Donnerstag, 12. September 2024

Stellungnahme der GLP SZ zu den Geschäften der kommenden Kantonsratssitzung

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Fraktion Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 11. September behandelt. Nachstehend finden sich die Stellungnahmen zu den Geschäften mit Abstimmung.

T3  385/2024  Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes

Im Jahr 2022 wurde im Kanton Schwyz noch immer 62% des Endenergieverbrauchs durch fossile Brenn- und Treibstoffe gedeckt. Deshalb befürworten die Grünliberalen die Schaffung einer gesetzlichen kantonalen Grundlage für die Untersuchung der tiefen Geothermie im Kanton. Wir lehnen eine Restriktion auf rein hydrothermale Systeme ab und unterstützen eine technologieoffene Untersuchung. Auch die Aufnahme von Förderung von Massnahmen zur Speicherung von erneuerbaren Energien und Abwärme ist sehr zu unterstützen.

Allerdings fordern wir, wie in der Vernehmlassung bereits vorgeschlagen, dass auch die Untersuchung und Nutzung von Kohlenstoffspeichern aufgenommen werden. Kohlenstoffspeicher spielen eine wichtige Rolle für die Erreichung des Netto-Null Zieles im Jahr 2050, und es muss aufgrund des Klimaschutzgesetzes sowieso eine kantonale Gesetzesgrundlage geschaffen werden.
 

T4  407/2024  Ausgabenbewilligung für das Gebäudeprogramm 2025–2028

Auch der Kanton Schwyz hat gemäss des Klimaschutzgesetzes die Verpflichtung, bis 2050 Netto-Null zu erreichen. Die Gebäude waren im Jahr 2019 durch energiebedingte CO2-Emissionen für 15% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Ein Weg diesen signifikanten CO2-Ausstoss zu reduzieren, ist das Gebäudeprogramm, welches 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern voll ausgeschöpft wurde. Die Sanierungsrate beträgt im Moment ungefähr 1%. Nötig wäre das Dreifache! Somit fordern die Grünliberalen eine Erhöhung der Ausgabe des Kantons Schwyz für das Gebäudeprogramm von CHF 2.5 Millionen auf CHF 5 Millionen. Dies wird das Sechs- bis Zehnfache an Investitionen auslösen und damit auch entsprechend Steuereinnahmen für den Kanton. Man muss also nicht einmal ökologisch denken, da es sich durchaus auch ökonomisch rechnet. Zusammengefasst: "Das Gebäudeprogramm lohnt sich"!
 

T5  428/2024  Motion M 1/24: Änderung Kantonsratswahlgesetz: Wohnsitzpflicht im eigenen Wahlkreis

Zum alten Anliegen  - "Keine fremden Kantonsräte" - hat die GLP folgende Fakten aus den letzten Wahlen zusammengetragen:

  1. Kandidierende ausserhalb der eigenen Wohngemeinde:  SP, Grüne und Unabhängige 15; SVP 3: GLP: 3; EVP 3; FDP.Die Liberalen 1; Die Mitte 1; Total 26, bezogen auf total 397 Kandidierende sind das lediglich 6.5 %, was noch kein Riesenproblem darstellt, zumal es bei den Gewählten noch unproblematischer aussieht.
  2. Gewählte ausserhalb der eigenen Wohngemeinde: Ingenbohl  SP 1 (allerdings bereits zurückgetreten); Altendorf: SP 1; Schübelbach: SVP 1; Total 3 resp. jetzt noch 2, bezogen auf 100 Kantonsräte sind das 2-3%.

Die GLP Fraktion wird die Motion zur "Änderung Kantonsratswahlgesetz: Wohnsitzpflicht im eigenen Wahlkreis" als nicht erheblich erklären. Die GLP folgt der Argumentation des Regierungsrates:  Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich ist aus diversen Gründen und Folgeproblemen unverhältnismäßig. Die Stimmberechtigten können zudem bereits heute für sich entscheiden, ob sie die in der Motion beschriebenen Situationen gutheissen oder ablehnen, indem sie ihre Stimme einem entsprechenden Kandidierenden geben oder nicht.

 

T6  429/2024  Motion M 6/24: Echte Wahlen ohne Kandidatentourismus und Motion M 7/24: Kantonsratswahlgesetz: Damit jede Stimme zählt!

