Donnerstag, 22. November 2018

Ein Wasserrechtsgesetz, das seinen Namen nicht verdient

Letzte Woche hat der Kantonsrat die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (WRG) verabschiedet. Die Revision war zwingend, da das eidgenössische Gewässerschutzgesetzt markante Anpassungen im Bereich der Renaturierung verlangt, mit dem Ziel in der ganzen Schweiz innert 80 Jahren 4'000km zu renaturieren. Eine Jahrhundertaufgabe, bei der jede Generation ihren Beitrag leisten muss.

Die Renaturierung von Gewässern ist aber nicht einfach eine gesetzliche Bürde, denn sie generiert wichtige Mehrwerte für das Ökosystem, für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Jetzt angepackt fliessen erhebliche Bundesgelder zurück in die Kantone, die ihre Gewässerräume nachhaltig bewirtschaften. Wasser ist nicht einfach ein störendes, gefährliches Element, sondern Lebensraum und Grundlage für eine intakte Umwelt. So sind u.a. Biodiversität, bestäubende Insekten und Wasserverfügbarkeit in Trockenperioden kritische Produktionsfaktoren für die Landwirtschaft, zu denen speziell Sorge zu tragen ist.

 

Der Kanton Schwyz ist mit dem nun verabschiedeten Wasserrechtsgesetz nicht gut für diese Aufgabe gerüstet: Zu viele Organisationsstufen (Kanton, Bezirk, Gemeinden und Wuhren), unklare Entscheidungswege, viele Stellen die Fachwissen aufbauen und unterhalten müssen, Unverbindlichkeiten usw. Resultat: Ineffizient, teuer, zahnlos - ein eigentliches Revitalisierungs-Verhinderungs-Gesetz.

Bis auf Weiteres hat man damit die Chance vertan, die Interessen der Schwyzer Bevölkerung für sichere und natürliche Gewässer und die Bedürfnisse der Wirtschaft und Landwirtschaft in einer ausgewogenen, gesetzlichen Grundlage zu regeln. Daher haben die Grünliberalen im Kantonsrat, nota bene als einzige Partei im Kanton Schwyz, klar und deutlich NEIN gesagt zu diesem unausgewogenen Wasserrechtsgesetz, das seinen Namen nicht verdient.