- T2 Erhöhung der Zahl der Richter am Kantonsgericht um eine zusätzliche vollamtliche Richterstelle und eine zusätzliche nebenamtliche Richterstelle
Wir Grünliberalen anerkennen das Bedürfnis nach Aufstockung der Justizpersonen am Kantonsgericht und folgen deshalb dem Antrag der Rechts- und Justizkommission (RJK), eine zusätzliche, vierte vollamtliche Richterstelle mit einem 60-80% Pensum für das Kantonsgericht zu schaffen. Wir Grünliberalen stehen zu einer guten und effizienten Justiz, welche den Rechtssuchenden einerseits qualitativ hochstehende und andererseits rasche, zeitnahe Entscheide und Erledigungen der Streitfälle ermöglichen. Die Grünliberalen folgen auch dem zweiten Antrag der RJK auf die Schaffung einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterstelle, weil damit die Doppelbelastung für eine nebenamtliche Richterstelle wegfällt. Einen letzten Vorbehalt haben die Grünliberalen bezüglich Gerichtsstand-Tourismus, den es im Auge zu behalten gilt.
- T3 661/2023, 925/2023 Teilrevision des Gesetzes über die Beurkundung und Beglaubigung
Seit dem 1. Januar 2023 ist die am 19. Juni 2020 beschlossenen Aktienrechtsrevision in Kraft und ermöglicht es – nicht nur aber auch aufgrund der gemachten Erfahrungen während der Corona-Pandemie -, die Generalversammlung der Aktionäre virtuell, d. h. auf elektronischem Weg und damit ohne physischem Tagungsort durchführen zu können. Dasselbe gilt neu auch für Verwaltungsratssitzungen. Damit wurde das im Gesellschaftsrecht bis anhin herrschende Unmittelbarkeitsprinzip in physischer Hinsicht vollständig aufgehoben und die Generalversammlung der Aktionäre sowie der Verwaltungsrat können beurkundungspflichtige Beschlüsse auch auf elektronischem Weg, insbesondere per Videokonferenz fassen.
Die öffentliche Beurkundung solcher virtueller Beschlüsse ist jedoch nur möglich, wenn das kantonale Beurkundungsrecht dies zulässt. Damit diese nationale Neuregelung auch im Kanton Schwyz umgesetzt werden kann, ist eine Teilrevision des Beurkundungsrechts notwendig.
Die Grünliberalen begrüssen diese Teilrevision in allen Punkten, weil sie Bundesrecht zeitnah umsetzt und damit die notwendige Rechtsgrundlage für Beurkundung virtueller Beschlüsse sowie die Fernbeglaubigung schafft. Damit kommt die Digitalisierung einen Schritt weiter und wir sind besser für ausserordentliche Lagen vorbereitet. Weil entbürokratisierend ist auch zu begrüssen, dass nicht mehr zwingend ein Übersetzter beizuziehen ist, wenn sämtliche Involvierten, inkl. Urkundsperson, die Fremdsprache insb. Englisch und Französisch verstehen.
- T4 (ehem. T13, T11) 723/2023 Unternehmerfreundlichere Frist für Steuererklärung
Die Grünliberale Fraktion kann die Regierung nicht verstehen, warum die Regierung diese unternehmerfreundliche Anpassung der Fristen für die Steuererklärungen nicht anpassen mag. Gemäss Auskunft des Finanzdepartements haben im Jahre 2022 62% aller steuerpflichtigen juristischen Personen insgesamt 10 600 Fristerstreckungsgesuche eingereicht. Bei den steuerpflichtigen natürlichen Personen waren es 58%, was rund 60 100 Gesuchen entsprach. Es besteht damit ein erhebliches Potential, den mit über 70'000 Fristerstreckungsgesuchen jährlich verbundenen Bürokratismus einzudämmen. Ausgerechnet wirtschaftsfreundliche Kantone kennen die um ein bis drei Monate spätere Frist: Kantone Luzern und Freiburg bis 31. August, Kantone Zug, Zürich, Schaffhausen & Graubünden bis 30. September, Kanton Aargau bis 31. Oktober. Auch bei den natürlichen Personen wäre eine spätere Frist durchaus angebracht, weil gerade bei den Unternehmer:innen die Abhängigkeit mit der Steuererklärung für das Unternehmen selber gegeben ist. Alle weiteren von der Regierung angeführten Gründe entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als Ausreden: die acht Kantone, welche eine spätere Frist kennen, sind der lebendige Beweis dafür. Das überparteiliche Postulat der GLP ist daher als erheblich zu erklären und ein Vorschlag für unternehmerfreundlichere Frist auszuarbeiten.
