Die Finanzierung des Baus und des Unterhaltes der Strasseninfrastruktur über den Nettoertrag aus den Steuern und Gebühren nach dem Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben hat sich bewährt. Angesichts der regelmässigen Überschüsse (Saldos der Strassenrechnung) von durchschnittlich rund 15 Mio. Franken pro Jahr und dem inzwischen auf über 152 Mio. Franken angestiegenen Strassenbauguthaben ist der Handlungsbedarf unbestritten.
Der Verkehr verursacht in der Schweiz jedes Jahr ungedeckte Kosten in Milliardenhöhe. Den Preis zahlt die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler, unabhängig davon, ob er diese Kosten verursacht hat oder nicht, oder die Kosten werden auf künftige Generationen abgeschoben. Gemäss Bericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) führte 2015 der Verkehr zu nicht gedeckten Umwelt-, Gesundheits- und Unfallschäden in Höhe von 12.8 Milliarden Franken. Den Grossteil dieser Kosten verursachte mit 9.2 Milliarden Franken der private Motorfahrzeugverkehr. Diese (externen) Kosten schlagen sich nicht im Preis der Mobilität nieder.
Unabhängig von den nicht gedeckten, externen Kosten werden auch die im Kanton vom Strassenverkehr erzeugten direkten (internen) Kosten nicht vollumfänglich durch die Motorfahrzeugabgabe gedeckt. Ein wesentlicher Teil der Kosten für die Strasseninfrastruktur des Kantons fällt bei den Bezirken und Gemeinden an. Diese sind gemäss Strassengesetz (StraG) Träger der Verbindungs- und Nebenstrassen und haben damit auch für die Kosten für den Bau und den Unterhalt ihrer Strassen aufzukommen.
Allgemeine Anmerkungen
- Mittel für Bezirksstrassen
Die im Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben (MfzG) verankerte Zweckbindung der Mittel für den Bau und Unterhalt der Strassen ist aus Sicht der Grünliberalen sinnvoll und der Grundsatz einer Finanzierung des Strassennetzes durch die Verkehrsteilnehmer sollte beibehalten werden (Äquivalenz- und Verursacherprinzip). Es gibt allerdings keinen Grund warum der Nettoertrag aus den Steuern und Gebühren des MfzG ausschliesslich für den Bau und den Unterhalt von Kantonsstrassen verwendet werden soll. Im MfzG ist lediglich festgelegt, dass der Nettoertrag aus den Steuern und Gebühren nach diesem Gesetz «für den Bau und Unterhalt der Strassen» verwendet wird. Eine Einschränkung auf Kantonsstrassen ist daraus nicht ableitbar. Die Grünliberalen sind daher der Ansicht, dass ein Teil der überschüssigen Mittel aus der Motorfahrzeugabgabe für den Bau und Unterhalt der Verbindungsstrassen eingesetzt werden soll.
Gemäss StraG ist es die Aufgabe des Kantons den Trägern von Verbindungsstrassen Kantonsbeiträge auszurichten, damit diese die Anlagen funktionsgerecht erstellen und einwandfrei unterhalten können. Der Kanton bezahlt denn auch schon heute jährlich einen Betrag von 2.9 Mio. Franken an die Verbindungsstrassen, wie aus Bericht zur Vernehmlassungsvorlage hervorgeht. Künftig soll zudem gemäss Vorschlag des Regierungsrates der Normaufwand Strassenwesen im innerkantonalen Finanzausgleich der Strassenrechnung belastet werden. Damit wird ein Teil der Kosten der Verbindungsstrassen durch Gelder aus der Strassenkasse finanziert. - Mittel für Langsamverkehr und Entwicklungsschwerpunkte:
Im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage wird festgehalten, dass die spezialfinanzierte Strassenkasse nicht für sachfremde Themen verwendet werden darf. Aus diesem Grund wurden Massnahmen wie eine Mitfinanzierung von Fahrradwegen ausserhalb des Kantonsstrassennetzes oder eine neue Regelung der Kostenbeteiligung an die Erschliessung von Entwicklungsschwerpunkten ausgeschlossen. Für die Grünliberalen ist das aus den folgenden Gründen nicht nachvollziehbar:- Die Anlagen für den Langsamverkehr sind unabhängig davon, ob sie als Teilfläche des Strassenraumes ausgeführt sind oder als abgetrennte Fahrradwege geführt werden, Teil der Strasseninfrastruktur. Ein gut ausgebautes Langsamverkehrsnetz entlastet die Strasse massgeblich und erhöht die Verkehrssicherheit für alle. Personenwagen, Lastwagen und Busse haben freie Fahrt und der stetige Anstieg der Stauhäufigkeit wird reduziert. Es ist deshalb nicht erkennbar, warum eine Finanzierung von Fahrradwegen ausserhalb des Kantonsstrassennetzes sachfremd sein sollte.
- Ähnliches gilt für die Erschliessung von Entwicklungsschwerpunkten, die von überregionalem Interesse sind. Auch hier ist nicht nachvollziehbar warum die zur Erschliessung notwendige Strasseninfrastruktur nicht mit Mitteln aus der Strassenkasse teilfinanziert werden soll.
- Interne Verrechnung des Personalaufwands des Amtes für Wald und Naturgefahren
Um das Guthaben in der Strassenkasse zu reduzieren, soll der Personalaufwand des Amtes für Wald und Naturgefahren für die Koordination des Fahrradverkehrs (Fr. 50´000.- pro Jahr) künftig vom Tiefbauamt übernommen und der Strassenkasse belastet werden. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Grünliberalen die Organisation anzupassen und alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Langsamverkehr in einem Amt zu konzentrieren, statt Kleinstbeträge zwischen den Ämtern zu verschieben. Damit würde der Koordinationsaufwand verringert und es wäre einfacher dem Langsamverkehr als dritter Säule der Gesamtverkehrsstrategie das notwendige Gewicht zu verschaffen. - Finanzierung von neuen Zubringerstrassen zu Nationalstrassen
Die Grünliberalen befürworten eine Mit-Finanzierung von neuen Zubringerstrassen zu Nationalstrassen mit Geldern aus der Motorfahrzeugabgabe.
