Mittwoch, 4. Oktober 2023

Grünliberale unterstützen Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

Die Fraktion und der Vorstand der Grünliberalen des Kantons Schwyz unterstützen die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben, weil damit die steuerliche Ungleichbehandlung aller Elektrofahrzeuge und des Individualverkehrs der Zukunft behoben und dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird.

Am 1. Dezember 2020 hat unser Einsiedler Kantonsrat Dr. Ruedi Bopp mit  sechs Mitunter-zeichnern eine Motion eingereicht, welche verlangt hat, dass Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb nur noch nach Gewicht besteuert werden, weil die Besteuerung nach Leistung bei diesen keinen Sinn macht. Während bei Benzin- und Dieselfahrzeugen der Treib-stoffverbrauch mit steigender Motorenleistung zunimmt, besteht bei Elektrofahrzeugen kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer Energieeffizienz und den ökologischen Auswirkungen.


Regierungs- und Kantonsrat haben die Motion jedoch abgelehnt. Bei einer im Frühling 2022 kantonal durchgeführten Erhebung stellte sich jedoch heraus, dass für Elektrofahrzeuge ge-genüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor steuerlich benachteiligt werden. Auf Antrag des Regierungsrates hat der Kantonsrat deshalb am 26. April 2023 eine Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben angenommen, wonach Elektrofahrzeuge inskünftig aus-schliesslich nach dem Gesamtgewicht besteuert werden sollen.


Die durchschnittliche Jahressteuer aller rund 106 000 im Kanton Schwyz registrierten Perso-nenwagen liegt heute bei rund 400.- CHF. Bei den Elektrofahrzeugen beträgt die durch-schnittliche Jahressteuer hingegen rund 650.- CHF. Für diese steuerliche Diskriminierung ist kein triftiger sachlicher Grund ersichtlich und sie dürfte einer verfassungsrechtlichen Beurteilung kaum Stand halten. Es ist somit gerechtfertigt, wenn alle Elektrofahrzeuge neu aus-schliesslich nach einem progressiven Gewichtstarif besteuert werden. Einzig «schwere Perso-nenwagen» mit Elektroantrieb über 3.5 t (vorwiegend Ambulanzfahrzeuge) werden künftig separat nach dem geltenden Tarif für Gütertransportfahrzeuge und Busse besteuert, weil sie nach dem progressiven E-Gewichtstarif übermässig belastet würden.


Für herkömmliche Personen- und sogenannte Handwerkerfahrzeuge ändert sich im Übrigen mit der Gesetzesrevision gar nichts. Die unser Strassenbild prägenden «Büezerfahrzeuge» (Lieferwagen) werden sogar weiterhin steuerprivilegiert behandelt, obwohl sie meist eine umfangreiche Ausstattung und damit ein hohes Gewicht aufweisen.


Die Motorfahrzeugabgabe ist so zu bemessen, dass sie mit der Strassenbeanspruchung in ei-nem vernünftigen Verhältnis steht, eine nachhaltige Finanzierung der Strasseninfrastruktur si-cherstellt und Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge schafft (§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben). Es ist daher richtig und zwingend, dass die Benachteiligung der emissionsfreien Fahrzeuge aufhört. Damit setzen wir im Kanton Schwyz beim Klimaschutz ein wichtiges Zeichen Richtung Netto Null bis 2050. Die Fraktion und der Vorstand der Grünliberalen befürworten die Teilrevision des Gesetzes über die Motor-fahrzeugabgaben und rufen die Stimmberechtigen am 22. Oktober 2023 zu einem klaren JA für einen zukunftsgerichteten Individualverkehr im Kanton Schwyz auf.