Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stähli
Sehr geehrte Frau Dr. Grimaudo
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage «Massnahmenpaket
Lehrpersonenmangel» einzureichen. Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen und neben unserer Antwort auf
den offiziellen Formularen eine weitere Anregung einreichen. Ein geöffnetes Gesetz ist ein geöffnetes Gesetz.
Seit Januar 2024 ist das revidierte Volksschulgesetz in Kraft. Dabei hat eine Änderung im Gesetz Auswirkungen,
die wohl nicht beabsichtigt waren, bei der damaligen Vernehmlassung vielleicht auch nicht umfassend verstanden
wurde und nun den Schulträgern Kopfzerbrechen bereiten:
Ad § 63 Art. 3 h) VSG „Anstellung des übrigen Personals im Schulumfeld“
Gemäss Auskunft des Amtes für Volksschulen und Sport sind mit «übrigem Personal im Schulumfeld» Personen
gemeint, die ausschliesslich für die Schulen arbeiten. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden der Schulverwaltung
und Hauswartinnen und Hauswarte neu vom Schulrat angestellt werden müssten. Das führt dazu, dass Gemeinden
Verwaltungsangestellte auf einmal über zwei verschiedene Instanzen anstellen müssen. Dasselbe gilt für
Mitarbeitende im Bereich Liegenschaften.
Wir haben bei verschiedenen Gemeinden und Schulträgern nachgefragt. Gewisse Gemeinden überlesen diesen
Passus geflissentlich, andere, welche ihn zur Kenntnis genommen haben, möchten ihn lieber nicht umsetzen.
Die Grünliberalen des Kantons Schwyz beantragen deshalb, dass dieser Absatz gestrichen wird.
Hochachtungsvoll
Grünliberale Partei Kanton Schwyz
Samstag, 14. September 2024