Da es sich bei den Zubringern zu den Nationalstrassen aber eben um Zubringer und nicht um Strassen mit Durchgangsfunktion von kantonaler oder interkantonaler Bedeutung gemäss § 5 StraG handelt, ist – analog wie bei der Erschliessung von Entwicklungsschwerpunkten oder von urbanen Zentren (z.B. die Zufahrt über die Zürichstrasse nach Einsiedeln) – eine angemessene Beteiligung der von einem Anschluss profitierenden Gemeinden erforderlich. Eine vollumfängliche Finanzierung über die Strassenrechnung, wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, entspricht nicht dem StraG und wird ohne entsprechende gesetzliche Grundlage von den Grünliberalen abgelehnt. - Finanzierung des Normaufwands Strassenwesen
Die Grünliberalen befürworten die vorgeschlagene Finanzierung des Normaufwandes Strassenwesen über die Strassenrechnung. Strassen sollen primär durch die Benutzer und nicht aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Es ist deshalb sinnvoll die Gelder aus der Strassenkasse auch dazu zu verwenden, um den Betrieb und Unterhalt von Gemeinde- und Bezirksstrassen in Regionen mit überdurchschnittlichen Kosten zu bezahlen. Es ist aber sicherzustellen, dass die Mittel auch ausschliesslich für diesen Zweck eingesetzt werden. - Reduktion der Mfz-Steuer
Angesichts der hohen, ungedeckten Kosten des Verkehrs ist eine Reduktion der Mfz-Steuer nicht zweckmässig. Vielmehr sollten aus Sicht der Grünliberalen die vorhandenen Mittel für eine bessere Trennung von motorisiertem Individual- und Langsamverkehr sowie für den überfälligen Ausbau der Langsamverkehrsinfrastruktur verwendet werden. Damit kann das zunehmend überlastete Strassennetz entlastet und gleichzeitig die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den effizienteren, umweltschonenderen und gesünderen Veloverkehr gefördert werden. - Neuberechnung der Mfz-Steuer
Die Höhe der Mfz-Steuer wird derzeit im Wesentlichen durch die Leistung des Fahrzeuges bestimmt. Je höher die Leistung in kW, desto höher fällt die Steuer aus. Dieser Ansatz berücksichtigt die Belastung der Umwelt und der Strassen, die von einem Fahrzeug ausgeht, nur bedingt. Aus Sicht der Grünliberalen sollte eine Anpassung des Gesetzes dazu genutzt werden, besonders leichte, strassenschonende und/oder umweltfreundliche Fahrzeuge besserzustellen. Zu prüfen wäre ein Ansatz mit einem festen Sockelbetrag für alle Fahrzeuge (Betrag zur Finanzierung der Infrastruktur), einen Zuschlag in Abhängigkeit des Gewichts (Belastung der Strassen) und einem Zuschlag für Fahrzeuge mit einem überdurchschnittlich hohen Schadstoffausstoss (Belastung der Umwelt).
Anträge
Auf Grund der obenstehenden Ausführungen stellen die Grünliberalen die folgenden Anträge:
- Auf eine Reduktion der Mfz-Abgabe um 25% soll verzichtet werden.
- Die in der Strassenkasse vorhandenen, überschüssigen Mittel sollen zur verstärkten Mitfinanzierung des Baus, Betriebs und Unterhalts der Verbindungsstrassen eingesetzt werden. Dazu ist der Prozentsatz in § 60 StraG, mit dem der jährliche Beitragskredit an die Verbindungsstrassen begrenzt wird, anzuheben.
- Die in der Strassenkasse vorhandenen, überschüssigen Mittel sollen für einen forcierten Ausbau der Langsamverkehrsinfrastruktur verwendet werden. Dazu ist § 17 MfzG mit einem Zusatz zum Langsamverkehr wie folgt zu ergänzen:
Der Nettoertrag aus den Steuern und Gebühren nach diesem Gesetz wird für den Bau und Unterhalt der Strassen- und Langsamverkehrsinfrastruktur verwendet. - Anstatt finanzielle Mittel von Tiefbauamt zum Amt für Wald und Naturgefahren zu verschieben, sollte die Organisation so angepasst werden, dass alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Langsamverkehr von einem Amt bearbeitet werden.
- Die Berechnungsmethode zur Festlegung der Motorfahrzeugsteuer soll angepasst werden, um besonders strassen- und umweltbelastende Fahrzeuge verursachergerecht zu besteuern.
Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz stellt sich gegen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion der Strassenverkehrssteuer. Angesichts der hohen, ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs und dem grossen Nachholbedarf beim Aufbau einer Langsamverkehrsinfrastruktur, soll das vorhandene Strassenbauguthaben von über 150 Mio. Franken auch für einen zügigen Ausbau der Infrastruktur für den Langsamverkehr verwendet werden. Die Organisation sollte so angepasst werden, dass alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Langsamverkehr von einem Amt bearbeitet werden.
Ein weiterer, stetiger Zuwachs des Strassenbauguthabens ist nicht durch eine Senkung der Strassenverkehrsabgaben, sondern vielmehr durch eine Erhöhung der Kantonsbeiträge an die Verbindungsstrassen zu kontrollieren.
Die Berechnung der Steuerbelastung von Motorfahrzeugen soll sich stärker an der Strassen- und Umweltbelastung der Fahrzeuge orientieren.