Das Mehrheitswahlrecht (Majorz) ist im Kanton Schwyz gut verankert und breit akzeptiert. Gemeinde- und Bezirksräte, der Regierungsrat sowie die Mitglieder des Ständerates werden nach dem Majorz gewählt. Majorzwahlen sind Persönlichkeitswahlen. Das heisst, im Vordergrund steht die Person und nicht die Partei. Die Wahlberechtigten allein entscheiden direkt darüber, wer in ein Amt gewählt wird.
In der Vergangenheit kam es bei Majorzwahlen wiederholt zu Absprachen unter den Parteien, indem gemeinsame Listen eingereicht wurden. Damit wird die Grundidee der Mehrheitswahl unterlaufen. Das bisherige Schwyzer Wahlgesetz erlaubt solche «Päckli», womit jedoch nicht mehr der einzelne Kandidat bzw. die einzelne Kandidatin im Zentrum der Wahl steht, sondern vielmehr die Parteien und ihre Verbindungen.
Mit den neuen vorgedruckten Wahllisten wird das verfassungsmässige Recht der Stimm- & Wahlberechtigten auf unverfälschte Widergabe der Stimmabgabe sowie des Wählerwillens endlich umgesetzt (Art. 34 Abs. 2 BV).
Weitere Argumente können hier gefunden werden: https://www.majorzinitiative.ch/
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