Montag, 11. Dezember 2023

Stellungnahme der GLP SZ zur Kantonsratssitzung vom Dezember

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 13. Dezember 2023 behandelt. Nachstehend finden sich die Stellungnahmen zu den Geschäften mit Abstimmung. Bei den in unseren Augen besonders wichtigen Geschäften fällt diese jeweils auch etwas ausführlicher aus. Anmerkung:Die letzten 5 Traktanden 12-16, entsprechen den in der November Session nicht behandelten Geschäften. An den Positionen der GLP SZ und den diesbezüglichen Medienmitteilungen hat sich nichts geändert. Vollständigkeitshalber sind diese aber hier noch einmal abgedruckt.

T3      666/2023     Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027

Die GLP SZ dankt allen Beteiligten für den detaillierten Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Sie wird diesem als Ganzes als auch den Nachtragskrediten und den von der Regierung vorgeschlagenen Steuerfüssen, 120% für natürliche und 160% für juristische Personen zustimmen. Kritisch zu beurteilen sind die budgetierten Aufwandüberschüsse in den kommenden Jahren, welche am noch feudalen Eigenkapitalpolster von 820 Mio. CHF zehren werden. Dies ist auch eine gewollte Folge des neuen Finanzausgleiches, welcher bereits jetzt die Gemeinden in ihrer Finanzplanung relevant entlastet und wie die mehrheitlich bewilligten Budgets zeigen bereits einige ebenso gewollte, erfreuliche Steuersenkungen zuliessen. Einmal mehr kann damit ein Wahlversprechen der GLP SZ eingelöst werden. Neben der Entlastung der Gemeinden und Bezirke, bekommt der Kanton dafür die Gelegenheit das Problem der Untermargigkeit der Vermögensbesteuerung von natürlichen Personen anzugehen. Es ist nämlich nicht richtig,
dass wenn diese 105 CHF nationale Finanzausgleichszahlungen für den Kanton auslösen, lediglich einen untermargigen Anteil von ca.100 CHF zu dieser NFA Rechnung beitragen.

In einem spezifischen Punkt im AFP ist die GLP SZ ausgesprochen unzufrieden mit der Planung. Es betrifft dies im Finanzdepartement «Amt für Informatik» (S. 193). In einer für das nächste Budget relevanten „Erklärung“ fordert GLP SZ lösungsorientiert mehr Budget für digitale Transformation und Sicherheit. Nach der Erheblichkeitserklärung der dafür eingereichten Motion M 13/22 im April 2023 sieht die Partei die geplante Erhöhung um 0.3% FTE als ungenügend an und weist auf die aktuellen Cyberangriffe in anderen Kantonen hin. Die Digitalisierung und die Sicherheit der Daten, sowie der ganzen IT-Infrastruktur sind eine dringende und im Kanton Schwyz noch völlig unterbemittelte Dauer-Aufgabe. Die Grünliberalen nehmen den Kanton Graubünden als Beispiel für erfolgreiche Investitionen in diesem Bereich und fordern eine konservative, aber entscheidende Erhöhung von 5 Vollzeitstellen sowie ein entsprechendes Budget für externe Unterstützung im Kanton Schwyz (siehe dazu auch eine separate Pressemitteilung).

 

T4      824/2023     Einzelinitiative EI 2/23: Zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB)

Die Grünliberalen befürworten voll und ganz die Entpolitisierung des Bankrates, wie es die KRAK mit der Einzelinitiative EI 2/23 fordert. Das Bankgesetz soll dahingehend baldigst angepasst werden. Diese wurde nämlich schon längst von der FINMA im Rundschreiben 2017/1 der FINMA zur sog. Coporate Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen von Banken vorgespurt. Gemäss Randnote 16 des Rundschreibens verfügt der Bankrat, das sog. Oberleitungsorgan, «…in seiner Gesamtheit über hinreichende Führungskompetenz sowie die nötigen Fachkenntnisse und Erfahrung im Bank- und Finanzbereich. Es ist genügend diversifiziert, damit nebst den Hauptgeschäftsfeldern sämtliche zentralen Bereiche wie das Finanz- und Rechnungswesen sowie das Risikomanagement kompetent vertreten sind.». Damit fordert die FINMA ausdrücklich die nötigen Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bank- und Finanzbereich. Die Mitglieder müssen gemäss Randnoten 17 ff. des Rundschreibens der FINMA zudem unabhängig sein. Die FINMA wird also in Zukunft Personen, welche nicht über die nötigen Qualifikationen verfügen oder nicht als unabhängig gelten, als Bankrat ablehnen.

