T1 875/2024 Motion M 14/24: Schwyzer Schulen von Handys entlasten
Die Grünliberalen lehnen den Vorstoss «Schwyzer Schulen von Handys entlasten» als Motion ab, fordern jedoch
deren Umwandlung in ein Postulat.
Es ist unbestritten, dass private digitale Geräte wie Handys den Schulunterricht stören können, und es im
Umgang damit Regeln braucht. Auf der Grundlage des Volksschulgesetzes und des Sonderstatusverhältnisses
haben Schulen bereits heute die Möglichkeit, Regeln in Bezug auf den Umgang mit privaten digitalen Geräten
zu erlassen. Die Umsetzung und Durchsetzung der Regeln, auch eines allfälligen Verbotes obliegt schlussendlich
den Schulen. Um für mehr Einheitlichkeit zu sorgen und damit auch die Durchsetzung in allen Schulen zu
unterstützten, sind Vorgaben seitens des Kantons notwendig. Kantonale Mindestanforderungen im Umgang mit
privaten digitalen Geräten würden den Schulen helfen, klare und verbindliche Regeln festzulegen und
durchzusetzen. Der Regierungsrat soll deshalb angehalten werden, im Umgang mit privaten digitalen
Technologien an den Schulen einheitliche Mindestvorgaben festzulegen.
T2/3 889/2024 Ausgabenbewilligung Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2, Zingel, Seewen
954/2024 Ausgabenbewilligung Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 371, Schuttwald, Goldau
Die GLP unterstützt die beiden Ausgabenbewilligungen Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2, Zingel,
Seewen und Ausbau Hauptstrasse Nr. 371, Schuttwald, Goldau. Die Projekte sind nötig und tragen zu mehr
Sicherheit im Strassenverkehr bei.
Bei den Kosten stellen sich Fragen wie: Wäre eine nutzungsgerechte Beteiligung seitens privater Firmen, welche
die Strasse in Seewen überproportional beanspruchen richtig? Wieso braucht es einen teuren,
anthrazitfarbenen Belag? Wäre dafür auf der Hauptstrasse Nr. 371 - neben dem absolut notwendigen Veloweg
bergwärts - zur Verhinderung von tragischen und auch teuren Unfällen nicht auch einer talwärts notwendig?
T4 977/2024 Bericht zu Postulat P 19/21: Wie steht es um die Jugendarbeit im Kanton Schwyz?
Die GLP-Fraktion dankt der Regierung für den Bericht zum Postulat P19/21 betreffend den Stand der
Jugendarbeit im Kanton Schwyz und nimmt diesen zur Kenntnis. Wir begrüssen die Absicht des Regierungsrats,
die gewonnenen Erkenntnisse bei der Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) einfließen
lassen zu wollen. Wir erwarten, dass dies 2026 auch konsequent geschieht und das wichtige Thema der
Jugendarbeit vorangetrieben wird. Wir teilen die Meinung des Regierungsrats, dass die bestehende
Aufgabenteilung gemäss SEG im Grundsatz nach wie vor richtig ist und beibehalten werden soll. Gemeinden
kennen die Verhältnisse und Bedürfnisse vor Ort am besten und können die notwendigen Angebote am besten
abschätzen. Allerdings sind wir der Ansicht, dass es dann auch die Pflichtaufgabe des Kantons ist, das
bestehende Recht und die darin enthaltenen Verpflichtungen für die Gemeinden konsequent einzufordern.
Wir finden es skandalös, wenn anscheinend nicht alle Gemeinden ihre Pflicht erfüllen und der Kanton seinerseits
seine Durchsetzungsaufgabe lediglich mit dem Verweis, dass es die Gemeinden tun sollten, abtut. Die
regelmässige Publikation und Analyse der Zahlen könnte hier mithelfen, mehr Gesetzesordnung und Disziplin
T5 2/2025 Motion M 11/24: Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im Kanton Schwyz
Die Grünliberalen lehnen die Motion M 11/2024 "Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen im
Kanton Schwyz" ab, da kein Handlungsbedarf besteht. Das kantonale Waldgesetz erlaubt schon jetzt die
situative und bedarfsgerechte Einführung statischer Waldgrenzen. Eine flächendeckende Feststellung der
Waldgrenze ausserhalb der Bauzone würde unverhältnismässig viele Ressourcen beanspruchen und Ausgaben
generieren. Einmal mehr wird also genau von denen, die es nie verpassen, auf einen schlanken Staat zu pochen,
ein unnötiger, zusätzlichen Administrationsaufwand verursachender Paragraph verlangt. Das lehnen wir
entschieden ab.
T6 20/2025 Gesetzgebungsprogramm 2025–2026
Die Grünliberalen begrüssen das Gesetzgebungsprogramm der Regierung grundsätzlich und danken ihr dafür.
Den Grünliberalen gibt die Inkonsistenz der Planung, mindestens jedoch der Kommunikation der Regierung zu
denken und Anlass für Kritik.
So soll beispielsweise gemäss Aufgaben- und Finanzplan AFP 2025-2028 (S. 79 oben) der
Gesetzgebungsprozess zum Gesetz über die sozialen Einrichtungen SEG im Frühjahr 2020 (!) beginnen und im
Dezember 2026 enden. Dies suggeriert, dass das neue SEG am 1.1.2027 in Kraft treten kann. Gemäss
demselben AFP, S. 72 oben, soll das SEG Gesetzgebungsverfahren das ganze 2025 & 2026 dauern. Die
Vernehmlassung dazu soll erst im 2. Halbjahr 2026 sein, so dass die Beratung im Kantonsrat auch erst später im
2027 stattfinden könnte. Im von der Regierung nun vorgelegten Gesetzgebungsprogramm (S. 5 oben) soll das
Vernehmlassungsverfahren sogar erst im 2. Halbjahr 2026 eröffnet und damit noch später abgeschlossen und
im Kantonsrat beraten werden. Und als Höhepunkt der Inkonsistenz und schrittweisen Vertagung fällt in
demselben Gesetzgebungsprogramm S. 7 unten das SEG gänzlich aus der Planung.
Das SEG steht exemplarisch für inkonsistente, schlechte Planung, mindestens jedoch für eine widersprüchliche
Kommunikation der Regierung. Dies ärgert insbesondere, weil andere wichtige Anliegen, wie z.B. die
Jugendarbeit (gem. Postulatsbericht oben im Traktandum 4) auf dasselbe SEG vertröstet werden. Ein SEG,
welches dann jedoch auf der Zeitachse möglicherweise erst nach 2026 revidiert wird und noch viel später
verhandelt wird.
Die Grünliberalen erwarten in Zukunft von der Regierung eine konsistentere Planung und Kommunikation zu
Vernehmlassungs- & Gesetzgebungsverfahren.
T8 900/2024 Postulat P 7/24: Statistik zur Qualifikation der Lehrpersonen im Kanton Schwyz
Die Grünliberalen unterstützen die Forderung nach einer Statistik zur Qualifikation der Lehrpersonen im Kanton
Schwyz. Facts and Figures: Das Zusammentragung und die Auswertung von konkreten Zahlen schafft Fakten,
die eine fundierte Basis für wichtige Entscheide und zukünftige Massnahmen im Bildungswesen bilden. Die
Forderung nach der Statistik zielt nicht nur auf eine Verbesserung der Bildungsqualität ab, sondern auch auf
eine erhöhte Transparenz im Bildungssystem. Da die (Anstellungs-)Daten mehrheitlich vorhanden sind und nur
geschickt zusammengetragen werden müssen, ist der Mehraufwand überschaubar.