In ihrer Stellungnahme zur Vorlage der Regierung begrüsst die GLP die aus der Gesamtschau «Finanzen 2020» abgeleitete umfassende Finanz- und Aufgaben-Reform und die vorgeschlagene Umsetzung. Die Vorlage erfüllt in vielen Punkten die Vorgaben der mit 80:14 erheblich erklärten Motion «Anreizbasierter, fairer und zeitgemässer innerkantonaler Finanzausgleich». Ein Wahlverspechen, wofür sich die GLP seit Langem mit voller Kraft einsetzt. Daher freut sich die GLP auch über den klaren politischen Willen des Kantonsrates zur Reform und deren zeitnaher Umsetzung. Der Zeitpunkt ist in den Augen der GLP ideal, da der Kanton sich in einer robusten Finanzsituation befindet. Indes ist es absolut absurd zu glauben, dass die Steuerdisparität durch den neuen IFA nun sprungartig ändert. Bis die Wirkung eintritt und die Stellschrauben justiert sind braucht es etwas Zeit und genügend Handlungsfreiheit für die Regierung. Nur so kann sie ihre Zielvorgaben, u.a. eine allmählich sinkende Disparität, gezielt verfolgen. Das ist auch Fernziel der GLP. Die Regierungsarbeit soll künftig konsequent daran gemessen werden.
Umsetzen, analysieren, anpassen
Die GLP ist dagegen, dass man Einzelteile der Reform konzeptfremd streicht oder ändert. Die Reform soll im Gesamten zügig umgesetzt werden. Wo Korrekturen und Optimierungen notwendig sind, sollen laufende Analysen und Erfahrungen mit der Reform aufzeigen. Zudem ist die GLP der Meinung, dass die Ziele und Leitlinien der Regierung zur Ausarbeitung der Reform richtig waren und auch für künftige Anpassungen angewendet werden sollen.
Kritisiert wird von der GLP, dass – trotz sehr ausführlichen Unterlagen und Tools – auf Bezirks- bzw. Gemeindeebene die Auswirkungen der Reform nur beschränkt nachvollzogen werden können. Sie wünscht sich da detailliertere Informationen, die die künftigen Auswirkungen der Reform für jede Ebene besser aufzeigen.
50% Kostenübernahme durch den Kanton bei der Pflegefinanzierung ab 2024 beantragt
Mit der in der Reform vorgesehenen Aufgabenentlastung der Bezirke/Gemeinden in den Bereichen Prämienverbilligung/Pflegefinanzierung durch den indirekten Finanzausgleich ist die GLP grundsätzlich einverstanden. Hocherfreut ist sie, dass die Regierung bezüglich Prämienverbilligung den von der GLP massgeblich mit angestossenen Änderungen folgt und sie analog der Logik der Ergänzungsleistungen aufgleist.
Ebenfalls einverstanden ist die GLP damit, dass eine Auslegeordnung mit Verbesserungsvorschlägen im Bereich Pflegefinanzierung auf den Tisch muss. Ziel sollte sein, dass der Kanton wesentliche Anteile der Kosten dieser Verbundaufgabe trägt und Finanzierungstrukturen einführt, die Anreize zu tiefen Kosten schaffen, aber auch zum Erhalt oder zum notwendigen Ausbau der Pflegeplätze beitragen.
Die GLP fordert auch, dass der Kanton die volle Übernahme der Invaliden-, Betagten- und Behindertenheime prüft, so wie es u.a. vom Avenir Suisse Kantonsmonitoring als eindeutige Kantonsaufgabe identifiziert wurde.
Unabhängig von der Fertigstellung der Auslegeordnung beantragt die GLP, dass der Kanton ab 2024 bei der Pflegefinanzierung 50% der Kosten übernimmt, was die Gemeinden erheblich entlasten würde.
Im gleichen Zusammenhang beantragt die GLP auch, bei den Sonderschulen die effektive Beeinflussbarkeit durch die Gemeinden zu analysieren und zu erläutern und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einen entsprechenden neuen Vorschlag zur Finanzierung auszuarbeiten.
Co-Finanzierung Schulen und Pflegeheime
Der Kanton hat eine zentrale Bedeutung bei der Finanzierung, Koordination und beim Ausgleich für Bau, Unterhalt und Betrieb der Infrastruktur für die Pflegeeinrichtungen und
Schulinfrastruktur. Diese sollte er weiterhin behalten und gleichzeitig den Gemeinden möglichst hohe Gestaltungsfreiheit und damit Autonomie überlassen.
