Komplexes Steuergesetz - Wachsende Bürokratie
Das aktuelle Steuergesetz ist über viele Jahre nach und nach weiter entwickelt worden
und die laufenden Anpassungen haben zunehmend die Komplexität und Vielfalt
gesteigerten. Viele steuerpflichtige Personen sind mit der Verdichtung der Gesetze
und des Einreichens der Steuererklärung oftmals übermässig gefordert. Zahlt man
keinen Profi nimmt das einiges an Zeit in Anspruch und führt vielmals auch zu Fehlern.
Diese müssen dann akribisch vom behördlichen Kontrollorgan gefunden und korrigiert
werden. Die hohe Komplexität führt also dazu, dass eine grosse und finanzielle
anspruchsvolle Steuerberatungstätigkeit entstanden ist und gleichzeitig der
Kontrollaufwand für die Steuerbehörde massiv zugenommen hat.
Diese stetig wachsende Bürokratie verlangt sowohl auf der Seite der Steuerberatung
wie auch auf der Seite der Steuerbehörden immer mehr Personal. Aufgrund des
Fachkräftemangels lassen sich aber kaum mehr Mitarbeitende finden, welche über
genügende Fachkompetenz in diesem Bereich verfügen. Dies führt zu Verzögerungen
und ist auf allen Ebenen preistreibend. Der persönliche und auch volkswirtschaftliche
Schaden für diese nicht wertschöpfende Deklarationstätigkeit in unserem System ist
wohl beachtlich. Es besteht also heute schon und in Zukunft noch mehr Bedarf das
riesige Kosteneinsparungspotenzial sowohl für die Steuerpflichtigen wie auch für die
Steuervollzugsbehörde auszuloten und zu realisieren.
Vereinfachungen gefordert
Abhilfe würde eine gezielte Vereinfachung des Steuergesetzes schaffen, welches
maximal auf die Möglichkeit einer einfachen Einreichsystematik und einer
automatisierten Bearbeitung durch die Veranlagungsbehörde abgestimmt ist. In der
aktuell laufenden Vernehmlassung der Teilrevision des Steuergesetzes findet man
bedauerlicherweise aber kein Element, welches zu einer Vereinfachung im System
führen wird. Die Steuerbürokratie wird also weiter ab- statt zunehmen. Im Rahmen
dieser bereits schon ausführlichen Steuergesetzanpassung wäre es daher angebracht
auch diese Einspareffekte genauer zu prüfen und entsprechende Anpassungen
vorzuschlagen.
Es muss doch möglich sein, dass eine steuerpflichtige Person, welche in einem
Angestelltenverhältnis arbeitet, Mieter ist oder einfache Eigentumsverhältnisse
aufweist, mit der Einreichung des Lohnausweises, der Bankauszüge und der
Krankenkassenbestätigung seiner Deklarationspflicht vollständig gerecht wird.
Insbesondere wenn der final zu bezahlende Steuerbetrag in die Grössenordnung des
Erstellungs- und Kontrollaufwandes für die Steuererklärung oder darunter zu liegen
kommt. Spätestens dann macht es selbst für den Staat wenig Sinn. Wäre da nicht ein
ein vereinfachtes Deklarationsmodell sinnvoll?
Analyse und Vorschlag
Der Regierungsrat wird daher beauftragt das Vereinfachungs- und Einsparpotential zu
analysieren und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wo und wie das kantonale
Steuergesetz vereinfacht werden könnte. Ziel muss es sein möglichst steuerneutral
eine maximale Vereinfachung bei der Deklaration zu erreichen und gleichzeitig eine
maximale Entlastung für die Prüfungsbehörde zu erwirken.
Wir danken dem Regierungsrat für die zügige Bearbeitung, so dass dies noch in die
aktuell laufende Teilrevision einfliessen kann, denn die Box ist offen und das Thema
in den Köpfen.
Besten Dank für die Unterstützung eines Trends hin zur einfachen Steuererklärung.