 

T5      407/2023     Teilrevision Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR)

Die GLP könnte grundsätzlich allen drei Anpassungen der GOKR zustimmen. Im Detail sieht dies dann so aus:

  1. Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen

Die diesbezüglichen neuen Bestimmungen im GOKR sind unbestritten, weil sie zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Kantonsrats wichtig und notwendig sind.

  1. Zeitgemässe Fraktionsbeiträge

Mit der in Traktandum 4 vorgeschlagenen Revision des Bankgesetztes zur Entpolitisierung des Bankrates werden in Zukunft die üblichen Mandatssteuern, welche Bankratsmitglieder „ihren“ Parteien, die ihre Kandidatur unterstützt haben, wegfallen. Wie oben erwähnt ist der GLP die Entpolitisierung sehr wichtig. Daneben bringt sie selbst als nie Bevorteilte ein gewisses Verständnis auf, dass die bisher profitierenden Parteien infolgedessen eine alternative Finanzierung suchen müssen. Ob diese aus der Staatskasse zu erfolgen hat, wird mit viel Skepsis beurteilt. Denn grundsätzlich sollte man das nicht tun und schon gar nicht, voll proportional zur Parteistärke. Dies fördern ja letztlich ein Gross- oder gar Einparteiensystem. Auf der anderen Seite fördert speziell ein Sockelbeitrag die (Meinungs-)Vielfalt, die Transparenz der Finanzierung und eine gewisse Unabhängigkeit von Sponsoren. Das Milizsystem leistet viel für den Staat und hat auch seinen Preis. Wenn dieser verhältnismässig und nicht als reine Selbstbedienung ausfällt, wird die GLP SZ zeitgemässen Fraktionsbeiträgen aus der Staatskasse zustimmen. Im Speziellen, weil sie diesmal auch dazu beitragen den Bankrat und damit den Staat unabhängiger zu machen. Nachfolgend noch die Gedanken der GLP zur Höhe der Beiträge.

Nicht weniger als 130 Staaten kennen eine staatliche Parteienfinanzierung. Wir kennen in der Schweiz zwar keine direkten Zahlungen, sondern bloss indirekte Zahlungen, etwa über Fraktionsbeiträge (zur Finanzierung der Fraktionssekretariate), Mandatsabgaben etc.. Hingegen gäbe es genügend Gründe für eine staatliche Parteienfinanzierung, weil die Parteien ja eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, zur Demokratie und zur politischen Meinungsbildung beitragen, etc.. Auch wenn die Schweiz bei der Parteienfinanzierung nicht Anlass zu grossen Skandalen gibt, wird die Parteienfinanzierung auf nationaler Ebene im Wesentlichen getragen von rund einem Dutzend Unternehmen. Wir sollten darum auch in unserem Kanton dem Modell der Eidgenossenschaft folgen, welche gemäss Art. 12 Parlamentsressourcengesetz (SR 171.21; PRG) i.V.m. Art. 10 der zugehörigen Verordnung mit einen Fraktionsbeitrag von 144'500.- sowie mit einem Beitrag von 26'800.- pro Fraktionsmitglied die Parteien mit öffentlichen Mitteln entschädigt. Diese Beträge sind selbstverständlich auf unsere Schwyz Verhältnisse anzupassen. Sie zeigen aber auch, dass der Fraktionssockelbeitrag zur Finanzierung der Fraktions- und Parteisekretariat dem fünf bis sechsfachen Beitrag pro Fraktionsmitglied entspricht. Auch dies sollten wir in unserem Kanton so handhaben.

