Dienstag, 27. September 2022

Stellungnahme zu den Geschäften der kommenden Kantonsratssitzung vom September 2022

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 28. September 2022 behandelt. Nachstehend findet sich eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zu aus Sicht der Grünliberalen besonders wichtigen Geschäften, danach detaillierte Ausführungen.

Zusammengefasst:

  • Ja zu gerechten Majorzwahlen: Die GLP spricht sich für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Sollte dieser im Parlament von der rechten Ratsmehrheit versenkt werden, wird das Volk über die Initiative entscheiden.
  • Strategie öffentlicher Verkehr 2040: Ein Update der Fassung von 2014 wird von der GLP begrüsst. Der aktuelle Vorschlag ist allerdings eher visionslos und die Ziele sind schwammig  und nicht messbar.
  • Verteilung der Grundstückgewinnsteuer (GGSt): Das Ziel 2015, durch die 75:25 Bevorzugung des Kantons dessen Kasse zu sanieren, ist mehr als erreicht. Die GLP verlangt daher, dass die GGSt umgehend wieder 50:50 zwischen Gemeinden und Kanton geteilt wird. Will der Kantonsrat, auf die Revision des IFA hoffend, abwarten, dann ist das Anliegen zumindest als Postulat erheblich zu erklären.
  • SNB Ausschüttungen zur Stärkung der Gemeinden: Die Gewinne verteilt die SNB pro Kopf an die Kantone mit der Logik, dass sie allen Bürger:innen zu gleichen Teilen gehören. Dies ist aber absolut nicht erfüllt, wenn sie der Kanton wie gehabt zu Steuersenkungen einsetzt. Dagegen sind die Gemeinden sehr bürgernahe und haben grosses Entwicklungs- und Innovationspotenzial zum Nutzen der ganzen Bevölkerung. Daher fordert die GLP eine hälftige Beteiligung der Gemeinden, was die SNB Ausschüttungslogik bedeutend besser erfüllt. Will der Kantonsrat auch hier auf die Revision des IFA warten, dann ist das Anliegen zumindest als Postulat erheblich zu erklären.
  • Bildung eines Zukunftsfonds: Die GLP unterstützt eine nachhaltige, generationenübergreifenden Verwendung der angehäuften Reserven. Die Regierung soll Vorschläge unter Einbezug aller Parteien ausarbeiten und beurteilen, hierbei priorisiert die GLP Intelligenz statt Teer, Beton und Kupfer sowie die Kreislauf-Wirtschaftsförderung.
  • Gerechtigkeit bei den Steuerwerten: Dies fordert die GLP auch bei nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften. Im RRB auf das Postulat hat die Regierung nun wiederholt den Handlungsbedarf bestätigt und gleich eine für den Kt SZ geeignete Lösung vorgeschlagen. Die Regierung schlägt vor das Postulat als erledigt zu betrachten und dafür über eine neue Motion einen verbindlichen Auftrag zu geben, was die GLP unterstützt.  
  • Jugendarbeit im Kanton Schwyz: Die GLP ist erfreut, dass die Regierung das Anliegen mit den Postulanten teilt und dem Kantonsrat empfiehlt, das Postulat erheblich zu erklären um die erforderlichen Daten und den Handlungsbedarf zu eruieren.
  • Mittelschulen stärken: Die GLP unterstützt das Postulat, da die Sparmassnahmen in der Bildung zur Sanierung des Kantonshaushaltes inzwischen obsolet geworden sind und der Kanton selbst in den  Regierungsprogrammen ein "…bedarfsgerechtes Angebot auf allen Bildungsstufen..." postuliert.
     

Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» mit Gegenvorschlag

Die Grünliberalen haben selber mit 3 Vertretern die am 30. Oktober 2020 eingereichte kantonale Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» mitunterzeichnet und stehen damit voll hinter den Anliegen der Initiative.

 

Es geht im Kern darum, eine wichtige Schwachstelle im heutigen Majorzwahlsystems unseres Kantons Schwyz zu beseitigen: die Parteipäckli. Damit würden unsere Wahlen gerechter, transparenter und demokratischer. Die Wahlen würden zudem auch einfacher, indem auf einem einzigen Wahlzettel alle Kandidierenden aufgelistet werden, welche bloss durch Ankreuzen gewählt werden können. Damit wären die Zeiten vorbei, in welchen zahlreiche Namen abgeschrieben werden müssten.

