweiteren entfällt hier eine weit gewichtigere Unterstützung seitens des Kantons, da sowohl im Schulwesen als auch bei den Pflegeeinrichtungen einige Investitionen anstehen. Betrachtet man zum Beispiel nur schon die vom Kanton selber prognostizierten, bis 2040 erforderlichen zusätzlichen Pflegeplätze, dann wird hier ein Betrag von ca. 14-70 Mio. CHF gestrichen.

 

Abschätzung:

Je nach Szenario (siehe vorhergehenden Abschnitt "Pflegefinanzierung") werden vom Kanton bis 2040 zwischen 200-1000 zusätzliche Pflegeplätze à ca. 350'000 CHF pro Platz prognostiziert. Dies ergibt ein Investitionsvolumen von 70-350 Mio. CHF. 20% Kantonsanteil davon ergeben dann 14-70 Mio. CHF bis 2040. Im Schulbereich dürften den Gemeinden ähnliche Beträge fehlen.

 

  1. SONDERSCHULE

Antrag:

Die GLP beantragt im Rahmen der Auslegeordnung der Pflegefinanzierung, auch bei den Sonderschulen die effektive Beeinflussbarkeit durch die Gemeinden zu analysieren und zu erläutern und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einen entsprechenden neuen Vorschlag zur Finanzierung auszuarbeiten.


Der Kanton und nicht die Gemeinden beeinflussen im Wesentlichen die Entscheide, wer in die Sonderschule geht. Die Sonderschule ist zwar eine Verbundaufgabe, aber weitgehend in der Hand des Kantons. So sieht es auch das Avenir Swiss Kantonsmonitoring und auch eine Mehrheit der Gemeinden. Wieso der Regierunsrat hier keinen Handlungsbedarf, nicht einmal einen Analysebedarf sieht, ist für die GLP nicht klar.

 

  1. BESOLDUNG LEHRPERSONEN

 

Der  Budgetposten für die Besoldung von Lehrpersonen ist enorm hoch und deshalb von grosser Bedeutung. Die GLP teilt die Meinung der meisten Gemeinden und des Regierungsrates, dass sich die Einschränkung der Autonomie im Bereich der Volksschule nicht mit der Beteiligung des Kantons deckt. Entsprechend begrüsst die GLP die neu vorgeschlagene mindestens 50% Beteiligung des Kantons. Dies bringt eine bedeutende Entlastung für die Gemeinden. Analog der Pflegefinanzierung gilt es aber auch hier, für die Zukunft zu analysieren, welche Staatsebene welchen Einfluss hat und damit Kostenträgerschaft haben soll.

 

  1. VERBINDUNGSSTRASSEN

 

Die GLP ist schon seit längerem überhaupt nicht einverstanden mit dem Typ "Verbindungsstrassen" und dessen Finanzierung. Dies ist ein völlig unnötiger Zwitterstrassentyp. Diese Strassen haben wie eine Kantonsstrasse überregionalen Charakter und sollten entsprechend vom Kanton finanziert werden. Aufgrund dieser Bedeutung ist darüber nachzudenken, ob und wo man diese als Kantonsstrassen führt.

Am 18. Dezember 2019 hat der Kantonsrat das Postulat «P 10/19: Anpassung Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten» mit 90:1 Stimmen erheblich erklärt. Dem entgegen hat die Regierung mit dem RRB 158/2021 vom

9. März 2021 das als erheblich erklärte Postulat nicht umgesetzt, indem sie beschlossen hat, auf eine Übernahme bisheriger Gemeinde- und Bezirksstrassen durch den Kanton zu verzichten. Der Rat hat ganz klar den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass alle Gemeinden im Kanton Schwyz durch eine Kantonsstrasse erschlossen werden sollen. Bei einer vollumfänglichen Finanzierung der Verbindungsstrassen wie Kantonsstrassen, könnte man diesem Anliegen auf einfache Art und Weise einen grossen Schritt näher kommen. Da der Regierungsrat bestimmt, welche Strassen als Verbindungsstrasse eingestuft werden, hätte er zudem die Möglichkeit, das vom Kanton finanzierte Netz so zu gestalten, dass bezüglich dem Strassenunterhalt Optimierungen erfolgen könnten und sich eine Effizienzsteigerung erzielen liesse.

