Kantonssteuersenkung ist limitiert
Die Grünliberale Partei des Kanton Schwyz teilt die Meinung der Schwyzer Regierung, wonach infolge der stabilen finanziellen Verhältnisse des Staatshaushalts eine deutliche Steuerfusssenkung zwar angezeigt ist, eine solche jedoch massvoll und wettbewerbsverträglich umgesetzt werden soll. Es gilt aktuell die zunehmend problematischen volkswirtschaftlichen Entwicklung (Negativzinsen, Steigerung der Vermögenswerte, verzögerte gesamtwirtschaftliche Strukturbereinigung) sowie die noch offenen mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie im Auge zu halten. Folglich halten die Grünliberalen eine maximale Senkung um 30 oder 40% zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Vielmehr wird mit den vorhandenen Finanzmitteln eine verstärkte Unterstützung der Gemeinwesen gefordert. Dies hat die Regierung in der Stellungnahme zu den Änderungsanträgen der Staatswirtschaftskommission ebenfalls erwähnt und als richtig anerkannt.
Würde der kantonale Steuerfuss für natürliche Personen noch mehr gesenkt, so würde dies bei einzelnen Bereichen (z.B. bei der Vermögenssteuer) zur «Untermargigkeit» bei der NFA-Finanzierung führen. Für die Grünliberalen ist es inakzeptabel, wenn andere Bereiche wie zum Beispiel mit der Einkommenssteuer diese Ertragsausfälle quersubventioniert werden müssten. Um solche «Untermargigkeiten» in einzelnen Bereichen zu verhindern kann daher der Kantonssteuerfuss nicht unter eine gewisse Limite gesenkt werden, solange der Kanton die NFA-Zahllast alleine trägt.
Riesen Zusatzerträge
Die guten Finanzergebnisse des Kantons stammen nicht nur aus den hohen Steuererträgen. Vielmehr erhält der Kanton ganz alleine die extrem hohen Ausschüttungsbeträge der Schweizerischen Nationalbank (SNB 2021: 49.6 MioCHF, 2022: 74.5 MioCHF, 2023: 74.5 MioCHF) sowie die der Schwyzer Kantonalbank SZKB (um 40-50 MioCHF jährlich). Im Weiteren hat sich der Kanton bei der letzten Steuergesetzrevision zur Sanierung des Kantonshaushaltes einen grösseren Ertragsanteil an der wachsenden Grundstückgewinnsteuer gesichert: Er erhielt mit dem Entlastungsprogramm 2014-2017 neu 75% (47-53 MioCHF), statt dass er sich die Grundstückgewinnsteuern wie bisher 50:50 (je 31-35 MioCHF) mit den Gemeinden und Bezirken teilte (Mehrbetrag zu früher: ca. 16-18 MioCHF jährlich). Nur diese grösseren Brocken zusammengezählt erhält der Kanton also 135-175 MioCHF aus nicht steuerlichen Quellen, wohingegen die Gemeinden kaum an diesen guten Zukunftsaussichten partizipieren. Darüber hinaus stellt der Kanton u.a. zur Mitfinanzierung der individuellen Krankenkassen Prämienverbilligung (IPV), auf welche die Gemeinden keinen Einfluss haben, auch noch jährlich grosse Beträge bei den Gemeinden in Rechnung (um 85 MioCHF, davon für IPV 10-12 MioCHF).
Genau hier, bei den ungleichen Gewinnbeteiligungen und nicht beeinflussbaren Belastungen der Gemeinden sehen die Grünliberalen längst fälligen Handlungsbedarf. Wird da etwas verbessert, reduzieren sich auch die stetig wachsenden Geldflüsse und damit die Abhängigkeit der Gemeinden vom Kanton.
Fragliche IPV Mitfinanzierung & obsolete Sanierungsbeiträge
Es ist eigentlich über die Parteigrenzen hinaus und in der Regierung anerkannt, dass dort wo die Gemeinden keinen Einfluss auf die Aufwände haben, diese von der Mitfinanzierung zu entlasten sind. Dies ist bei der IPV der Fall: Die Gemeinden haben hier weder einen Einfluss auf die Auszahlungen noch auf die Personengruppe, welche diese Unterstützung erhält. Wie der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt ist der Kanton Schwyz einer der letzten, welcher die Gemeinden bei der IPV immer noch mitfinanzieren lässt.
Bei der letzten Steuergesetzrevision war die Sanierung des Kantonshaushaltes vorrangiges Ziel, welchem Alles untergeordnet wurde. Dieses Ziel ist nun mit einem nach oben ausschwingenden Ertragsüberschuss beim Kanton mehr als erreicht. Die nur zur Sanierung eingeführte Anpassung für einen viel höheren kantonalen Anteil an den Grundstückgewinnsteuer, ist wieder 1:1 rückgängig zu machen. Dank der genesenen Kantonskasse kann also wieder zur alten Aufteilung vor der letzten Steuergesetzrevision, mit einem fairen paritätischen Anteil für die Gemeinden, Bezirke und Kanton zurückgekehrt werden.