- T5 (ehem. T14, T12) 737/2023 Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich
Die GLP-Fraktion beurteilt das Postulat P 8/23 als erheblich. Aufgrund der angespannten Situation im Bildungswesen zwischen Regierung, dem LSZ, den Schulleitungen und nicht zuletzt dem Erziehungsrat ER ist eine Prüfung der Entscheidungsvorbereitung und der Prozesse angebracht ist. Auch ist es sechs Jahre nach der Einführung der Kommission für Bildung und Kultur BKK angebracht, die Einbettung der BKK im Schwyzer Bildungssystem und die Zusammenarbeit mit dem ER zu überprüfen, insbesondere das sie dies selber verlangt.
- T6 (ehem. T15, T13) 741/2023 Kohlenstoffspeicher im Kanton Schwyz
Die grünliberale Fraktion erklärt das Postulat P 11/23 als erheblich. Es ist wichtig, dass sich die Schwyzer Regierung vertieft mit der Schaffung von Kohlenstoffspeichern befasst und dem Kantonsrat Bericht erstattet. Das von der Regierung identifizierte Potential bei natürlichen Kohlenstoffspeichern soll untersucht und aufgearbeitet werden, um den Kanton Schwyz zu einer Vorreiterrolle im Klimaschutz zu verhelfen.
- T7 (ehem. T16, T14) 747/2023 Ausbau einer zentralen Cyber-Abwehrorganisation
Mit diesem Postulat wollen wir Grünliberalen auf die steigenden Gefahren in der Cyberwelt aufmerksam machen und den Weg zu nicht maximalen sondern optimalen, pragmatischen, Lösungen ebnen. Im Gegensatz zum Bund, welcher ein Bundesamt für Cybersicherheit geschaffen hat, scheint der Regierungsrat diesen Ball nicht aufnehmen zu wollen und setzt weiterhin auf minimale Massnahmen. Neben dem sogar die Eintretenswahrscheinlichkeit hoch ist, Cyberattacken finden täglich statt, ist auch das Schadenspotential enorm hoch (Datenverlust, -Sperrung, -Veröffentlichung … mit finanziellen Folgen und enormem Verlust des Vertrauens in den Staat). Daher finden wir, dass gerade die CyberSicherheit eine sehr wichtige Staatsaufgabe ist und interkantonal und auf allen Ebenen vorangetrieben werden muss. Wir werden weiterhin am Postulat festhalten. Für die Sicherheit der Daten von Bürgerinnen und Bürger und einen immer funktionsfähigen Staat muss das Postulat unbedingt erheblich erklärt werden. Alles andere wär eine allenfalls sehr folgenreiche, schändliche Unterlassungssünde.
- T11 867/2023 Ausreichende Datengrundlagen für eine umfassende, kantonale Versorgungsstrategie im Energiebereich?
Die Kantonsräte der GLP SZ Fraktion sind ob der Antwort auf ihre Interpellation I 23/23 grad total konsterniert. Wie bereits in der Beantwortung der Motion M 10/23 «Energieplanungspflicht für grössere Gemeinden» (RRB Nr. 767/2023) dargelegt wurde, erachtet der Regierungsrat ist die kommunale Energieplanung als ein wichtiges Planungsinstrument, um das Netto-Null Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit in den Gemeinden und Bezirken zu gewährleisten. Es scheint aber ausser der Willensbekundung in der kantonale Energie- und Klimaplanung EKP 23+ des Regierungsrates keine genügend verbindliche rechtliche Grundlage zu geben, um eine kommunale Energieplanung auch durchzusetzen. Die Gemeinden signalisieren denn auch prompt, dass man erst einmal einen verbindlichen Druck seitens Kanton abwartet, bevor man dieses Thema überhaupt anpackt. Die Grünliberalen fragen sich, wie heiss es im Kanton Schwyz werden muss, bis gewisse politische Kreise realisieren, dass man sich hier mehr als die Finger verbrennt, sprich speziell auch die (land-)wirtschaftlichen Grundlagen im wahrsten Sinne des Wortes verheizt, wenn man nicht einmal zu planen beginnt.
- T14 932/2023 Postulat P 14/23: Weniger Formalismus, mehr Wohnraum
Es ist wichtig, dass auf alle Regierungsebenen zusammengearbeitet wird, um effektive Strategien zur Bewältigung der Wohnungsknappheit zu entwickeln und umzusetzen. In Anbetracht der aktuellen Diskussionen auf Bundes- und Kantonsebene ist es sinnvoll, die Ergebnisse des geplanten Aktionsplans einmal abzuwarten und anschliessend eine konsolidierte Übersicht möglicher Lösungsansätze zu erstellen. Wir Grünliberalen unterstützen daher das Postulat und zählen darauf, dass aus den konsolidierten Ergebnissen die optimalsten Massnahmen zur Entspannung der Wohnsituation resultieren.