Neben der Entlastung der Gemeinden von dieser Kantonsaufgabe ist die aktuelle Regelung auch nicht verursachergerecht. Bei den Verbindungsstrassen wird nur der Kantonsbeitrag über die Spezialfinanzierung Strassen finanziert. Den Anteil der Bezirke und Gemeinden trägt der Steuerzahler. Um dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen, ist die überkommunale Strasseninfrastruktur aber klar durch die Strassenbenutzer d.h. die Spezialfinanzierung Strassen und nicht aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.

 

 

 

Antrag:

Aufgrund des Verursacherprinzips, der Erfüllung des Postulates P 10/19 und zur Entlastung der Gemeinden von kaum beeinflussbaren Aufgaben, beantragt die GLP, dass der Regierungsrat im Bereich Verbindungsstrassen eine Änderung des Strassengesetzes vorlegt. Diese soll zum Ziel haben, dass die Trägerschaft der Verbindungsstrasse von den Bezirken und Gemeinden zu 100% auf den Kanton übergeht.

Als künftiger Lösungsansatz wär darüber nachzudenken, ob und wo eine Überführung der Verbindungsstrassen in Kantonstrassen, sprich der Auflösung des Zwitterstrassentyps "Verbindungsstrassen", sinnvoll und möglich ist.

 

  1. ÖV

 

Wie der Vernehmlassungsbericht aufzeigt, gehen auch beim ÖV die Meinungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden stark auseinander. Die GLP ist der Ansicht, dass der Kanton in diesem Bereich eine grosse Verantwortung trägt und auch entsprechenden Einfluss inne hat.

 

Der Kanton ist prädestiniert, die überregionale Struktur und damit das regionale Grundangebot zu definieren und sicherzustellen. Hierbei fordert aber die GLP einen sinnvollen Service public. Dabei ist ein möglichst guter Auslastungsgrad und weniger eine absolut 100%ige Versorgung zu jeder Zeit in jeden Winkel des Kantons die Zielrichtung. Stichwort: Im ÖV integrierte Unterstützung von lokalen Fahrdiensten resp. on-demand Angebote als Teil Grundangebotes. Will eine Gemeinde über ein mit dem Kanton abgesprochenes gutes Grundangebot hinaus Angebote lancieren, dann soll sie in der Pflicht sein, diese auch selbst zu finanzieren, was dann direkt verursachergerecht ist.

 

Hingegen beurteilen nicht alle in der die GLP die vorgeschlagene Abrechnung nach dem so betitelten "Verursacherprinzip" als verursacherspezifisch. Die Gemeinden haben für die Nachfrage nach ÖV, welche durch das Grundangebot abzudecken ist, kaum Einflussmöglichkeiten. Auch würde es Gemeinden mit Verkehrsknotenpunkten überproportional treffen, denn die Kosten dafür würden ja in dieser Gemeinde anfallen, obschon viele effektive Mitverursacher von weiter her anreisen. D.h. diese leben in einer anderen Gemeinde, welche aber nicht an die Kosten des Verkehrsknotenpunktes beitragen muss, weil sie ja nicht in ihrer Gemeinde verursacht und in Rechnung gestellt werden! Von daher müsste eine Abrechnung nach "Verursacherprinzip" wohl etwas differenzierter spezifiziert werden.

 

Ein leistungsfähiger ÖV als tragende Säule der kantonalen Gesamtverkehrsstrategie ist eine wichtige, kantonale Aufgabe. Mit ihr kann der Kanton wichtige Impulse setzen und die regionale Entwicklung bis auf Gemeindestufe fördern und steuern Die Gemeinden sind bei der Entwicklung neuer, innovativer Angebote überfordert. Hier ist der Kanton erst recht in der Pflicht (Subsidiarität). Folglich sind auch die Kosten des ÖV mindestens wieder zur Hälfte durch den Kanton zu tragen. Ausgehend von dieser Vernehmlassung, ist für die Umsetzung dieses Anliegens die entsprechende Gesetzesänderung durch den Regierungsrat in die Wege zu leiten.