Gemeinden stärken
Die Grünliberalen verlangen daher mit zwei Motionen, dass:
- die IPV vollumfänglich durch den Kanton finanziert werden soll
- die Erträge der Grundstückgewinnsteuer wieder wie früher
hälftig zwischen Kanton und Gemeinden/Bezirke aufgeteilt wird.
Die Vorschläge haben für die Gemeinden zur Folge, dass einerseits weniger Geldmittel (-10-12 MioCHF) zur IPV Finanzierung abfliessen und andererseits wie vor der Steuerreform mehr Geldmittel (+16-18 MioCHF) aus der Grundstückgewinnsteuer den Gemeinden zur Verfügung stehen (total 26-30 MioCHF jährlich, entspricht +160-190 CHF pro Bürger:in)
Die Grünliberalen wollen so die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung stärken. Denn diesen fliessen damit dringend notwendige Mittel zu für z.B. aufgeschobene Investitionen, die Verbesserung der Gemeindestrukturen, die zeitgemässe Ausrüstung der Schulen, die Erneuerung von Altersheimen, die Anschubfinanzierungen für Tagesschulen und Kita-Plätze, die dringende Digitalisierungsoffensive, die energetischen Sanierungen ihrer Gebäude usw.. Damit werden die politischen Forderungen der Grünliberalen erfüllt, dass zusätzliche Finanzmittel in Nachhaltigkeit, Bildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert werden. Da dies häufig zusätzliche Ausgaben der Gemeinden sind, wird mit diesen einfachen Anpassungen auch der gesamte Wirtschaftsstandort Kanton Schwyz gestärkt.
Gemeindesteuersenkungen und Mittelstand entlasten
Gleichzeitig wird damit die Möglichkeit geschaffen, auch auf der Stufe Gemeinde die Steuern senken zu können. Für die Grünliberalen ist genau das die richtige finanzpolitische Zielsetzung. Statt die Steuern einseitig auf Kantonsstufe überproportional zu senken, soll jetzt, wo dem Kanton riesen Beträge zufliessen und die Kasse übervoll ist, die Chance ergriffen werden auch die Schwyzer Gemeinden mit mehr Finanzmitteln auszustatten. So können sich diese mit zeitgemässen Strukturen versehen und kommen zu mehr Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Verbessern sich die Gemeindehaushalte, können diese die Steuerfüsse halten oder gar vermehrt senken. Damit wär eine weitere Zielsetzung erreicht, nämlich die Senkung der Steuerdisparität zwischen den Gemeinden.
Für den Bürger spielt es grundsätzlich keine Rolle bei wem er die Steuern abliefert. Vielmehr interessiert ihn seine Gesamtsteuerbelastung. Wenn die Gemeinden dank den zusätzlichen Finanzmitteln die Steuern breitflächig über den Kanton senken können, profitiert eine viel breitere Bevölkerungsschicht von einer Steuerentlastung. Denn wegen des Kantonstarifs werden bei einer Kantonssteuersenkung besonders finanzkräftige Steuerzahler:innen entlastet, der Mittelstand aber nur unterproportional. Hingegen hat eine Gemeindesteuersenkung eine viel stärkere Entlastung des Mittelstandes zur Folge, was aus Sicht der Grünliberalen fairer und liberaler ist.
Chancen für den Gesamtkanton dank besserer Aufgabenteilung
Im AFP 2022-2025 (Aufgaben und Finanzplan = Kantonsbudget) schreibt die Schwyzer Regierung auf Seite 34 folgendes:
«Aufgabenüberprüfung Bund, Kanton, Bezirke und Gemeinden
Die durch den Bund gestartete Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat in einer ersten Beurteilung ergeben, dass namentlich im Bereich der individuellen Prämienverbilligung, bei den Ergänzungsleistungen, beim regionalen Personenverkehr sowie bei der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur die Aufgabenteilung überprüft werden sollte. Der umfassende Schlussbericht des Projektes «Aufgabenteilung II» ist noch ausstehend bzw. wurden die Bestrebungen aufgrund der aktuellen Pandemiesituation vorerst sistiert. Eine Überprüfung der Aufgabenteilung über die Staatsebenen des Bundes, der Kantone und letztlich auch der Gemeinden hinweg wäre eine Chance, die auch im Rahmen des Berichtes «Finanzen 2020» (vgl. Seite 63 ff.) und im Wirksamkeitsbericht zum Innerkantonalen Finanzausgleich von 2001 bis 2016 (vgl. Seite 38 ff.) festgestellt wurde. Insbesondere im Rahmen der gesellschaftlichen und digitalen Transformation ergeben sich neue Ansprüche und Anforderungen sowie entsprechende Chancen für den Gesamtkanton.»
Die Vorstösse der Grünliberalen für die Veränderung der Finanzflüsse zwischen dem Kanton und den Gemeinden entsprechen folglich genau dieser Zielsetzung. Anlässlich der letzten kantonalen Abstimmung im Bereich der Finanzierung der Ergänzungsleistungen (KELG) hat das Schwyzer Stimmvolk bereits klar mit fast 70% zum Ausdruck gebracht, dass der Souverän die finanzielle Entlastung der Gemeinden will und für finanzpolitisch zielführend hält.