Montag, 25. Oktober 2021

Pensionskasse des Kantons Schwyz: Teilrevision Pensionskassengesetz Pensionskasse des Kantons Schwyz

Besten Dank für die Einladung vom 8. Juli 2021 zur Vernehmlassung der «Pensionskasse des Kantons Schwyz: Teilrevision Pensionskassengesetz» Stellung zu nehmen. Gerne führen wird dazu Folgendes aus: Wir danken dem Regierungsrat und der PKSZ für die Ausarbeitung des Vorsorgeplans 2023 sowie für den Erläuterungsbericht zur Vernehmlassungsvorlage. Wir Grünliberalen schätzen die grosse Arbeit sehr. Gleichzeitig stören wir uns – wie vermutlich viele andere auch – an der Ungerechtigkeit des Systems, konkret an der Umverteilung unter den Generationen. Bei der Schaffung der Pensionkasse (PK) wurde versprochen, dass es keine Umverteilung unter den Generationen geben werde, anders als wie bei der AHV. Aktuell scheint es aber so, dass wir eben dieses Problem wieder erzeugt haben, wenn auch aus anderen Gründen.

Allgemeine Anmerkungen

Die Grünliberalen begrüssen die Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG, vom 21.5.2014; SR SZ 145.210) mit dem Vorsorgeplan 2023 als Lösungsvorschlag, der Finanzierung des Umwandlungsverlustes (UWV) durch den Umwandlungsbeitrag von 0.5% des versicherten Jahresverdienstes (VJV), der Senkung der Sollrendite der Pensionskasse Schwyz (PKSZ) auf 1,5%, der abfedernden Massnahmen mit einem Aufwand von 58 Mio CHF, um die Einbussen der erwarteten Altersrenten auf 9% zu limitieren, wofür die ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmenden um 0,5 – 0,75%, diejenigen der Arbeitgebenden um 2,0% des versicherten Jahresverdienste erhöht werden.

 

Die Grünliberalen sehen zudem auch eine dringende Notwendigkeit der (schrittweisen) Reduktion des reglementarischen Umwandlungssatzes (UWS) von aktuell 6,0% (ab 2022) auf neu 5,0% (ab Ende 2027), um damit die Umverteilung von den Jungen/Werktätigen zu den Älteren/Pensionierten zu vermindern. Wir begrüssen ferner die Senkung des obligatorischen Beitragseintrittsalters auf neu 20, statt bisher 23 Jahre. Wir beantragen zu prüfen, ob es sinnvoll ist, den Versicherungsbeginn – harmonisiert mit der Risikoversicherung der PK – bereits ab dem Alter von 18 Jahren beginnen zu lassen. Gerade die, welche heute im Beitrittsalter früh schon im Arbeitsprozess sind, könnten mit weiteren 3 Beitragsjahren davon profitieren. Sie bezahlen natürlich auch im jungen Alter weniger, der Kanton hingegen zahlt immer gleichviel. Der Zinseszins-Effekt würde zu einer Steigerung des Rentenkapitals gegenüber der heutigen Situation führen.

 

Wir finden die neu geschaffene, freiwillige Möglichkeit, über das obligatorische Beitragsalter von 65 hinaus bis ins Alter von 70 Jahren Renten anzusparen, sinnvoll. ebenso wie die neu geschaffenen, wählbaren Zusatzsparplänen.

 

Uns scheint auch eine durch die Vorlage neu resultierendes Beitragsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden von bisher 42,5% zu 57.5% auf neu 40% zu 60% (Erläuterungsbericht S. 18) als in sozialer Hinsicht attraktiv.

 

Anmerkungen zu § 2 lit. e bis g sowie h und i PKG

Die genauen Begriffsdefinitionen werden von den Grünliberalen begrüsst. Insbesondere die neue Kategorie der ‘Sparversicherten’ gemäss §2 lit. i macht u.E. Sinn, weil es die Flexibilisierung des Pensionsalters fördert sowie weitere Mittel sowohl für den Versicherten äufnet.

Wir begrüssen darum auch die Absicht, die Vollversicherung mit dem neuen Vorsorgeplan 2023 ab dem Alter von 20 (statt wie bisher 23) Jahren beginnen zu lassen, schlagen aber vor, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, den Versicherungsbeginn – harmonisiert mit der AHV – bereits ab dem Alter von 18 Jahren beginnen zu lassen. Der Zinseszins-Effekt würde zu einer Steigerung des Rentenkapitals gegenüber der heutigen Situation führen.

 

Anmerkungen zu § 4 PKG

Ad Abs. 1: Die genauere und bereinigte Definition über den Versicherungsbeginn ist zu begrüssen. Wir würden hingegen auch die Aufnahme bereits ab dem Alter 18 vorschlagen.

Ad Abs. 3: Die Möglichkeit der Flexibilisierung des Pensionsalters mit der Möglichkeit der Sparversicherung bis zum 70. Altersjahr wird von uns Grünliberalen sehr begrüsst.

