T3: 483/2023 Gesetz über Finanzausgleich (Finanz- und Aufgabenprüfung 2022)
Zu diesem grossen, relevanten Hauptthema wurden mehrere vorberatende Stawiko Sitzung abgehalten. Nach der letzten finalen Sitzung, wo Eintreten und Schlussabstimmung ohne relevante Minderheitsanträge allerseits unbestritten waren, hat der Fraktionschef der SVP noch eine Mehrheit seiner Fraktion zu einem Rückweisungsantrag bewegt. Dies mit teilweiser Übernahme von SP Anträgen, was nun zu einer unheilvollen Allianz führt und damit die Vorlage bis hin zum Totalschaden (Volksnein) massiv gefährdet. Dagegen wehrt sich die GLP. Hat sie sich doch seit vielen Jahren und wie im letzten Wahlkampf versprochen mit vollem Engagement für die Anliegen und Probleme der Gemeinden stark gemacht. Diese mitindizierte Reform löst nun einige davon und muss eingeführt werden. Zum einen werden die Gemeinden endlich von wesentlichen, nicht beeinflussbaren Aufgaben entlastet, so wie es das im Kanton "gültige" Äquivalenzprinzip (wer befiehlt bezahlt) vorsieht. Zum Anderen werden die "schwachen" Gemeinden nicht mehr über einen vom Regierungsrat mit den Gebergemeinden "fast willkürlich" abgemachten Ressourcenausgleich unterstützt, sondern durch einen klar definierten horizontalen (von Gemeinde zu Gemeinde) und vertikalen (von Kanton zu Gemeinden) neuen Ressourcenausgleich. Dieser beseitigt jahrzehntealte Fehlanreize. Auch der neue Lastenausgleich (LA) beseitigt die fatalen Fehlanreize des ehemaligen Normaufwandausgleiches.
Zu Kritik haben nun die dem LA zugrunde liegenden Indikatoren geführt, welche aus effektiven Vergangenheitsdaten über eine Hauptkomponentenanalyse objektiv berechnet werden. Dass es bei dieser Analyse bzw. Berechnungsgrundlage auch „Gewinner-Gemeinden“ gibt, wollen gewisse Kantonsräte nicht hinnehmen. Sie prangern scheinbare Berechnungsfehler an und fordern die Rückweisung, indem sie eigene, laienhafte Berechnungen als Lösung vorschlagen.. Statt mit dem Spatz (eher sogar ein tolles, schönes Poulet) in der Hand zufrieden zu sein, versucht man nun noch die Taube auf dem Dach zu jagen. Dies gefährdet die Vorlage massiv. Einerseits müssen dadurch langjährige Verzögerungen bei der Einführung in Kauf genommen werden, die die Gemeinden viel kosten. Andererseits besteht relevante Gefahr, dass der bis nach der Stawiko Sitzung herrschende Konsens nie wieder erreicht werden könnte. Zusammen mit den Mehrheiten der FDP und Mitte Fraktionen steht die GLP Fraktion einheitlich hinter der Vorlage. Im Speziellen auch, da §9 Abs. 3 des Gesetzes den Regierungsrat zudem ermächtigt, die Datengrundlagen zur optimierten Bemessung der einzelnen Indikatoren auf dem Verordnungsweg final festzulegen und so allfällig verbleibende Kritikpunkte im Konsens zu verbessern.
T4: 483/2023 Kantonales Gesetz Velowege (KVWG)
Die Grünliberalen haben sich schon lange für eine Verbesserung und eine geregelte Finanzierung der Veloweginfrastruktur eingesetzt. Sie begrüssen deshalb, dass nun mit dem kantonalen Veloweggesetz ein wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht wird und werden die Vorlage einstimmig unterstützen. Es ist aber jetzt schon klar, dass es den Druck weiterhin brauchen wird, damit die neuen Velowegpläne auch tatsächlich innert nützlicher Frist umgesetzt und nicht einfach auf die lange Bank geschoben werden.
