Donnerstag, 3. November 2022

JA zum Gesetz über die Magistratspersonen

Am 27. November kommt das Gesetz über die Magistratspersonen im Kanton Schwyz an die Urne. Damit werden die Anstellungsbedingungen für Mitglieder des Regierungsrats und für kantonale Richterinnen und Richter zeitgemäss geregelt. Das bisherige lebenslange Ruhegehalt soll abgeschafft werden. Ein überparteiliches JA-Komitee setzt sich für die Annahme der Vorlage ein.

Zeitgemässe Regelung mit insgesamt tieferen Kosten

 

Die heutige Entschädigung des Regierungsrats basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1968. Die damaligen
Bestimmungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der Schwyzer Kantonsrat will deshalb
die teilweise veralteten und fehlenden Bestimmungen einheitlich und zeitgemäss regeln. Das bisherige
lebenslange Ruhegehalt von Regierungsräten wird abgeschafft. Im Gegenzug sieht das Gesetz eine
aufgabengerechte Entlöhnung vor, mit welcher der Kanton Schwyz im hinteren Mittelfeld der Kantone liegt.
Die einmalige Abfindung von sechs Monatslöhnen entspricht derjenigen von Kadermitarbeitenden in der
Privatwirtschaft. Mit der Abschaffung des Ruhegehalts spart der Kanton im Schnitt pro Regierungsrat über
800’000 Franken. Damit werden die Anpassungen beim Lohn und bei der Abfindung mehr als ausgeglichen.


Unklarheiten beseitigen


Mit dem Gesetz über die Magistratspersonen sollen endlich offene Fragen geklärt werden, die im Zuge
des Schwyzer Justiz-Streits vor gut zehn Jahren aufgeworfen wurden. Die Vorlage beinhaltet auch wichtige
Anpassungen, um die veränderten Umstände bei der Ausübung der Regierungstätigkeit zu berücksichtigen.
Der Wechsel vom Hauptamt zum Vollamt entspricht der heutigen Realität und trägt den gestiegenen
Anforderungen Rechnung. Das Stimmvolk erwartet zurecht, dass sich gewählte Mitglieder des Regierungsrats
vollumfänglich für den Kanton und seine Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Auch die Lohnfortzahlung
bei Mutterschaft soll geregelt werden, was bisher komplett fehlte. Deshalb soll auch für Richterinnen oder
Regierungsrätinnen Klarheit geschaffen werden bezüglich des Lohnanspruchs bei Mutterschaft.


Breite Unterstützung für ein JA

 

Für die Schwyzer Steuerzahler ist das Gesetz über die Magistratspersonen ein gutes Geschäft. Die neue
Regelung schafft Rechtssicherheit und kommt den Kanton im Schnitt sogar günstiger zu stehen als das
bisherige System. Der Kantonsrat stimmte dem Gesetz mit einer grossen Mehrheit von 93 Prozent zu. Alle
Parteien sprachen sich im Parlament für diese gute, längst fällige Lösung aus. Dennoch wurde gegen das
Gesetz das fakultative Referendum ergriffen. Das ist unverständlich. Denn bei einer Ablehnung würde das
lebenslange Ruhegehalt weiterhin bestehen und viele Fragen zum Status von Magistratspersonen blieben
ungeklärt. Darum setzt sich ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern der SVP, Die Mitte,
FDP, SP und GLP für ein JA zum Gesetz über die Magistratspersonen am 27. November ein.
Für das überparteiliche Komitee «JA zum Gesetz über die Magistratspersonen»

 


Fredi Kälin, Präsident Staatswirtschaftskommission, Kantonsrat SVP, Einsiedeln
Stefan Langenauer, Kantonsrat Die Mitte, Wollerau
Sepp Marty, Fraktionspräsident und Kantonsrat FDP, Unteriberg
Diana De Feminis, Kantonsrätin SP, Morschach
Michael Spirig, Fraktionspräsident und Kantonsrat GLP, Schübelbach-Buttikon