Anmerkung:

Dazu und besonders auch zur Gestaltung des Grundangebotes hat die GLP in der Vernehmlassung zum Grundangebot ÖV und bei der ÖV -Strategie wiederholt klar Stellung bezogen und Anträge gestellt.

 

Fazit & Antrag:

Der Kanton hat sich in der neuen ÖV-Strategie und der AKP22+ zum Ziel gesetzt, den ÖV deutlich auszubauen, was zur Entlastung der Strassen führt und sowohl volkswirtschaftlich wie auch ökologisch Sinn macht. Daher soll der Kanton mindestens zur Hälfte die entsprechenden Mittel dazu bereitstellen (Taten statt Worte).

Daher beantragt die GLP, dass der «alte» Kostenteiler von 50:50 wieder hergestellt wird.

 

 

  1. TIERKÖRPERBESEITIGUNG

 

Der Budgetposten bei der Tierkörperbeseitigung ist relativ klein, weshalb die GLP im Rahmen dieser Vernehmlassung nicht vertieft darauf eingehen möchte. Die GLP begrüsst, dass sich der Regierungsrat gemäss den Ausführungen unter Ziffer 3.5.1 des Vernehmlassungsberichtes in diesem Bereich um eine geordnete, zukunftsfähige Lösung bemüht.

 

    1. RA: Ressourcenausgleich und Stellschrauben

Der neu organisierte Ressourcenausgleich bringt wesentliche Verbesserungen und macht ihn transparenter, nachvollziehbar und damit verlässlicher. Die bekannten Fehlanreize wurden eliminiert (siehe dazu u.a. im Erläuterungsbericht zur Vernehmlassungsvorlage  S. 20). Im Speziellen begrüsst die GLP, dass zur Berechnung die massgebende Steuerkraft, also der effektive Finanzbedarf der Gemeinde auf Basis von effektiven Vergangenheitsdaten, verwendet wird und nicht wie bisher die nachträglich an die Realität anzupassende Prognose der Steuerkraft.

Die GLP erachtet, neben den Ausgleichsmechanismen, vor allem die mit diesen zu erreichenden Zielvorgaben als zentral. Wie im einleitenden Abschnitt "Ziele und Leitlinien" ausformuliert und im 3. Fazit zusammengefasst, fordert die GLP, dass die Regierung die Zielbänder aktiv bewirtschaftet um quantifizierte strategische Finanzziele für Kanton, Bezirke und Gemeinden zu erreichen. Der Kantonsrat sollte diese Zielbänder 1 x pro Legislatur bestätigen. Exemplarisch: Zielband 3 Steuerfussdisparität von z.Z. 160% künftig z.B.: 140% oder 120%. Ebenso soll der Regierungsrat im AFP präsentieren, mit welchen Einstellungen der Stellschrauben er die Ziele erreichen will. Zur Beurteilung der Zielerreichung soll er in der Staatsrechnung (Jahresbericht) rollend die Wirksamkeit analysieren und kommentieren z.B. Entwicklung der Ressourcenindices, Umfang und Entwicklung der IFA-Ströme, Veränderung der Gewichte und Anzahl der Lastenindices, Entwicklung des Härteausgleiches, usw.

Die GLP möchte im Gegenzug dem Regierungsrat mehr Handlungsspielraum beim Einstellen der Stellschrauben geben. Aktuell in der Vernehmlassungsvorlage: Vertikale Ausgleichsobergrenze (70-80%) und Ausstattungsquote (75-85%), horizontale Ausstattungs- und Abschöpfungsquote (35%). Der Handlungsspielraum soll auch bei der Wahl und Ausgestaltung der strukturellen Variablen beim Lastenindex und Härteausgleich gelten (siehe nächste Abschnitte). Zur transparenten Beurteilung fordert die GLP, dass künftig die IFA-Zahlen in einem RRB öffentlich publiziert werden (Sammelbeschluss über die Zusicherungen und Verpflichtungen).

