Grundsätzliches
Stellenwert von erneuerbaren Energien im Kanton Schwyz
Um fossile Energieträger so schnell wie möglich mit erneuerbaren Energien zu ersetzen, begrüssen wir Untersuchungen zur Möglichkeit der Nutzung von tiefer Geothermie im Kanton Schwyz. Es ist wichtig auf verschiedene Quellen erneuerbarer Energien zurückgreifen zu können, um durch Diversifizierung eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
Rolle des Kantons bei der Entwicklung der Geothermie
Der Kanton ist Eigentümer des tiefen Untergrundes und bis jetzt ist es unklar, ob Geothermie wirtschaftlich nutzbar sein wird. Das Risiko ist somit für private Investoren sehr hoch. Somit macht es aus unserer Sicht Sinn, erste Voruntersuchungen von Seiten des Kantons durchzuführen. Für alle nachgelagerten Phasen (Prospektion und Erschliessung) könnte ausserdem von einer signifikanten Förderung des Bundes profitiert werden (60% der Kosten). Es ist möglich, dass nach ersten Voruntersuchungen auch private Investoren mit eingebunden werden können.
Fazit
Die Grünliberalen begrüssen es, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen bzw. präzisiert werden sollen und dass die tiefe Geothermie wie vorgeschlagen explizit in das kEnG aufgenommen werden soll.
Anträge
Zusätzlich sehen wir noch weiteren Anpassungsbedarf in Bezug auf das Energiegesetz, nämlich bei der Verpflichtung von grösseren Gemeinden zu einer kommunalen Energieplanung.
Ad § 5a Energieplanung
Wir stimmen mit dem Regierungsrat gemäss seiner Stellungnahme zur Motion M10/23 überein, dass Energieplanung auf kommunaler Ebene ein wichtiges Planungsinstrument für die Erreichung des Netto-Null- Zieles darstellt. Wir begrüssen es ausserdem, dass in der «Energie- und Klimaplanung 2023+», welche im November 2023 publiziert wurde, diesbezüglich eine Massnahme definiert wurde (EK-EE-4 Förderung von kommunalen, netto-null kompatiblen Energieplanungen). Dies ist erfreulich, geht allerdings nicht weit genug, da eine Zielsetzung definitionsgemäss nicht verbindlich ist. In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass von den sechs quantifizierbaren Zielen, welche in der «Energiestrategie 2013-2020» definiert wurden, leider nur ein einziges Ziel erreicht wurde. Die Verpflichtung einzelner Gemeinden zur Energieplanung ist gemäss MuKEN 2014, Modul 10 Art. 10.4 möglich. Im Rahmen der letzten Teilrevision des kEnG hat der Gesetzgeber allerdings explizit darauf verzichtet für die Gemeinden eine kommunale Energieplanung verpflichtend vorzuschreiben [kEnG §5a Der Kanton führt eine Energieplanung. Diese: c) dient den Gemeinden, Bezirken und den mit der Energieversorgung betrauten Unternehmen als Grundlage für ihre Energieplanung.]. Damit fehlt dem Regierungsrat die gesetzliche Grundlage, um den Gemeinden eine kommunale Energieplanung vorschreiben zu können und er ist bei der Umsetzung der Massnahme EK-EE-4 auf den Goodwill der Gemeinden angewiesen.
Aus den genannten Gründen sehen wir die Notwendigkeit, eine klare gesetzliche Grundlage für den Fall zu schaffen, dass einzelne grosse Gemeinden nicht mitziehen wollen (Rückfallebene).
Antrag 1: Die Grünliberalen beantragen, dass §5a des kEnGs so angepasst wird, dass nicht nur der Kanton, sondern auch grössere Gemeinden (>7.000 Einwohnern) verpflichtet werden bis spätestens 2030 eine Energieplanung zu erstellen. Der Regierungsrat soll zudem die Kompetenz erhalten Mindestanforderungen für die kommunalen Energieplanungen festzulegen (gemäss Motion M10/23).
Hochachtungsvoll Grünliberale Partei Kanton Schwyz