Ad Abs. 4: Wir begrüssen auch, dass neu der Verwaltungsrat die Kompetenz erhält, den Zeitpunkt des Übergangs von der Risiko- in die Vollversicherung und von der Voll- in die Sparversicherung selbständig festzulegen. Wir laden den Verwaltungsrat dazu ein, zu prüfen, ob bereits 18 jährige in die PK aufgenommen werden sollten.

 

Anmerkungen zu § 10 PKG

Ad Abs. 1 lit. c: Wir begrüssen die gesetzliche Regelung der neuen Umwandlungsbeiträge der Arbeitgeber zur Finanzierung des höheren Umwandlungssatzes. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Umwandlungssatz (UWS) dynamisiert und regelmässig angepasst werden müsste. Dieser wird zwar nach der vorgeschlagenen Lösung nicht durch die Politik, sondern durch den Verwaltungsrat der PK SZ bestimmt. U.E. sollte es aber eine rein technische Grösse sein, welche direkt abhängig ist vom Erfolg der PK resp. den Anlagemöglichkeiten am Markt sowie den real erzielten Finanzmarkt-Gewinnen.

Der Umwandlungssatz beim Erreichen des Rentenalters müsste mathematisch richtig errechnet sein: dann wäre es fair. Das Problem liegt darin, dass man den Rentengbezügern zuviel an Rente mitgibt, weil man schon lange mit einem zu hohen Umwandlungssatz rechnet. Man müsste die Neubeurteilung regelmässig, z.B. alle 5 Jahre, vornehmen. Es ist schliesslich unmöglich, einen Zinssatz auf z.B. 35 Jahre (einer möglichen Lebenserwartung ab Erreichen des Pensionierungsalters) zuverlässig vorauszusagen.

Interessant ist u.a., dass der Umwandlungsbeitrag von 0.5% des versichterten Jahresverdienstes (VJV) für alle Versicherten vom Alter 18 bis 70 erhoben wird. Es wäre daher nur folgerichtig, das Beitragsalter auf 18 Jahre zu senken.

Ad Abs. 2: Wir begrüssen die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge als Teil des Lösungsansatzes für den Vorsorgeplan 2023.

Ad Abs. 4 & 5: Die neu geschaffene gesetzliche Regelung für bis zu drei Sparpläne auf Lohnteile über dem dreifachen Betrag der maximalen AHV-Altersrente (aktuell 86'040 CHF) begrüssen wir sehr. Auch dies führt zu einer weiteren Flexibilisierung des Alterssparens. Die Absicht des Verwaltungsrats zur Einführung von zwei Zusatzsparplänen mit 1 bzw. 2 % höherem Sparbeitrag begrüssen wir ebenfalls.

 

Anmerkungen zu § 11 PKG

Wir verstehen den Einbezug der neuen Kategorie der Sparversicherten zu den Vollversicherten (§11 Abs. 3 VE PKG) und können das gut nachvollziehen.

 

Ad Vorsorgeplan 2023 (gemäss «Vorsorgeplan 2023 für eine stabile Zukunft der PKSZ»)

Wir verstehen die schrittweise Reduktion des UWS über 5 Jahre hinweg, was die PKSZ alleine rund 36 Mio CHF kosten wird (Umwandlungsverluste).

Ad Besitzstandsrente (siehe Vernehmlassungsbericht Ziff. 4.5, 4. Lemma, S. 13). Die Einbusse der erwarteten Altersrenten auf höchstens 9% kann offenbar mit vertretbarem Aufwand von 58 Mio CHF bewerkstelligt werden. Gemäss Auskunft der PKSZ wird diese Einbusse über die Jahrgänge 1961 bis 1984 solidarisiert resp. solidarisch getragen und durch Auflösung von Rückstellungen finanziert werden können. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Reserven von 58 Mio CHF schliesslich fehlen werden, sollte es der PKSZ wieder einmal schlechter gehen.

Das Gesamtpaket ist aus Sicht der Grünliberalen ausgewogen. Gemäss Auskunft der PKSZ werden mit den Jahrgängen von 1961-1984 rund 25 Jahrgänge – unter vollständigerer Betrachtung die Jahrgänge 1958-2002, mithin 40 Jahrgänge - und damit mehr als eine Generation an den Ausgleich resp. die Sanierung der PKSZ beitragen.

Eine Reduktion der Rente um 9% ist zwar schmerzhaft, aber angesichts der Aussichten ist eine Senkung des Umwandlungssatzes unabdingbar.

 


Zusammenfassung

  • Die Grünliberalen begrüssen die Teilrevision des Pensionskassengesetzes mit dem Vorsorgeplan 2023.
  • Insgesamt ist die vorgeschlagene Lösung aus Sicht der Grünliberalen ausgewogen und die Verteilung der mit der Sanierung verbundenen Lasten angemessen.
  • Die Grünliberalen begrüssen insbesondere die Flexibilisierung des Pensionierungsalters.
  • Die Grünliberalen beantragen dem Regierungsrat zu prüfen, ob das Beitrittsalter nicht nur auf 20, sondern im Gleichschritt mit der Risikoversicherung der PK auf 18 Jahren

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und ersuchen Sie höflichst, unsere Anregungen und Vorschläge zu berücksichtigen.