 

Fazit & Anträge:

Die Instrumente und Stellschrauben des Ressourcenausgleichs sind verständlich, sinnvoll und akzeptierbar. Mit diesem Instrumentarium sollte es dem Regierungsrat möglich sein die Entwicklung der Gemeinden/Bezirke positiv zu beeinflussen, ressourcenschwache Gemeinden in Richtung 100% Ressourcenindex (massgebende Steuerkraft) zu bringen, die Ressourcenstärke der Gebergemeinden zu erhalten und die Disparität und damit die Finanzausgleichsströme zu senken. Dank eines sinkenden vertikalen und horizontalen Ressourcenausgleichs können  mittelfristig der Kanton und auch die Gebergemeinden/Bezirke entlastet werden.

Die GLP beantragt:

  • Eine aufs Wesentliche kondensierte Finanzstrategie mit quantifizierten Zielen/Zielbänder und klaren Aussagen, welche Ziele mit dem IFA erreicht werden sollen

z.B: bei Steuerfüssen, Steuerfussdisparität, Ressourcenindices, Grösse der IFA-Ströme, usw.

  • Diese Finanzstrategie soll 1 x pro Legislatur dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Zur Anpassung der Stellschrauben soll analog den Steuersätzen Antragsrecht bestehen, jedoch nicht jährlich sondern 1 x pro Legislatur.

  • Im AFP die Einstellungen der Stellschrauben zur Erreichung der Ziele aufzuzeigen.
  • Im JB zur Beurteilung der Zielerreichung die analysierte Wirksamkeit zu präsentieren und zu kommentieren

Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass die horizontale Ausstattungs- und Abschöpfungsquote gesetzlich auf 35% fixiert ist, politisch nicht gesteuert werden kann und dauerhaft sinnvolle Anreize hinsichtlich der Grenzabschöpfung bestehen. Grundsätzlich teilt die GLP diese Meinung, sieht jedoch durchaus Potential, dass auch diese Quoten nach einiger Erfahrungszeit optimiert und damit angepasst werden könnten. Dazu jedes Mal das Gesetz anzupassen, ist jedoch träge und eine unnötige formale Hürde. Daher soll auch hier eine Bandbreite ins Gesetz geschrieben werden und vom Regierungsrat im Rahmen einer jeweils 4 Jahre gültigen Finanzstrategie entsprechend den analysierten Bedürfnissen angepasst werden können. Das bringt Stabilität und Handlungsfähigkeit.

 

    1. LA: Lastenausgleich und Dotationen

Die GLP begrüsst die Ablösung des bisherigen Normaufwandausgleiches, der durch die Verrechnung von Ertragselementen quasi als Defizitgarantie konstruiert war und massives Fehlanreizpotential hatte. Dem gegenüber basiert der neue Lastenausgleich auf objektiven, strukturellen Indikatoren, die gesetzlich fixiert sind und deren Gewichtung mittels effektiver Vergangenheitsdaten methodisch sauber berechnet wird. Der LA leistet einen wichtigen Beitrag an strukturell bedingte, nachweisbare Sonderlasten und ist mit dem gesamten Nettoaufwand der Gemeinden korreliert.

Die vorgesehene Dotation des LA mit 2x 5-15 Mio. CHF Bandbreite wird von der GLP als ein guter Handlungsbereich angesehen. In Anbetracht des Härteausgleichs schlägt die GLP aber als Startpunkt 2x 15 Mio. CHF vor.

 

Wenn auch grundsätzlich verständlich und akzeptabel, werfen die resultierenden Zahlen doch einige Verständnis- und Sinnhaftigkeitsfragen auf. Es braucht aus Sicht der GLP entweder Klarstellungen oder Anpassungen:

