Donnerstag, 7. April 2022

Parolen zur Abstimmung vom 15. Mai 2022

Die Mitglieder der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben an ihrer Mitgliederversammlung vom 31. März 2022 die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai gefasst. Die Delegiertenversammlung der Grünliberalen Partei Schweiz vom Samstag, den 2. April 2022 in Biel hat dieselben Parolen beschlossen: Die Grünliberalen empfehlen: 3x Ja.

JA zum Transplantationsgesetz

Die Grünliberalen des Kantons Schwyz erkennen den Mangel an transplantierbaren Organen (rund 1'400 Personen warten aktuell in der Schweiz auf eine Organspende) und unterstützen den Gegenvorschlaf des Bundesrats mit der erweiterten Widerspruchslösung. Es wird natürlich eine spannende Herausforderung des Bundes werden, ein neues und sicheres Organspende-Verzeichnis im Internet zu erstellen. Das neue Transplantationsgesetz scheint jedoch grundsätzlich geeignet, mehr Organe spenden und damit mehr Leben retten zu können. Die Grünliberalen stimmen darum dem neuen Transplantationsgesetz zu.

JA zur Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands (Frontex)

Die Schweiz hatte 2005 der Bilateralen II mit der EU zugestimmt. Daraus folgte das Schengen/Dublin-Abkommen. Die Schweiz zählt seit 2008 zum Schengen Sicherheitsverbund, dem die meisten EU-Länder angehören. Die Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der EU-Aussengrenzen. Seit 2011 arbeitet die Schweiz mit Frontex; seit 2019 folgt Frontex in der EU neuen Regelungen. Das Parlament und der Bundesrat haben entschieden, sich am Ausbau von Frontex zu beteiligen, die Änderungen zu übernehmen und das nationale Rechte entsprechend anzupassen. Uns Grünliberalen scheint diese Mitwirkung am Sicherheitsverbund Frontex ebenfalls wichtig, weshalb wir der Vorlage zustimmen.

JA zum neuen Filmgesetz ("Lex Netflix")

Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich neu mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen. Die Ersatzabgabe wird fällig, wenn die Investitionspflicht im Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird. Zur Förderung der Angebotsvielfalt müssen Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Filme europäischen Ursprungs sind und dass diese Filme besonders gekennzeichnet und gut auffindbar sind. Der Bundesrat nimmt Unternehmen von dieser Pflicht aus, wenn sie einen bestimmten Mindestumsatz nicht erreichen; nur vereinzelt Filme anbieten; oder die Verpflichtung unverhältnismässig bzw. deren Einhaltung unmöglich erscheint - namentlich wegen der Art der angebotenen Filme, der thematischen Ausrichtung des Angebots oder weil Angebote Dritter unverändert verbreitet werden. Die jungen Grünliberalen (JGLP) sind zwar im Referendumskomitee gegen das neue Filmgesetz, jedoch hat die Grünliberalen am Schluss das Argument mit der Förderung einer kulturellen Vielfalt knapp überzeugt und deshalb die Ja-Parole beschlossen.

GLP Kanton Schwyz