Hintergrund der Motion zur erneuten Anpassung des Wahlgesetztes war, dass kleinere Parteien, welche nicht in allen Gemeinden Mitglieder haben und damit auch nicht in allen Gemeinden Kandidierende aufstellen können, von den Wahlberechtigten auch nicht gewählt werden können. Damit kann der Wählerwillen de facto nicht berücksichtigt werden. Die Motionäre suchen darum nach einer Möglichkeit, wie allen Stimmberechtigten die Möglichkeit gewährt werden könnte, dass sie ihre Stimme der Partei ihrer Wahl geben könnten. Weil die Motion aus heutiger Sicht nicht mehr das richtige Mittel zu sein scheint, behält sich die grünliberale Fraktion vor den Antrag auf Umwandlung in ein Postulat zu stellen.

 

T7  477/2024  Motion M 5/24: Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Grünliberalen unterstützen den Antrag der Regierung, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Eine Bezahlkarte kann den administrativen Aufwand verringern. Zusätzlich ist auch in Bern ein Postulat verabschiedet worden, welches zum Ziel hat, eine gesamtschweizerische, einheitliche Lösung zu finden, um die Kantone bei der Einführung von Bezahlkarten zu unterstützen.

 

T8  490/2024  Motion M 4/24: Erstellung von barrierefreien Wahl- und Abstimmungsunterlagen im Kanton SZ

Die Grünliberalen erachten es als wichtig und richtig, dass Menschen mit Behinderungen einen verständlichen Zugang zu Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten und ihren politischen Willen autonom ausdrücken können. Einerseits macht es jedoch Sinn, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und dessen Verordnung auf Bundesebene abzuwarten, andererseits möchte die GLP die Regierung dazu einladen, vertiefte Abklärungen bezüglich des Handlungsbedarfs und der benötigten Massnahmen zu veranlassen. Die Grünliberalen befürworten deshalb die Umwandlung der Motion «Erstellung von barrierefreien Wahl- und Abstimmungsunterlagen im Kanton Schwyz» in ein Postulat.
 

T9  501/2024  Motion M 2/24: Millionen-Überschüsse der Schwyzer Bevölkerung zurückerstatten

Die Fraktion der GLP folgt dem Antrag des Regierungsrats und wird die Motion als nicht erheblich erklären. Eine praktische Umsetzung dieses neuen Mittels ist schwierig bis unmöglich und mit unverhältnismässig grossem Aufwand und Ressourceneinsatzes seitens der zuständigen Behörden verbunden. Weiter bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten bezüglich einer Umsetzung. Die GLP plädiert dafür, die bereits bestehenden Möglichkeiten und Systeme zu nutzen, um die in der Studie erwähnten Problematik entgegenzuwirken. Zum Abbau von zu hohen Reserven ist zudem immer noch ein RRB zum StaWiKo Postulat P 21/22: "Potenzial gezielter und wirksamer steuerlichen Entlastungen" abzuwarten.  Die Einführung eines gewissen Automatismus beschränkt letztlich indirekt die Kompetenzen des Kantonsrats und ist auch aus diesem Grund abzulehnen.
 

T10  526/2024  Regierungsprogramm 2024-2028

Die Grünliberalen begrüssen das Regierungsprogramm und stellen erfreut fest, dass immer mehr ihrer Anliegen Eingang in die Strategie auch der Regierung unseres Kantons Schwyz gefunden haben:

So will die Regierung etwa den Staatshaushalt des Kantons Schwyz langfristig ausgeglichen gestalten (Regierungsprogramm S. 11) – die Grünliberalen würden es nachhaltig nennen.

Die Regierung will sodann den Wirtschaftsstandort mit unternehmer- und gesellschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen stärken und gezielt vermarkten (S. 13).

Weiter will die Regierung die Wirtschaftsakteure hinsichtlich Innovation, neuer Technologien und der Digitalisierung unterstützen, um die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen (S. 13). Sie will zudem die familienergänzende Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken (S. 13).

