Traktandum 2: Schwyzer Kantonalbank
Die Grünliberalen nehmen mit grosser Genugtuung Kenntnis vom wiederum sehr guten Geschäftsgang der Schwyzer Kantonalbank, obschon grosse Herausforderungen im Jahr 2022 von der Leitung der SZKB zu bewältigen waren. Wir gratulieren ihr daher zum 9.5% höheren Jahresgewinn von CHF 79.9 Mio, zum 1% höheren operativen Gewinn von CHF 129.6 Mio. und bedanken uns für eine gegenüber dem Vorjahr um CHF 4.4 Mio. höhere Zahlung von CHF 49.1 Mio an den Kanton. Positiv zu erwähnen ist auch, dass die neue Strategie und damit auch die Digitalisierung der Bank einen guten Schritt vorangekommen sind. Die Grünliberalen nehmen auch anerkennend vom erstmals erschienenen Nachhaltigkeitsbericht Kenntnis und begrüssen die Anstrengungen der SZKB, transparenter und nachhaltiger wirtschaften zu wollen.
Traktandum 3: Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz
Die Corona Pandemie war auch für den Bürgschaftsfonds eine Prüfung. Erstens zeigte es sich, dass das Instrument speziell in Krisensituationen u.a. für zahlreiche Unternehmen sehr hilfreich war und zweitens, dass eine gute Alimentierung wichtig ist. Denn im Geschäftsjahr 2022 schrieb der Fonds erstmals einen Jahresverlust von 428‘945 CHF (Vorjahr Jahresgewinn CHF 198‘244), welcher den freien Reserven belastet werden musste.
Traktandum 4: RRB 841/2022, 169/2 Teilrevision Jagd- und Wildschutzgesetz
Die Grünliberalen begrüssen die Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes. Die Revision setzt die durch die GLP SZ mit unterstützte Motion zu den Jagdhunden um. Die Regierung nutzt zudem die Gelegenheit, um verschiedene Gesetzeslücken zu schliessen, den Vollzug zu stärken und organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Die GLP-Fraktion unterstützt diese Änderungen ebenfalls. Darüber hinaus beantrag die GLP-Fraktion, wie schon in der ersten Fassung vom Regierungsrat vorgeschlagen, die Einführung von Wildruhezonen. Sie sind in anderen Kantonen bereits üblich, weil sie ein bewährtes Mittel zur winterlichen Besucherlenkung in stark besuchten Wildgebieten und für einen wirkungsvollen Wildschutz und damit eine intakte Natur im Kanton Schwyz unabdingbar sind. Es ist der enkeltaugliche Grundsatz der GLP, dass sie sich für ein nachhaltiges Miteinander von Natur, Gesellschaft und (Land-)Wirtschaft einsetzt und daher auch nur dahingehenden Gesetzten zustimmt.
Traktandum 5: 97/2023 Teilrevision Gesetz über die Motorfahrzeugabgabe
Die Anpassung der Besteuerung von E-Fahrzeugen ist überfällig. Die Grünliberalen haben im Rahmen der Vernehmlassung angeregt, dass sich die Berechnung der MFZ-Steuer für emissionsfreie Fahrzeuge primär am Gesamtgewicht des Fahrzeugs orientieren soll. Damit kann dem Verursacherprinzip besser Rechnung getragen werden. Der Energieverbrauch, der Reifenabrieb, die Belastung der Strassen, der Lärm: Alle diese Faktoren steigen mit einem höheren Fahrzeuggewicht. Die Forderung der GLP nach einer gewichtsabhängigen Besteuerung wurde gehört und ist in die Teilrevision des Gesetzes eingeflossen. Da gleichzeitig die bisher bestehende, steuerliche Benachteiligung der E-Fahrzeuge beseitigt wird, ist ein weiteres Anliegen, für das sich die Grünliberalen schon seit Jahren einsetzen, erfüllt. Die Grünliberalen werden der Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben deshalb sehr stolz einstimmig zustimmen.
Traktandum 7: Motion M 13/22: Digitale Transformation des Kantons Schwyz und Motion M 18/22: Rechtsgrundlagen für E-Government und digitaler Transformation schaffen
Die Motionäre und die Grünliberalen nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Arbeiten an einem Gesetz über die digitale Verwaltung nun an die Hand genommen hat. Erfreulich ist zudem, dass das Thema auch vom Frauenparlament aufgegriffen wurde. Das beweist einmal mehr wie aktuell das Thema ist und besonders auch die Frauen einen grossen Handlungsbedarf darin sehen. Speziell mit ihnen zusammen will die GLP-Fraktion beide Motionen erheblich erklären.
