Zusammengefasst Traktandum:
- Zustimmung zur Umwandlung in ein Postulat, die Gebührendeckelung muss dringend aufgehoben werden.
- Keine Vertretungsregelung, VertreterInnen-Stimmen verkommen praktisch nur zu Partei-Soldaten-Stimmen.
- Trennung von Kirche und Staat, grossmehrheitliche Zustimmung zur Motion, aber Ablehnung des Postulates.
Eine Minderheit ist für die Klärung der Kostenfolgen, so dass Fakten basiert weiterdiskutiert werden kann. - Aus wirtschaftsliberaler Sicht Zustimmung zur Verschlankung des Bankrates und einer Amtszeitbegrenzung.
- GLP Antrag auf Umwandlung in Postulat um weitere Anliegen zu prüfen und gemeinsam im EG zu verankern.
- Als liberale Partei ist die Selbstbestimmung über das ganze Leben - speziell am Ende - ein zenitales Anliegen.
- Eine Bevormundung der Executive bei Stellenausschreibungen wird klar abgelehnt.
- Zustimmung zu Postulat, zur lösungsoffen Prüfung von Varianten mit Behördenstelle, mehr Unterstützung für die Gleichstellungskommission, niederschwellige Angebote usw.
- Der Handlungsbedarf bei häuslicher Gewalt ist gegeben und verlangt eine vertiefte Prüfung.
Traktandum 1: 250-2023 Motion M 16/22: Dynamisierung Deckelung Gerichtskostenvorschuss - Zivilverfahrenstourismus eindämmen
Die Grünliberalen begrüssen, dass der Regierungsrat das Problem des Zivilverfahrenstourismus erkannt hat und in diesem Zusammenhang weitere Themen angehen will. Daher beantragt der Regierungsrat die Umwandlung in ein lösungsoffeneres Postulat, was die GLP bejaht. Die Grünliberalen raten aber, die Deckelung der Gerichtsgebühren auf 100'000 resp. max. 150'000 CHF dringend aufzuheben und der Regelung des Nachbarkantons Zürich anzupassen, um den Gerichtsverfahrenstourismus einzudämmen.
Traktandum 2: 272/2023 Motion M 19/22: Vertretungsregelung im Kantonsrat Schwyz
Die Grünliberalen sind wie die Regierung der Meinung, dass es keine spezielle Vertretungsregelung braucht. Kurzfristige Einzelabsenzen sind das Problem der Parteien, so dass über diese der Druck auf möglichst wenige Absenzen erhalten bleibt. Auch bei langfristigen Absenzen sollen die Parteien eine Lösung finden, indem sie über einen Rücktritt und Nachrücken oder Neuwahlen einen unbesetzten Sitz gemäss dem Volkswillen belegen. Bei einer Interimsbesetzung fehlen Sinn und Motivation sich voll einzubringen. Somit verkommen die Vertreterstimmen in jedem Fall lediglich zu einer unselbständigen Partei-Soldaten-Stimme, was nicht sinnvoll ist. Handlungsbedarf sieht die GLP aber ganz klar bei der Entschädigung, die nicht im Widerspruch auf den Anspruch der Mutterschaftsentschädigung sein darf. Dies betrifft aber nur nationale Mandate und soll auch auf Bundesebenen gelöst werden.
