Gute Bildung kostet etwas. Deshalb müssen die Löhne der Kindergartenlehrpersonen ihrer Ausbildung und ihrem Pensum gerecht werden, sowie im interkantonalen Wettbewerb dem Kanton Schwyz gute Karten in die Hand geben.
Gegenwärtig verdienen Kindergartenlehrpersonen im Kanton Schwyz 10% weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen auf der Primarschulstufe und damit am zweit wenigsten in der ganzen Schweiz. Die glp Kanton Schwyz ist überzeugt, dass wir Löhne zahlen müssen, die es den Schulgemeinden auch in Zeiten des Lehrpersonenmangels erlauben, sehr gute Bewerbungen anzuziehen.
Gleiche Ausbildung, gleicher Lohn
Kindergärtnerinnen und Kindergärtner schliessen seit mehr als 10 Jahren ihre Ausbildung mit dem Bachelor of Arts in Primary Education ab – dem gleichen Abschluss wie Lehrpersonen auf der Primarstufe. Trotzdem sind sie beim Lohn schlechter gestellt. Dafür haben die Grünliberalen kein Verständnis und fordern schnelle Lohngleichheit. Wir sind der Überzeugung, dass das Unterrichten auf der Kindergartenstufe ebenso anspruchsvoll ist, wie auf der Primarschulstufe. Zwar fallen keine Korrekturarbeiten an, aber es müssen viele Abklärungsgespräche geführt werden. Und ein guter Kindergartenunterricht, der auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder eingeht, ist in der Vorbereitung sehr aufwändig.
Alle Kindergartenlehrpersonen gleichstellen
Die Frage, ob die Lohnangleichung auch für Kindergartenlehrpersonen gelten soll, die ihre Ausbildung noch im alten System gemacht haben, beantwortet die glp Kanton Schwyz mit einem klaren Ja. Die längere Berufserfahrung, die Gerechtigkeit innerhalb der Teams sowie die Tatsache, dass ältere Lehrpersonen oft den jüngeren mit ihren Ideen und Erfahrungen unter die Arme greifen, sind für uns Gründe genug, auch ihnen einen höheren Lohn zu bezahlen.
Finanzbelastung der Gemeinden im Blick behalten
Die Grünliberalen sehen aber auch, dass dadurch einmal mehr auf Kantonsebene über Ausgaben entschieden wird, die dann die Gemeinden berappen müssen. Sie behält diese Dynamik im Auge. Falls es nicht zu Anpassungen beim innerkantonalen Finanzausgleich kommt, könnten Ausgleichsmassnahmen, wie beispielsweise eine Erhöhung des kantonalen Beitrags pro Schülerin bzw. Schüler, im Rahmen einer Teilrevision des Volksschulgesetzes notwendig werden.