Mittwoch, 31. Oktober 2018

Abstimmungsempfehlungen für den 25. November 2018

Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz empfiehlt, die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" abzulehnen. Die Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ und die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) empfehlen sie anzunehmen.

An der Mitgliederversammlung in Schwyz haben sich die Grünliberalen Kanton Schwyz einstimmig für die Ablehnung der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative) ausgesprochen.

Der Wohlstand der Schweiz beruht auf unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, unserem stabilen politischen System und unseren guten Beziehungen mit den anderen Ländern in der ganzen Welt. Die Initiative gefährdet diese guten Beziehungen durch das in Fragestellen von völkerrechtlichen Verpflichtungen, die wir freiwillig eingegangen sind. Sie setzt unsere Glaubwürdigkeit in der ganzen Welt aufs Spiel, in dem sie die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Betracht zieht. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sagen einstimmig NEIN zu dieser Volksinitiative.

 

Die Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ wird von den Grünliberalen Kanton Schwyz mit knappem Mehr zur Annahme empfohlen. Das Anliegen der Initiative den Kühen und Ziegen ihre Hörner zu belassen, ist aus Sicht des Tierwohls ohne Wenn und Aber zu unterstützen. Dass dazu eine Verfassungsänderung erfolgen und Subventionen für das Unterlassen einer Enthornung ausgerichtet werden sollen, ist für eine grosse Minderheit unserer Mitglieder aber nur schwer verdaulich Die Grünliberalen Kanton Schwyz sagen knapp JA zur Hornkuh-Initiative.

 

Die Grünliberalen sagen klar Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Missbrauch im Bereich der Sozialversicherungen (z.B. IV, UV) treibt die Kosten und Prämien in die Höhe und belastet damit ehrliche Versicherte und Unternehmen. Die Vorlage schafft die Grundlage, damit Sozialversicherungen bei konkretem Verdacht auf Missbrauch versicherte Personen observieren dürfen, wenn die Abklärungen sonst aussichtslos oder unverhältnismässig erschwert würden. Das Gesetz erlaubt, dass die Sozialversicherungen für die Observation externe Spezialisten (Detektive) beiziehen. Die betroffene Person wird in jedem Fall nach der Observation darüber informiert, dass sie beobachtet wurde. Das sorgt für Transparenz. Versicherungen müssen Observationen korrekt durchführen und ihre Entscheide begründen. Wer observiert worden ist, hat die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und beurteilen zu lassen, ob die Observation rechtmässig war. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sagen klar JA zu dieser Änderung des Bundesgesetzes.

 

Abstimmungsempfehlungen der GLP Kanton Schwyz

NEIN zur Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“

JA zur Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“

JA zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)