Teilrevision Planungs- und Baugesetz 2. Etappe
Mit der 2. Teilrevision werden verschiedene wichtige Anliegen ins PBG aufgenommen. Die Grünliberalen begrüssen es, dass eine kantonale Nutzungsplanung für Materialabbau und Deponien eingeführt werden soll. Wichtig ist auch die Harmonisierung der Baubegriffe. Damit können bestehende Hürden abgebaut werden und der interkantonale Wettbewerb zwischen den Planungsbüros wird gestärkt. Langfristig sinken damit auch die Kosten. Es ist deshalb für die Grünliberalen unverständlich, dass von einer Kommissionsminderheit ein Austritt aus dem IHVB-Konkordat gefordert wird. Es ist zu hoffen, dass diese Stimmen im Rat in der Minderheit bleiben werden und die GLP der Teilrevision des PBG mit gutem Gewissen zustimmen kann.
Motion M 10/21: Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins Grundangebot öV 2024-2027 aufnehmen
Ein Nachangebot des öffentlichen Verkehrs ist ein altes Anliegen der GLP. Solche Angebote sind wichtig für die Standortqualität des Kantons. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass die Regierung nun auch auf diese Haltung eingeschwenkt ist und so schnell wie möglich ein Nachtangebot auf die Beine stellen will.
Etwas kritischer sehen die Grünliberalen die Forderung, auch Freizeitangebote ins Grundangebot aufzunehmen. Grundsätzlich ist der touristische Verkehr eine Aufgabe der Tourismusregionen. Eine Unterstützung solcher Angebote durch den Kanton kann in Einzelfällen durchaus Sinn machen. Beispielsweise um die Belastungen der Tourismusgebiete durch den motorisierten Individualverkehr zu vermindern. Allerdings braucht es dann aus Sicht der GLP ein Gesamtkonzept, das alle Verkehrsträger ausgewogen berücksichtigt und nicht nur eine Förderung des öV. Die Grünliberalen unterstützen folglich die Umwandlung der Motion in ein Postulat und werden diesem geschlossen zustimmen.
Postulat P 10/21: Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip
Das Postulat der Grünliberalen fordert, dass die Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaikanlagen nach dem Nettoprinzip erfolgt. Das heisst, dass lediglich der Betrag besteuert werden soll, der netto aus der Anlage erwirtschaftet wird, also die Gesamtvergütung abzüglich des Eigenverbrauchs. Rund die Hälfte der Kantone kennen dieses Nettoprinzip. Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der Regierungsrat argumentiert, dass es für eine solche Regelung «keine Rechtsgrundlage» geben und das Nettoprinzip nach «geltendem Bundesrecht unzulässig» sein soll. Die GLP wird deshalb an der Erheblichkeitserklärung des Postulats festhalten.
Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass wir jetzt alles tun sollten, damit mehr Schwyzer Solarstrom produziert wird, nicht nur um eine Winterstromlücke möglichst zu verhindern sondern auch um die Auslandabhängigkeiten im Energiebereich zu vermindern. Auch kleine Beiträge helfen dabei. Die Solarenergie soll gemäss den Energieperspektiven des Bundesamts für Energie neben der Wasserkraft zur zweiten tragenden Säule der Energieversorgung der Schweiz werden. Das sollte auch im Kanton Schwyz nicht unnötig behindert werden.