  • Indikatoren
    • Wer hat diese final bestimmt? Was wurde bewusst weggelassen und bestehen Anpassungsmöglichkeiten, ohne dass das System empfindlich gestört wird?
    • Könnte es sein, dass man die spezifischen Verhältnisse etwas zu grob beurteilt hat und wichtige Variablen vergessen hat z.B.
      • Ausländeranteil
      • Höhenausgleich, der sich nach der höhengewichteten Wohnfläche berechnet, resp. der berücksichtigt, dass gewisse Gemeinden kostspielig nur schwer erreichbare Haushalte zu integrieren haben. Oder eine Art Erreichbarkeitsvariable?
      • Altlastenausgleich oder Investitionsbedarfsindikator, der den künftigen und laufenden Investitionsbedarf berücksichtigt
  • Können Gemeinden allenfalls versuchen an Ausgleichzahlungen zu kommen, indem sie z.B. bewusst versuchen den Jugend- und/oder Altersquotient zu steigern?
  • Gemeinden erhalten unabhängig von ihrer Ressourcenstärke Ausgleichszahlungen. Das scheint grundsätzlich richtig.           Es führt aber auch dazu, dass Beiträge an Gemeinden bezahlt werden, die nicht auf einen solchen Lastenausgleich angewiesen wären (Freienbach, Küssnacht, Lachen, …Tabelle S 35 im VN Bericht). Diese Beträge fehlen dann allenfalls bei Gemeinden, die sehr darauf angewiesen wären.

 

Bei der Alimentierung (Dotation) des LA orientiert man sich an den neu wegfallenden Beiträgen aus der Grundstückgewinnsteuer ca. 22.5 Mio. CHF und ergänzt zudem die 8.5 Mio. CHF, welche im Normaufwandausgleiche mehr flossen. Damit kommt man auf 2x 15  = 30 Mio. CHF. Als Startbetrag nimmt man dann aber 2x 10 = 20 Mio. CHF, was weder die wegfallenden Grundstückgewinn-Steuerbeträge, noch die Beträge des Normaufwandausgleiches zu decken scheint. Grundsätzlich müssten ja sogar beide wegfallenden Teile kompensiert werden,  also 22.5 + 30 = 52.5 Mio. CHF!

Generell sollte der LA sich aber nicht an schwankenden Grössen wie Grundstückgewinn-Steuerbeträge orientieren, sondern konstant und stabil die Sonderlasten kompensieren.

 

Anmerkung zu leistungsunabhängigen Einnahmen

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es in den Augen der GLP nicht richtig ist, dass die Gemeinden und Bezirke überhaupt nicht von den, zwar schwankenden, aber über die Jahrzehnte stark gewachsen Einnahmen aus Grundstückgewinnsteuer, SNB Gewinnabschöfpung und SZKB Gewinnanteilen profitiert. Hierzu müsste allenfalls ein Ausgleichsgefäss geschaffen werden, das über mehrere Jahre gedämpft planbare Gewinnanteile an die Gemeinden weiterreicht.

Fazit und Anträge:

Die Vorteile des neuen Lastenausgleiches sind plausibel und akzeptierbar. Wie oben beschrieben, gibt es aber noch diverse Verständnis- und Sinnhaftigkeitsfragen, speziell wenn es um scheinbar nicht berücksichtigte Lasten oder Zahlungen an (Geber-)Gemeinden, die gar keinen Lastenausgleich bräuchten geht. Die aktuelle Dotation sollte der Begründung über die bis zu 52.5 Mio. CHF wegfallende Einnahmen bei den Gemeinden folgen.

Die GLP beantragt:

  • Bessere Rechenschaft über die Wahl der Indikatoren sowie Begründungen wie mit scheinbar nicht inkludierten Sonderlasten künftig umgegangen wird z.B. Ausländeranteil, Investitionsbedarf,…
  • Die Startdotation des LA auf 2 x 15 Mio. CHF zu setzten, auch um die Gemeinden speziell  während der Umstellung und Härtezeit optimal zu alimentieren.

 

    1. Härteausgleich

Einer der grössten Nachteile des bisherigen IFA war die versteckte strukturerhaltende Wirkung durch Überkompensationen in gewissen Gemeinden und das auf Kosten anderer Gemeinden. Diese Überkompensationen fallen nun weg, und es stellen sich automatisch berechtigte Fragen, was das für Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen hat.