Die GLP beantragt daher, die bisherige Regelung mit 20% Kantonsbeteiligung so lange zu erhalten bis zusammen mit den Gemeinden eine andere Basis der Zusammenarbeit und Co- Finanzierung gefunden ist. Zudem begrüsst die GLP die künftige 50% Beteilung des Kantons an der Lehrerbesoldung, die die Gemeinden entscheidend entlasten wird.
Kanton soll „Verbindungsstrassen“ zu 100% finanzieren
Aufgrund des Verursacherprinzips, der Erfüllung des mit 90:1 erheblich erklärten Postulates «Anpassung Kantonsstrassennetz an die aktuellen Gegebenheiten» und zur Entlastung der Gemeinden auch von dieser von ihnen kaum beeinflussbaren Aufgaben, fordert die GLP, dass der Regierungsrat im Bereich Verbindungsstrassen eine Änderung des Strassengesetzes vorlegt. Diese soll zum Ziel haben, dass die Trägerschaft der Verbindungsstrasse von den Bezirken und Gemeinden zu 100% auf den Kanton übergeht.
50 : 50 beim ÖV wieder herstellen
Zur Gestaltung des Grundangebotes hat die GLP in der Vernehmlassung zum Grundangebot ÖV und bei der ÖV-Strategie wiederholt klar Stellung bezogen und Anträge gestellt. Der Kanton hat sich in der neuen ÖV-Strategie zum Ziel gesetzt, den ÖV deutlich auszubauen, was zur Entlastung der Strassen führt und sowohl volkswirtschaftlich wie auch ökologisch Sinn macht. Die GLP ist der Meinung, dass der Kanton mindestens die Hälfte der Mittel dafür bereitstellen sollte und ist daher der Meinung, dass der «alte» Kostenteiler von 50:50 wieder hergestellt werden sollte..
Sinnvoller Ressourcenausgleich
Der neu organisierte Ressourcenausgleich bringt wesentliche Verbesserungen und macht ihn transparenter, nachvollziehbar und damit verlässlicher. Die bekannten Fehlanreize wurden eliminiert. Speziell begrüsst die GLP, dass zur Berechnung die massgebende Steuerkraft, also der effektive Finanzbedarf der Gemeinde auf Basis von realen Vergangenheitsdaten, verwendet wird und nicht wie bisher die nachträglich an die Realität anzupassende Prognose der Steuerkraft. Die neuen Instrumente und Stellschrauben sind verständlich, sinnvoll und akzeptierbar. Mit diesem Instrumentarium sollte es dem Regierungsrat möglich sein die Entwicklung der Gemeinden/Bezirke positiv zu beeinflussen,
In diesem Zusammenhang stellt die GLP zur Vorlage eine Reihe von Anträgen, die im Wesentlichen die laufenden Kontrollen, die allfälligen (Gesetzes)-Anpassungen und die technischen Quoten betreffen.
Lastenausgleich wirft Fragen auf
Die Vorteile des neuen Lastenausgleiches erscheinen der GLP plausibel und sind akzeptierbar. In einigen Punkt wirft er in den Augen der GLP aber Fragen zum Verständnis und zur Sinnhaftigkeit auf. Das alle die Gestaltung optimal verstehen beantragt sie zu einigen Punkten bessere Rechenschaft und detaillierter Begründungen. Ausserdem fordert sie, die Startdotation des Lastenausgleichs von 20 auf 30 Mio. CHF zu setzen, auch um die Gemeinden speziell während der Umstellung und Härtezeit optimal zu alimentieren.
Den zeitlich beschränkten Härteausgleich sieht die GLP ebenfalls positiv und lehnt eine „ewig“ strukturerhaltende Verlängerung ab. Sie beantragt eine Finanzierung durch den Kanton statt durch Gemeinden und fordert die Lancierung eines "Change Projektes" zur umgehenden Lösungssuche für effiziente Strukturen.
Insgesamt ist die GLP der Meinung, dass die Regierung mit der IFA Vernehmlassung sehr gute und schnelle Arbeit geleistet hat. Wir begrüssen den Systemwechsel, den wir mit unseren Zusatzanträgen noch konsequenter und damit wirksamer vollziehen möchten.