Traktandum 3: 304/2023 Motion M 15/22: Fakultative Kirchensteuern für juristische Personen
Postulat P 19/22: Mehr religiöse Neutralität ohne Leistungsabbau bei der Kirchensteuer für juristische Personen
Im Gegensatz zu privaten Personen können juristische Personen nicht einfach aus der Kirche austreten, resp. können sich nicht von der staatlich angeordneten Kirchensteuer befreien. Eine solche unfreiwillige Unterstützung zugunsten der Landeskirchen ist nicht liberal und steht im Widerspruch zum Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat, wofür sich die Grünliberale aktiv einsetzen. Auch der Regierungsrat anerkennt, dass ein solcher alter Zopf heute nicht mehr eingeführt würde. In diesem Sinne findet die GLP grossmehrheitlich, dass die Zeit einer Entkoppelung und somit Modernisierung des Steuersystems gekommen und die Motion M 15/22 erheblich zu erklären ist. Das Postulat P 19/22 soll nicht erheblich sein, da die vorgeschlagene Fondslösung nicht nötig ist, weil der geringe Einnahmeausfall für die Kirchgemeinden durchaus verkraftbar ist und die anerkannten und geschätzten sozialen Tätigkeiten nicht abgebaut werden müssen. Eine Minderheit findet, dass genau dieser Punkt und künftige Kostenfolgen, die dann die Steuerrechnungen aller wieder belasten, zuerst klargestellt werden muss. Die Minorität bedauert auch, dass der Regierungsrat dies nicht von sich aus vorschlägt um eine Ablehnung und damit längere Verschiebung der Lösungsfindung zu verhindern.
Traktandum 4: 324/2023 Motion M 20/22: Verschlankter Bankrat für unsere Kantonalbank
Motion M 21/22: Frischer Wind für unsere Kantonalbank
Die Grünliberalen stimmen besonders aus wirtschaftsliberaler Sicht einer Verschlankung des Bankrates sowie der Einführung einer Amtszeitbegrenzung einstimmig zu.
Traktandum 5: 334/2023 Motion M 2/23: Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung bei bestehenden Gebäuden
Die Grünliberalen beantrage die Motion M2/23 in ein Postulat umzuwandeln. Die Einführung einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung bei bestehenden Gebäuden ist sinnvoll und soll im Zuge der anstehenden Revision des Energiegesetzes erfolgen. Dabei soll gleichzeitig auch die Pflicht zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung des Warmwasserverbrauchs bei Bestandsbauten mit 5 oder mehr Wohneinheiten geprüft werden.
Traktandum 6: 336/2023 Motion M 5/23: Assistierte Sterbehilfe in den Schwyzer Alters- und Pflegeheimen ermöglichen
Die Grünliberalen unterstützen das Postulat «Assistierte Sterbehilfe in den Schwyzer Alters- und Pflegheimen ermöglichen», weil sie sich für den liberalen Ansatz der Selbstbestimmung auch in der letzten Phase des Lebens einsetzen.
Traktandum 10: 305/2023 Postulat P 17/22: Stelleninserate der kantonalen Verwaltung gehören auch in die Lokalpresse
Aus Sicht der Grünliberale sollte Einstellung von Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung auf der Grundlage von Qualifikationen, Kompetenzen und Leistung erfolgen, unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer regionalen Verbundenheit. Das Postulat fordert eine Bevormundung der Executive bei Stellenausschreibungen, was nie und nimmer sinnvoll sein kann und darüber hinaus allenfalls sogar verhindert, überregional die fehlenden Fachkräfte zu finden. Die GLP lehnt daher einen solchen Vorstoss entschieden ab.
Traktandum 11: 317/2023 Postulat P 15/22: Erschaffung einer bezahlten Behördenstelle zusätzlich zur Gleichstellungskommission
Die GLP unterstützt ein lösungsoffenes Postulat für eine pragmatische, aber effektive Behandlung von Gleichstellungsfragen und den verstärkten Abbau von Diskriminierung. Die GLP möchte explizit, dass der Regierungsrat breit prüft und vorschlägt, was am sinnvollsten ist, z.B.: Eine neuen Behördenstelle, mehr Budget oder ein Sekretariat für die Gleichstellungskommission, mehr niederschwellige Angebote wie ein SPOC - Single Point of Contact, usw.
Traktandum 12: 318/2023 Postulat P 16/22: Häusliche Gewalt
ist nicht Privatsache – öffentlicher Handlungsbedarf gegeben!
Die GLP unterstützt das Postulat «Häusliche Gewalt ist nicht Privatsache – öffentlicher Handlungsbedarf gegeben!», da es sich hierbei um ein sehr ernst zu nehmende Thematik handelt, die eine vertieften Prüfung verlangt.