Dienstag, 20. Juni 2023

Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des Grundangebots des öffentlichen regionalen Verkehrs für den Zeitraum 2024-2027

Die Grünliberale Partei des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung zum Entwicklungsfeld Nachtangebot zum öV-Grundangebot 2024-2027. Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben die nachstehende Stellungnahme ab.

Grundsätzliches

 

Notwendigkeit eines Nachangebotes

Die Schwyzer Grünliberalen begrüssen die Einführung eines Nachangebotes an Wochenenden im Rahmen eines mehrjährigen Probebetriebes. Die folgenden Gründe sprechen für die GLP für ein Nachtangebot beim öV:
 

  • Standortqualität: Gute öV-Verbindungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Das gilt auch für die öV-Erschliessung in Randzeiten.
  • Ausgewiesenes Bedürfnis: Dass ein auf die grossen Zentren ausgerichtetes öV-Nachtangebot ein grosses Bedürfnis ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Regionen. Das dürfte im Kanton Schwyz nicht anders sein.
  • Ökologisch: Die Nutzung des öV hat gegenüber dem MIV viele Vorteile: Der Energieverbrauch und der CO2-Ausstoss sind deutlich geringer, genauso wie der Lärm, was insbesondre en den Nachtstunden besonders relevant ist. Und nicht zuletzt sind auch positive Auswirkungen auf die Sicherheit zu erwarten, wenn der nächtliche Verkehr (Übermüdung, Alkohol) reduziert wird.
     

Eine längere Pilotphase ist aus Sicht der Grünliberalen sinnvoll, um mit dem neuen Angebot Erfahrungen zu sammeln und in der Folge das Angebot bei Bedarf zu optimieren. Die 4-jährige Dauer der Pilotphase erscheint allerdings (zu) lang.

 

 

 

Vorgesehene Nachtverbindungen

Die Ausrichtung des öV-Nachtangebotes auf die urbanen und periurbanen Gebiete ist aus Sicht der GLP richtig. Sie unterstützt die gewünschte Siedlungsentwicklung entlang der gut erschlossenen öV-Achsen. Im Übrigen dürften ländlich geprägte Gebiete auch zu geringe Fahrgastfrequenzen aufweisen, um einen Nachbetrieb mit festem Fahrplan sinnvoll zu betreiben. Hier dürften eher «on demand» Angebote wie Rufbusverbindungen im Vordergrund stehen.

 

Finanzierung

Der Entscheid auf eine Erhebung eines Nachtzuschlags zu verzichten, ist nachvollziehbar und wird von der GLP unterstützt. Nicht zuletzt auch weil damit die finanziellen Beiträge des Bundes gesichert sind. Zudem würde die Attraktivität des Angebotes leiden, wenn zusätzlich zum Grundpreis hohe Zuschläge zu entrichten wären.

 

Verlängerung der Geltungsdauer des öV-Grundangebotes

Die geplante Verlängerung der Geltungsdauer des öV-Grundangebots 2024–2027 um ein Jahr bis 2028 wird von den Grünliberalen kritisch beurteilt. Dass die zweijährigen Bestellperioden im regionalen Personenverkehr (RPV) mit der Laufzeit des öV-Grundangebots 2024–2027 zu harmonisieren sind, ist zwingend. Allerdings könnte das auch mit einer Verkürzung des laufenden Grundangebotes um ein Jahr erreicht werden. Ein von 2024-2026 laufendes Grundangebot hätte aus Sicht der GLP gleich mehrere Vorteile:
 

  • Notwendigkeit für Anpassungen in einem dynamischen Umfeld: Ein zeitlich auf 5 Jahre gestrecktes Grundangebot wird der notwendigen, dynamischen Entwicklung des öV nicht gerecht. Die Energie- und Klimaplanung 22+ zeigt auf, wie wichtig eine Stärkung des öV ist. Das Ziel ist es den Modal-Split-Anteil des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen (siehe EKP22+ Massnahme EK-MO-2). Der Ausbau soll primär in den Bevölkerungszentren erfolgen und die stärkere Einbindung und Ergänzung der kombinierten Mobilität (Mobility as a Service) soll unterstützt werden (EK-MO-2). Zudem soll der strassengebundene öV dekarbonisiert werden (siehe EKP22+ Massnahme EK-MO-1). Eine verkürzte Laufzeit des aktuellen Grundangebots hilft das neue Grundangebot rechtzeitig auf diese Ziele auszurichten.
  • Koordination mit der Ausschreibungsplanung: Die meisten Bus-Konzessionen enden 2027. Gemäss dem «Entwicklungsfeld mehr Wettbewerb im öV» will der Regierungsrat spätestens im Jahr 2026, also vor Erneuerung der Konzessionen, über mögliche Ausschreibungen entscheiden und eine Ausschreibungsplanung erstellen. Wenn das aktuelle Grundangebot bis 2028 verlängert wird, ergibt sich eine Lücke zwischen den auslaufenden Konzessionen und dem Beginn des neuen Grundangebotes. Das könnte eine Ausschreibung der Linien deutlich erschweren und verzögern. Dies ist nicht der Fall, wenn Laufzeit des aktuellen Grundangebots verkürzt wird. Die Vergabe der Linien könnten dann zeitlich und abgestimmt mit dem nächsten Grundangebot von 2027-2030 erfolgen.
  • Kürzerer Pilotbetrieb Nachtangebot: Der eher lang angesetzte Pilotbetrieb des Nachangebotes wird um ein Jahr verkürzt. Erforderliche Anpassungen sind damit nicht erst nach 4 Jahren möglich.

 

Antrag 1:
Die Grünliberalen beantragen, dass die Geltungsdauer des öV-Grundangebotes um ein Jahr verkürzt wird.