Montag, 24. Oktober 2022

Stellungnahme der GLP SZ zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 26. Okt 2022

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 26. Oktober 2022 behandelt. Nachstehend findet sich eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu aus Sicht der Grünliberalen besonders wichtigen Geschäften, danach detaillierte Ausführungen.

Zusammengefasst:

 

  • Die Grünliberalen, welche selber im Komitee der Musikschulinitiative vertreten sind, bejahen die Initiative einstimmig. Musik ist lebenswichtig für die Menschen und entsprechend wichtig ist auch die musikalische Bildung. Das hat unter dem Druck der Initiative nun auch die Regierung eingesehen und stimmt der Ausarbeitung eines Musikschulgesetzes ebenfalls zu.
  • Die Grünliberalen begrüssen die Teilrevision des Enteignungsgesetzes und unterstützen den Antrag der Regierung. Bezüglich des Mindestbeitrages von 15.- oder 20.-/m2 bestehen unterschiedliche Ansichten!
  • Die GLP unterstützt Anpassungen für ein optimal bürgerfreundliches Amtsblatt, verlangt aber eine angemessene Übergangsregelung für die aktuell über 2'700 noch gedruckt verteilten Versionen.
  • Bildung eines Zukunftsfonds: Die GLP unterstützt eine nachhaltige, generationenübergreifenden Verwendung der angehäuften Reserven. Die Regierung soll Vorschläge unter Einbezug aller Parteien ausarbeiten und beurteilen, hierbei priorisiert die GLP Intelligenz statt Teer, Beton und Kupfer sowie die Kreislauf- Wirtschaftsförderung.
  • Gerechtigkeit bei den Steuerwerten: Dies fordert die GLP auch bei nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften. Im RRB auf das Postulat hat die Regierung nun wiederholt den Handlungsbedarf bestätigt und gleich eine für den Kt SZ geeignete Lösung vorgeschlagen. Die Regierung schlägt vor, das Postulat als erledigt zu betrachten und dafür über eine neue Motion einen verbindlichen Auftrag zu geben, was die GLP unterstützt.
  • Jugendarbeit im Kanton Schwyz: Die GLP ist erfreut, dass die Regierung das Anliegen mit den Postulanten teilt und dem Kantonsrat empfiehlt, das Postulat erheblich zu erklären, um die erforderlichen Daten und den Handlungsbedarf zu eruieren.
  • Mittelschulen stärken: Die GLP unterstützt das Postulat, da die Sparmassnahmen in der Bildung zur Sanierung des Kantonshaushaltes inzwischen obsolet geworden sind und der Kanton selbst in den Regierungsprogrammen ein "…bedarfsgerechtes Angebot auf allen Bildungsstufen..." postuliert.

 

 

Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative)»


Musik ist lebenswichtig für die Menschen. Entsprechend wichtig ist die musikalische Bildung, für welche sich die GLP als sehr kulturbeflissene Partei immer schon eingesetzt hat und daher auch im Initiativkomitee vertreten ist. Der Prüfung des Regierungsrates folgend ist die Volksinitiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative)» formal als gültig zu erklären. Auch inhaltlich bejaht die GLP die Initiative einstimmig, denn sie wird künftig neben der Sicherung und Förderung des Musikschulangebots, der Schaffung effizienterer Strukturen und einheitlichen Bedingungen auch ermöglichen, Bundesgelder im Bereich
der musikalischen Talentförderung zu erlangen. Dass das Musikschulwesen auch im Kanton Schwyz nun eine eigene gesetzliche Grundlage bekommt, ist die notwendige Basis um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, nach dem "sich die Kantone für einen hoch-wertigen Musikunterricht an Schulen einzusetzen haben". Das hat unter dem Druck der Initiative nun auch die Regierung eingesehen und ist entsprechend bereit, die Ausarbeitung eines Musikschulgesetzes in Angriff zu nehmen.


Teilrevision des Enteignungsgesetzes, RRB 446/2022 & RRB 737/2022


Die Grünliberalen hatten bereits anlässlich der Diskussion der Motion 14/20 vom 18. November 2020 im Kantonsrat darauf hingewiesen, dass Enteignung für Betroffene, egal ob Landwirte oder Private, immer schmerzhaft und als allerletzte Lösung betrachtet werden soll. Daher ist auch eine mindestens dem Marktwert entsprechende Abgeltung gerechtfertigt. Es ist auch nachvollziehbar, dass Landwirte für ihr Kulturland im Falle einer Enteignung einen möglichst hohen Wert vergütet haben wollen, da sie nicht nur ihr Eigentum, sondern allenfalls auch Produktionskapazität verlieren.


Da der nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) festgesetzte Höchstpreis kein Marktwert ist, stellt sich die Frage, ob dieser eine  gerechte oder zu tiefe Abgeltung ist. Dies ist eine auch politisch gefärbte Abwägungsfrage, welche der Kantonsrat damals mit 85:5 Stimmen als mit zu tief
beurteilte und damit den Auftrag zu einer Teilrevision mit Dreifacher Abgeltung erteilte. Bei der GLP fällt diese Meinung hingegen knapper aus. Dies besonders auch weil, nicht nur der bisherige Schätzwert verdreifacht, sondern auch die bisherigen Zuschläge weitergeführt werden sollen. Zudem bestehen für die Grünliberalen nach wie vor rechtliche Bedenken an der vorgeschlagenen Verdreifachung des Schätzwertes gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht. Die Angleichung des kantonalen Rechts an die Regelung auf Bundesebene, welche per 1. Januar 2021 in Kraft trat, und wonach für landwirtschaftliches Kulturland neu das Dreifache des ermittelten Höchstpreises vergütet werden soll, ist bei uns Grünliberalen unbestritten. Es kann nicht sein,
dass es eine Rolle für die Berechnung der Entschädigung im Fall einer Enteignung spielt, für welchen Zweck genau enteignet wird, resp. ob es der Bund für den Bau einer Autobahn oder Gleises für die SBB, oder aber der Kanton für kantonale Strassen und Anlagen enteignet. Diese Gleichbehandlung macht auch aus Sicht des
Enteigneten Sinn. Damit steht der Entschädigungsregelung mit dem Dreifachen des sog. ‘Höchstpreises’ aus unserer Sicht nichts im Wege.


Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben offenbar die Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, die SVP, Die Mitte und die Gemeinde Altendorf eine Mindestentschädigung von 20.-/m2 gefordert (RRB 546/2022, Ziff. 4 Abs. 2, S. 5). Die Grünliberalen sind diesbezüglich gespaltener Meinung: Es bestehen gewisse Sympathien und ein Verständnis für den Wunsch nach einer grösseren Entschädigung im Falle der Enteignung, weil ja nicht nur der einmalige Eigentumsverlust, sondern auch ein Teil des Produktionsausfalls zu entschädigen ist, der über sämtliche kommenden Jahre hinweg entsteht. Die höhere Entschädigung kann sodann zu einem haushälterischen Umgang mit Kulturland führen. Der Staat muss also dazu schauen,
dass es möglichst selten, und wenn ja zu möglichst wenig Enteignungen kommt. Ein gutes Beispiel ist der neulich bewilligte Neubau des Werkhofes in unserer Gemeinde Freienbach, welcher zum Grossteil unterirdisch zu liegen kommt, und dazu noch unter die Schusslinie des bestehenden Schiessstandes. Ferner kann es dazu führen, dass Landwirte angesichts der höheren Entschädigung einfacher in Enteignungsverfahren mitmachen und weniger dagegen rekurrieren werden.