Reduktion des Eigenkapitals
Die Grünliberalen befürworten die im AFP angestrebte Reduktion des Eigenkapitals bis 2028, welches aktuell deutlich zu hoch ist. Dieser Abbau wird unter anderem durch dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und die Cybersicherheit ermöglicht. Wir sind der Ansicht, dass die Reduktion über die Aufwandsseite und den damit verbunden Investitionen und Möglichkeiten der richtige Weg ist. Im Gegensatz zu einer Reduktion der Einnahmen über den Steuersatz, kommt die Eigenkapitalreduktion so allen Bürger:innen und Unternehmen gleichermassen zugute. Durch diese indirekte Rückführung des Eigenkapitals über die Ausgaben, Ressourcenausgleich zu den Gemeinden und Investitionen wird zudem der bestehende Investitionsstau im Kanton gemindert und den Gemeinden ihrerseits mehr Flexibilität geboten.
Vertrauen in die Planung der Regierung
In den vergangenen Jahren fiel das Finanzergebnis des Kantons um einiges besser aus als in den jeweiligen AFP's ausgewiesen. Diesbezüglich ist ein gewisses Misstrauen gegenüber der nun geplanten Eigenkapitalreduktion bis 2028 durchaus verständlich. Trotzdem zeigen sich die Grünliberalen erstaunt darüber, dass die Regierungsparteien der Planung und somit ihrem Regierungsrat diesbezüglich misstraut. Wir vertrauen der Regierung und den gemachten Anpassungen im Budget-Prozess, welcher auch durch die Einführung des Instruments der Systembedingter Global-Minderaufwand (SGM) aggressiver ausfällt als in der Vergangenheit. Vertraut man der gemachten Planung, ist aus objektiver Sicht eine Steuersenkung auf Kantonsebene zum aktuellen Zeitpunkt nicht angebracht.
Steuersenkungen auf der richtigen Ebene
Die Grünliberalen stimmten in der aktuellen Situation Steuersenkungen grundsätzlich zu. Allerdings empfinden wir aktuell eine Steuersenkung auf Ebene des Kantons als kritisch und als das falsche Instrument. Anstelle über eine Steuersenkung die Einnahmen um ca. 20 Mio. CHF zu reduzieren, bevorzugen wir eine weitere Umverteilung der kantonalen Einnahmen in diesem Umfang, zum Beispiel im Bereich der Grundstücksgewinnsteuer, zugunsten des Ressourcenausgleichs im innerkantonalen Finanzausgleich. Der innerkantonale Finanzausgleich entlastet Gemeinden und bietet ihnen so die Möglichkeit, dringend notwendige und aufgestaute Investitionen zu tätigen oder selbst Steuersenkungen vorzunehmen. Gemeinden können so auch teilweise wieder vom Wertzuwachs von Grundstücken auf ihrem Gemeindegebiet profitieren. Im Gegensatz zu einer Regulierung über den kantonalen Steuerfuss kommt die Eigenkapitalreduktion mittels Steuersenkungen bei Gemeinden zudem Hoch- wie auch Normalverdienern gleichermassen zugute. Dies ist bei der Senkung des Kantonstarifs nicht der Fall, da Grossverdiener dabei überproportional davon profitieren würden.
Zeitpunkt aktuell ungünstig
Die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Die darin vorgeschlagenen Anpassungen können in unterschiedlichen Bereichen zu einer weiteren Reduktion des Eigenkapitals führen. Diese Anpassungen sind im aktuellen AFP allerdings noch nicht berücksichtigt. Zudem sind die genauen Auswirkungen des im Jahr 2025 in Kraft tretenden neuen Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) abzuwarten. Eine Steuersenkung zum aktuellen Zeitpunkt führt zu weiteren Unsicherheiten und gefährdet dadurch die finanzielle Stabilität des Kantons. Es gilt die definitiven Anpassungen des Steuergesetzes und deren Auswirkungen sowie die Ergebnisse des IFA abzuwarten, bevor jetzt ein historisch tiefer Steuersatz verabschiedet wird. Die Grünliberalen des Kanton Schwyz setzen sich für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik ein. Wir vertrauen deshalb der Planung der Regierung und lehnen daher den Antrag auf Steuersenkung zum aktuellen Zeitpunkt ab. Wir setzen uns für eine Reduktion des kantonalen Eigenkapitals über besser geeignetere Instrumente, Investitionen in die Zukunft, weitere Entlastung der Gemeinden, bei Möglichkeit für Steuersenkungen bei den Gemeinden und somit für eine Reduktion, die allen Bürger:innen gleichermassen zugutekommt, ein.