T5: 461/2023 Kantonsratsbeschluss zur Richtplananpassung 2022
Der vorgesehenen Anpassung des Richtplans stehen die Grünliberalen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Sie begrüssen es, dass der Schutz der Fruchtfolgeflächen verbessert wird und neu bei der Inanspruchnahme von Fruchtfolgefläche eine Kompensationspflicht eingeführt wird. Auch die Einführung einer kantonalen Arbeitszonenbewirtschaftung wird begrüsst. Damit können die von der Wirtschaft nachgefragten Flächen bereitgestellt und deren Nutzung aus einer übergeordneten, regionalen Sicht optimiert werden. Nicht vom Fleck kommt leider die Erarbeitung einer kantonalen Landschaftskonzeption. Dass der Kanton bei der Festlegung von Schlüsselgebieten einen Rückzieher macht und noch einmal bei Null anfangen will, mag angesichts des Widerstandes nachvollziehbar sein. Zu bedauern ist aber, dass damit umfangreiche Vorarbeiten zunichte gemacht werden und sich die Umsetzung dieser Bundesvorgabe weiter verzögert. Ebenso umstrittenen war die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung. Es ist zu begrüssen, dass die Regierung, trotz des Widerstands, nicht eingeknickt ist und nun einmal drei Gebiete, die für die Stromproduktion aus Wind geeignet sind, in den Richtplan aufgenommen hat. Wenn wir mit dem Umbau des Energiesystem vorankommen und gleichzeitig die drohende Energielücke im Winter schliessen wollen, dürfen wir den Ausbau der Windenergie, die komplementär zur Photovoltaik einen hohen Anteil von Winterstrom erzeugt und extrem platzsparend ist, nicht weiter verzögern.
T6: 593/2023 Sprachliche Gleichstellung bei Veröffentlichungen
Wir Grünliberalen unterstützen die Motion "M 423 Sprachliche Gleichstellung in amtlichen Veröffentlichungen“. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für uns selbstverständlich und daher sollen Frauen und Männer künftig in allen amtlichen Veröffentlichungen des Kantons Schwyz sprachlich gleichbehandelt werden.
T7 613/2023 Wahl- und Abstimmungsbeteiligung erhöhen mit frankiertem Rückantwortcouvert
Die GLP-Fraktion ist mit den Motionären grossmehrheitlich einig und unterstützt eine kantonale Regelung. Man könnte zwar von Stimm- und Wahlberechtigen erwarten, dass sie die Frankatur für einen briefliche Stimmabgabe problemlos übernehmen können, andererseits ist es wohl nicht richtig, wenn Wählenden und Stimmende für die Wahrnehmung ihres Rechts bezahlen müssen. Dass bei einem steuerfinanzierten Porto, das von der Gemeinschaft getragen wird, auch diejenigen mitbezahlen, die ihr Recht nicht wahrnehmen oder gar keines haben, gehört wie bei anderen staatlichen bzw kantonalen Finanzierungen zum Geschäft. Mit frankiertem Rückantwortcouverts erhöht sich zudem nachweislich die Wahlbeteiligung leicht, weil damit eine Hürde wegfällt.
T9 644/2023 Bericht zur Kantonale Regulierungsbremse zur Steigerung der Schwyzer Wettbewerbsfähigkeit
Den Bericht und die Auslegeordnung des Regierungsrats finden wir Grünliberalen interessant. Wir erkennen ein Umdenken der Regierung, die die verstärkte Digitalisierung von Behördendienstleistungen als Schlüsselmassnahme zur Effizienzsteigerung als notwendig erachtet. Mit mehreren Vorstössen haben und werden wir dies weiter fordern. Denn wir sind überzeugt, dass zukunftsorientiert ist, den Fokus bei der Digitalisierung statt auf eine starre Kostenbremse zu setzen.
T12: 562/2023 Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheims Steinerberg
Die GLP lehnt wie die Regierung das Postulat ab. Einen zusätzlichen Bericht nur für diesen Fall zu erstellen, ist nicht zielführend. Die Kräfte sollen besser für die Klärung der grundsätzlichen Fragestellungen rund um die Alters- und Pflegeangebote der Zukunft – stationär wie ambulant – gebündelt werden und in die anstehende Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen SEG einfliessen.
T25 673/2023 Alternative Ideen für ÖV und Langsamverkehr March und Höfe
Der Regierungsrat hat spannende aber auch bedenkliche Zahlen geliefert. Spannend, weil z.B. die Ausserschwyzer durchschnittliche pro Tag eine Distanz von 47 km zurücklegen und davon 65% in unserem Kanton! Bedenklich, weil der grösste Teil mit dem Auto gefahren wird. Das zeigt wie viel ungenutztes Potential es im innerkantonalen ÖV Angebot noch gibt. Deshalb werden die Grünliberalen das Postulat auch unterstützen. Es braucht definitiv eine langfristige Strategie und Vision mit innovativen Ideen, welche die erwähnte Diskrepanz angeht und gezielt verbessert.