Abschliessend steht die Frage im Raum, ob die Fraktionsbeiträge wie seit 1978 über einen Kantonsratsbeschluss oder über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren bzw. die vorliegende Teilrevision der GOKR zu erfolgen hat. Letzteres ist zweifellos das richtige demokratiepolitische und rechtsstaatliche Gefäss.

  1. Übertragung der Kantonsratssitzungen mit Livestream

Die Grünliberalen befürworten die Einführung der Übertragung mit Livestream und damit zeitgemässe Kommunikationsmittel für schnellere und bessere Transparenz sowie potentiell mehr Interesse. Negative Auswirkungen auf die Effizienz und Inhalte der Debatte und damit auf die Resultate sind nicht zu erwarten, wie die Covid Pandemie Situation 1:1 zeigte.

 

T10   767/2023     Motion M 10/23:Energieplanungspflicht für grössere Gemeinden

Die GLP hält an ihrer Motion und somit Forderung, dass die Gemeinden zu einer kommunalen Energieplanung verpflichtet werden sollten fest. Diese (Auf-)Forderung findet sich bereits seit 2014 (!) in den MuKEn (Modul 10 – Energieplanung). Und seit der Teilrevision des Energiegesetztes kEnG, die im Juni 2021 im Kantonsrat beraten wurde, hat sich die Situation ja noch einmal drastisch verschärft. Inzwischen geht es allmählich spürbar auch um eine sichere Energieversorgung, wofür sich die GLP seit jeher intensiv einsetzt. Der in der Antwort der Regierung genannte lediglich behördenverbindliche Richtplan ist dafür leider keine durchsetzungsfähige, gesetztliche Grundlage, im Gegensatz zum kEnG. Dieses wird nun sowieso teilrevidiert u.a. wegen der Geothermie. Somit bietet es sich an jetzt auch die längst fällige Energieplanungspflicht aufzunehmen und verbindliche Fristen zu definieren. Es gibt also keinen Grund nicht an der Erheblichkeit der Motion festzuhalten.

 

T6       581/2023 Pädagogische Hochschule Schwyz: Leistungsauftrag und Globalkredit 2024–2025
T7       604/2023 Pädagogische Hochschule Schwyz: Nachtrag zum Leistungsauftrag und Globalkredit 2022–2023

T11    Prüfbericht der Interkantonalen Fachhochschulkommission zum Jahresbericht 2022 der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ)
T9       739/2023 Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz FHZ): Leistungsauftrag 2024–2027

Sowohl die „Pädagogische Hochschule Schwyz“ als auch die „Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz FHZ)“ liegen der GLP SZ als wichtige Bildungsstätte sehr am Herzen. Die Berichte wurden eingehend studiert und diskutiert. Diesen sowie den Leistungsaufträgen stimmt die GLP SZ zu.

 

T12 (T10)683/2023                Zwängereien verhindern, Volkswillen stärken
Anpassung der Bestimmungen über die Initiative im Gemeindeordnungsgesetz

Die Grünliberale Fraktion folgt einstimmig dem Antrag der Regierung, dieses Postulat nicht erheblich zu erklären. Einerseits kennen wir im Kanton Schwyz eine zweijährige Sperrfrist (§ 10 Abs. 2 Gemeindeorganisationsgesetz; GOG), innert der eine Wiederholung eines innert zwei Jahren von den Stimmberechtigten behandelten Geschäftes ausgeschlossen ist. Aber auch danach gehen aus Sicht der GLP die demokratischen Rechte vor, weshalb auch die Gerichte in stetiger Rechtsprechung den Rechtsmissbrauch nur bei krassem Vergehen der demokratischen Institutionen bejahen und eine erneute Abstimmung untersagen. Andererseits hat die Behandlungsfrist von Pluralinitiativen in Form der allgemeinen Anregung bisher zu keinen besonderen Problemen geführt und hat darum auch keine politischen Diskussionen provoziert. Eine Erhöhung der Behandlungsfrist bloss für Grossprojekte würde dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen.