Ferner will die Regierung dem stark wachsenden Mobilitätsbedürfnis im Rahmen eines koordinierten Ansatzes bei allen Verkehrsträgern (Langsamverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr) mit möglichen Erhöhungen der Leistungsfähigkeit vorausschauend Rechnung tragen. Sie will der stetigen Verkehrszunahme mit einem gut ausgebauten Angebot des öffentlichen Verkehrs, einer weiteren Verbesserung der Pendlerbilanz sowie durch Unterstützung neuer und flexibler Arbeitsformen begegnen (S. 14). Schliesslich will die Regierung die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser sicherstellen, eine ökologische und ökonomische Abfallbewirtschaftung garantieren und stützt die Kreislaufwirtschaft unterstützen (S. 27)! Sie will zu guter Letzt auch das Potenzial einheimischer, erneuerbarer Energie nutzen und damit einen Beitrag für eine sichere und unabhängige Energieversorgung leisten (S. 27). Damit scheint die Regierung und das Parteiprogramm der GLP immer kongruenter zu werden, was die Grünliberalen natürlich sehr freut! Die Regierung des Kantons Schwyz ist zumindest was ihre programmatische Ausrichtung anbelangt grünliberal geworden!
 

T11 542/2024  Motion M 9/24: Fortschritt im Bildungswesen: Erziehungsrat aufheben
T22 543/2024  Postulat P 3/24: Erziehungsrat als Fachgremium ausgestalten

Die GLP steht einer unüberlegten Abschaffung des Erziehungsrates kritisch gegenüber, da dies im Zusammenhang mit der langfristigen Struktur, den bestehenden Verantwortlichkeiten und den Entscheidungsprozessen im Schwyzerischen Bildungssystem beurteilt werden muss. Die Eliminierung dieses  Entscheidungsgremiums hat zahlreiche organisatorische und prozessuale Anpassungen zur Folge, für welche zuerst neue Lösungen erarbeitet und von den Schulträgern sowie auch von der Politik akzeptiert werden müssten.

Allerdings befürworten die Grünliberalen ausgesprochen eine "Auslegeordnung zur Verbesserung der (Entscheidungs-)Prozesse im Bildungsbereich", wo speziell auch die Aufgaben und Befugnisse des Erziehungsrates angesehen werden sollen. Daher hat sich die GLP auch stark für das gleichlautende Postulat P 8/23 (RRB 737/2023) eingesetzt. Die GLP war es dann auch, welche es zur Abstimmung und erheblich Erklärung gebracht hat, obschon es von der SVP verwunderlicherweise in letzter Minute zurückgezogen worden war.

In diesem Zusammenhang ist es der GLP in Traktandum 22 besonders wichtig, dass der Erziehungsrat auf jeden Fall als Fachgremium ausgestaltet wird. Das ebenfalls gleichlautende eigene Postulat P 3/24 ist wie der Regierungsrat vorschlägt, daher unbedingt auch als erheblich zu erklären. Dies würde die Kompetenz und Sachverbundenheit des Gremiums entscheidend verbessern und beitragen, dass die Prozesse im Bildungssystem fokussiert und effizient werden.

 

T12 565/2024  Motion M 3/24: Effizienzgewinne durch Digitalisierung – Möglichkeiten für Gemeinden schaffen

1. Wir begrüssen die Beseitigung von gesetzlichen Hürden zur Digitalisierung und die Möglichkeit für Gemeinden, auch digitale Kommunikationskanäle künftig nutzen zu können.

 

T13 423/2024  Postulat P 2/24: Unterstützung bei Härtefällen durch öffentliche Bauarbeiten

GLP gibt der Regierung weitgehend Recht. Gesetze und Praxis sind da. Allerding scheint es aber eher sehr kompliziert und bürokratisch, so dass es eine durchaus hohe Hürde für die Unternehmen ist Unterstützung zu beantragen, geschweige denn zu erhalten. Das stört die Kantonsräte der GLP. Sie würden es begrüssen, wenn darüber nachgedacht würde, wie solche unnötigen Barrieren und administrativen Hürden allenfalls mit einem eigenen pragmatischeren Vorgehen beseitigt werden könnten. Darüber hinaus könnte man ja auch in Erwägung ziehen, das kantonale  Gewerbe bei Härtefällen mehr und eben auch direkter zu unterstützen. und in einem RRB könnten dann auch die hängigen Resultate von analogen Vorstössen in anderen Kantonen eingearbeitet werden.

 

T20 484/2024  Postulat P 4/24: Wertschätzung der Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen – auch finanziell

Die GLP anerkennt die Tatsache, dass pflegende und betreuende Angehörige einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Das Anliegen der Freiwilligenarbeit mit Fokus auf pflegende und betreuende Angehörige wurde von der Regierung aufgenommen und wird im aktuellen Gesetzgebungsprozess im Rahmen der laufenden Totalrevision SEG integriert. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Bericht zum selben Anliegen.