 

Die GLP ist wie der Regierungsrat der Auffassung, dass man diese Diskussion nun beginnen muss. Diese soll sich nicht an Emotionen sondern an Fakten orientieren: Kosten aufgrund der aktuellen Struktur, Personalverfügbarkeit, , Komplexität, Überforderung, Mehrspurigkeiten, usw. Der Wandlungsprozesss braucht Zeit, welche man durch die voraussichtlich eher zu knapp bemessene Härteausgleichszeit zur Verfügung stellen möchte. Diese Zeit muss die Politik nutzen und umgehend an geeigneten Rahmenbedingungen arbeiten. Es sind Anreize zu setzen, die es den Gemeinden ermöglichen, sich in die richtige Richtung zu entwickeln. Hierbei sei auf verschiedene Publikationen* verwiesen, die u.a. Überblick geben über Kantone, die ihre Gemeinden falsch finanzieren (der Kanton SZ ist prominent gelistet), kritische Gemeindegrössen, fusionsfördernde Massnahmen und Anreizpakete:

 

Die GLP bejaht den vorgeschlagenen Härteausgleich und würde vermutlich auch einer Verlängerung um 2x 2 Jahre durch den Kantonrat zustimmen, wenn aufkommende Veränderungen einfach noch Zeit bräuchten und/oder Verlierer-Gemeinden sich nicht so schnell in die gewünschte Richtung entwickeln können. Wehren würde sich die GLP gegen eine den reformierten IFA quasi aushebelnde Härteregelung, die weiterhin unbegrenzt ineffiziente Strukturen erhält. Auch Zwangsfusionen wäre der falsche Weg, den schließlich müssen ja auch übernehmende Gemeinden zustimmen.

 

Folgend Punkte beurteilt die GLP als sehr kritisch:

  • Beim vorgeschlagenen Härteausgleichkommen auch (Geber-)Gemeinden und Bezirke, die nicht unbedingt Härteausgleich bräuchten in sehr relevanten Genuss von Ausgleichszahlungen: z.B.: Bezirk Höfe ca. 5 Mio. CHF im ersten Jahr.
    • Einerseits ist es klar, dass auch der Bezirk Höfe mit einer so hohen, plötzlichen Rechnung allenfalls etwas Planungszeit braucht, aber wo ist da der Härtefall?
    • Andererseits ist es für (Nehmer-)Gemeinden und Bezirke, sehr wichtig, dass der neue IFA umgehend wirkt und wegfallend Einnahmen so schnell wie möglich kompensiert, sonst läuft man Gefahr breite Akzeptanzdiskussionen zu lancieren.

 

In diesem Sinne wäre also ein kantonal finanzierter Härteausgleich zielführend.

  • Finanzierung des Härteausgleichs - Grössenordnung 10+5 = 15 Mio. CHF
    • Der Härteausgleich müsste eigentlich vom Kanton finanziert werden.

Wenn der Kanton schon nicht selber bezahlt, sollte er dies auch nicht vorschreiben, sondern wenigstens moderieren, so dass die Gemeinden das unter einander aushandeln können.

    • Bei einer Verlängerung kommt nur noch eine Finanzierung durch den Kanton in Frage.

Dies gibt spätestens dann dem Kanton den nötigen Druck um attraktive Anreize für effizientere Strukturen zu schaffen

  • Angst vor und Verhinderung von (verbessernden) Veränderungen

Daher soll umgehend die Diskussion und Lösungssuche mit Involvierung aller Interessengruppen durch die Regierung lanciert werden. Dazu wird von der Regierung ein Vorschlag für ein Change Projekt gefordert.

 

 

Fazit und Anträge:

Die GLP bejaht den vorgeschlagenen Härteausgleich. Dieser sollte wie geplant zeitlich beschränkt sein. Eine kurze Verlängerung wäre wohl zu akzeptieren. Eine "ewige" strukturerhaltende Verlängerung ist aber abzulehnen.

Grundsätzlich ist ein kantonal finanzierter Härteausgleich zielführender.

Die GLP beantragt:

  • Die Finanzierung des Härteausgleichs durch den Kanton und nicht durch die Gemeinden untereinander
  • Die Lancierung eines Change Projektes durch die Regierung zur aktiven Lösungssuche

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und ersuchen Sie höflich, unsere Anträge und Vorschläge entsprechend in der Gesetzesvorlage, den Verordnungen sowie den noch offenen Auslegeordnungen zu berücksichtigen.

 

Mit grünliberalen Grüssen

Grünliberale Partei Kanton Schwyz