 

T13 (T11)723/2023                Unternehmerfreundlichere Frist für Steuererklärung

Die Grünliberale Fraktion kann die Regierung nicht verstehen, warum die Regierung diese unternehmerfreundliche Anpassung der Fristen für die Steuererklärungen nicht anpassen mag. Gemäss Auskunft des Finanzdepartements haben im Jahre 2022 62% aller steuerpflichtigen juristischen Personen insgesamt 10 600 Fristerstreckungsgesuche eingereicht. Bei den steuerpflichtigen natürlichen Personen waren es 58%, was rund 60 100 Gesuchen entsprach. Es besteht damit ein erhebliches Potential, den mit über 70'000 Fristerstreckungsgesuchen jährlich verbundenen Bürokratismus einzudämmen. Ausgerechnet wirtschaftsfreundliche Kantone kennen die um ein bis drei Monate spätere Frist: Kantone Luzern und Freiburg bis 31. August, Kantone Zug, Zürich, Schaffhausen & Graubünden bis 30. September, Kanton Aargau bis 31. Oktober. Auch bei den natürlichen Personen wäre eine spätere Frist durchaus angebracht, weil gerade bei den Unternehmer:innen die Abhängigkeit mit der Steuererklärung für das Unternehmen selber gegeben ist. Alle weiteren von der Regierung angeführten Gründe entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als Ausreden: die acht Kantone, welche eine spätere Frist kennen, sind der lebendige Beweis dafür. Das überparteiliche Postulat der GLP ist daher als erheblich zu erklären und ein Vorschlag für unternehmerfreundlichere Frist auszuarbeiten.

 

T14 (T12)737/2023                Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich

Die GLP-Fraktion beurteilt das Postulat P 8/23 als erheblich. Aufgrund der angespannten Situation im Bildungswesen zwischen Regierung,  dem LSZ,  den Schulleitungen und nicht zuletzt dem Erziehungsrat ER ist eine Prüfung der Entscheidungsvorbereitung und der Prozesse angebracht ist. Auch ist es sechs Jahre nach der Einführung der Kommission für Bildung und Kultur BKK angebracht, die Einbettung der BKK im Schwyzer Bildungssystem und die Zusammenarbeit mit dem ER zu überprüfen, insbesondere das sie dies selber verlangt.

 

T15 (T13)741/2023                Kohlenstoffspeicher im Kanton Schwyz

Die grünliberale Fraktion erklärt das Postulat P 11/23 als erheblich. Es ist wichtig, dass sich die Schwyzer Regierung vertieft mit der Schaffung von Kohlenstoffspeichern befasst und dem Kantonsrat Bericht erstattet. Das von der Regierung identifizierte Potential bei natürlichen Kohlenstoffspeichern soll untersucht und aufgearbeitet werden, um den Kanton Schwyz zu einer Vorreiterrolle im Klimaschutz zu verhelfen.

 

T16 (T14)747/2023                Ausbau einer zentralen Cyber-Abwehrorganisation

Mit diesem Postulat wollen wir Grünliberalen auf die steigenden Gefahren in der Cyberwelt aufmerksam machen und den Weg zu nicht maximalen sondern optimalen, pragmatischen, Lösungen ebnen. Im Gegensatz zum Bund, welcher ein Bundesamt für Cybersicherheit geschaffen hat, scheint der Regierungsrat diesen Ball nicht aufnehmen zu wollen und setzt weiterhin auf minimale Massnahmen. Neben dem sogar die Eintretenswahrscheinlichkeit hoch ist, Cyberattaken finden täglich statt, ist auch das Schadenspotential enorm hoch (Datenverlust, -Sperrung, -Veröffentlichung … mit finanziellen Folgen und enormem Verlust des Vertrauens in den Staat). Daher finden wir, dass gerade die CyberSicherheit eine sehr wichtige Staatsaufgabe ist und interkantonal und auf allen Ebenen vorangetrieben werden muss. Wir werden weiterhin am Postulat festhalten. Für die Sicherheit der Daten von Bürgerinnen und Bürger und einen immer funktionsfähigen Staat muss das Postulat unbedingt erheblich erklärt werden. Alles andere wär eine allenfalls sehr folgenreiche, schändliche Unterlassungssünde.