Mit dem geplanten Gesetz über die digitale Verwaltung sollen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für bereits geplante Projekte und für zu erwartende digitale Entwicklungen geschaffen werden. Bewährte Regelungen wie etwa zur Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinwesen will der Regierungsrat aus dem Gesetz über das E-Government übernehmen. Endlich will der Regierungsrat auch elementare Prinzipien wie «digital first» oder «once-only» im Gesetz verankern sowie die Grundlagen für verschiedene Basisdienste (Bürgerportal, E-Partizipation, Benutzer- und Zugriffsverwaltung (IAM) etc.) schaffen. Auch will er endlich die rechtlichen Grundlagen zur Digitalisierung von physischen Dokumenten (Trägerwandel) sowie im Bereich Datenmanagement schaffen.
Es ist ferner sehr zu begrüssen, dass der Regierungsrat am 29. November 2022 seine Strategie digitale Verwaltung Schwyz 2032 sowie eine neue IT-Strategie verabschiedet hat. Dazu wurde es auch allmählich Zeit, da unser Kanton Schwyz gemäss dem aktuellsten eGovernment Monitoringbericht 2023 noch stark hinterher hinkt. Fast alle Kantone verfolgen bereits eine Digitalisierungs-, E-Government- oder Informatikstrategie. In den Kantonen Neuenburg, Schaffhausen und Appenzell-Innerrhoden sind diese Strategien in Arbeit und sollen noch 2023 veröffentlicht werden.
Eine schlanke, effiziente, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung ist speziell das Ziel der Motion M 13/22. Zudem sollen auch die zahlreich vorhandenen Medienbrüche konsequent abgeschafft werden. Sodann müssen sämtliche staatlichen Dienstleistungen zu Gunsten von Bürger und Wirtschaft nach den Prinzipien von ‘digital first’ und ‘mobile first’ zur Verfügung gestellt werden. Und weil heute fast alle mobil und mit Smartphone unterwegs sind, müssen die Dienstleistungen fürs Smartphone optimiert und ‘security by design’ sicher und datensparsam ausgestaltet sein.
Traktandum 8: Motion M 17/22: Fachkräftesicherung am Arbeitsplatz
Die Subventionierung von existenzsichernden Praktikumslöhnen für Frauen, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt anstreben, ist aus Sicht der Grünliberalen weder liberal noch zielführend. Genau in Zeiten des Personalmangels können solche Massnahmen zu Lohnmissbrauch auf Kosten der qualifizierten Frauen führen. Denn es wäre sehr lukrativ, staatlich unterstütze Praktikantinnen einzustellen, anstatt eine voll zu entlöhnende Fachkraft. Wir anerkennen, dass die Situation für Wiedereinsteigerinnen, welche eine längere Zeit Betreuungsarbeit leisteten, sehr anspruchsvoll sein kann. Dazu sehen wir aber eine verstärkte Förderung der schon existierenden Bundesprogramme wie die Plattform «Frauen in die Wirtschaft», das Programm «Chancen für Frauen» vom BBT sowie die verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen vom Schweizerische Arbeitgeberverband als zielführender an. Daher lehnt die Grünliberale Fraktion die Motion ab.
Traktandum 16: Postulat P 13/22: Steuerliches Einspracheverfahren effizienter machen
Die SK wurde als vereinfachende Ausgleichsfunktion zwischen Verwaltung und Justiz errichtet. Sie soll die Entscheide von der Steuerbehörde zusammen mit externen Beurteilern im Fall von Einsprachen teilunabhängig challengen, um nicht unnötig vor Gericht zu landen. Der Zweck ist also eine effiziente Nachbeurteilung der eigenen Entscheide und nicht eine zusätzliche Beschwerde-Instanz in Form einer Steuer-Rekurskommission.
Der Regierungsrat zeigt glaubhaft, dass das Einspracheverfahren mit der Steuerkommission (SK) funktioniert und die Vorschläge der Postulanten zur Verkürzung der Dauer bis zu einem Entscheid eher verkomplizieren, verlängern, verteuern und insgesamt aufwändiger machen. Der Regierungsrat sagt auch, dass die langen Wartezeiten vor allem ressourcenbedingte Ursachen haben. Unspezifische fügt der RR an, dass mit der Einstellung eines Einspracheleiters Verbesserungen erreicht wurden. Eine Minderheit der GLP SZ glaubt das und stimmt für "nicht erheblich". Hingegen will die Mehrheit statt nur glauben, klare Fakten über das durchschnittliche Pendenzenalter und wie sich die Anzahl älterer Pendenzen gesenkt hat. Der RR soll das klar aufzeigen oder entsprechende Lösungen vorschlagen.