 

Das neue Wahlverfahren soll gemäss Initiative wie auch gemäss Gegenvorschlag für sämtliche Majorzwahlen auf allen Staatsebenen in unserem Kanton gelten: Gemeinde, Bezirk und Kanton!

 

Die GLP spricht sich für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Die GLP ist einerseits für eine ausgeloste Reihenfolge der Kandidat:innen auf den Wahlzetteln, jeweils mit dem Zusatz ‘bisher’ oder ‘neu’, andererseits für die Berechnung des absoluten Mehrs nach dem aktuell gültigen System, welches auf die gültigen Stimmen abstellt, und nicht für die Rückkehr auf die Berechnungsmethode, welche bis 2006 galt, wonach auf die gültig abgegebenen Wahlzettel, inkl. leere und ungültige Stimmen, abgestützt wurde.


 

Strategie öffentlicher Verkehr 2040

Die Grünliberalen begrüssen es, dass die alte, noch aus dem Jahr 2014 stammende öV-Strategie angepasst wurde. Die neue Strategie ist allerdings weitgehend visionslos und die aufgeführten Ziele sind zu oft nur schwammig formuliert und damit nicht messbar. So ist es für die GLP zum Beispiel nicht ausreichend, wenn festgehalten wird, dass «der CO2-Ausstoss beim strassengebunden öV schrittweise gesenkt werden» soll. Es braucht klare Zielvorgaben wie weit und wie schnell dies erfolgen soll. Eine in den Augen der GLP brauchbare verbindliche Zielformulierung wär: Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auch für ökologisch eingestellte Kunden attraktiv zu bleiben, muss auch der Busverkehr schnell CO2-neutral werden. Der öV im Kanton Schwyz soll bis spätestens 2040 vollständig CO2-frei erfolgen. Davon abgeleitet soll bis ins Jahr 2030 bei den Bussen eine CO2 -Reduktion von mindestens 50% erreicht werden.


 

Motion M 14/21: Verteilung der Grundstückgewinnsteuer – zurück auf Feld eins

Die Veränderung des Verteilschlüssels der Grundstückgewinnsteuer, von 50:50 auf 75:25 ab 20217 zu Gunsten des Kantons, begründete der Regierungsrat im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2014-2017 explizit wie folgt: "Die Sanierung des Kantonshaushaltes sei vorrangiges Ziel der Steuergesetzteilrevision". Dieses Ziel ist seit vielen Jahren mehr als erreicht und mit einem inzwischen auf 800 MioCHF angewachsenen Eigenkapital entfällt der Hauptgrund für die Anpassung. Explizit wurde den Gemeinden die 25% Anteil, welche nach Einwohner verteilt wurden, entzogen. Kompensiert wurden die damaligen Beiträge indem man die Gebergemeinden verstärkt zur Kasse gebeten hatte und diese so in die Nähe der 50% Abschöpfungsquote brachte. Mit der Folge, dass deren Budgetfreiheit durch diese weitere Verpflichtung empfindlich eingeschränkt wurde. Es sind also nicht nur die ressourcenschwachen Gemeinden, welch unter der nicht mehr gerechtfertigten Anpassung leiden, sondern auch die ressourcenstarken Gebergemeinden.

 

Ausser Acht gelassen wird auch, dass zwischenzeitlich die GGSt von 60 auf 106 Mio. CHF und damit der entzogene Viertel von 15 auf 26 Mio. CHF angewachsen ist. Tendenz auch in den kommenden Jahren steigend. Die Gemeinden haben von diesem enormen Wachstum nur in sehr kleinem Umfang profitiert. Summiert über die letzten 5 Jahre entgingen ihnen so etwa 120 Mio. CHF, welche zur obsoleten Sanierung untätig in der vollen Kantonskasse liegen.

 

Die Regierung argumentiert in ihrer ablehnenden Antwort, dass "eine adäquate finanzielle Ausstattung der kommunalen Gemeinwesen, durch das ordnungspolitisch etablierte Instrument des IFA zu erfolgen hat." Aufgrund dieser, in den Augen der GLP gänzlich falschen, Maxime verpasst der Kanton seit Jahren die Chance eine effiziente, ausgeglichene Aufgaben- und Finanzierungsverteilung unter allen Gemeinwesen zu bewirken. Das wär seine Hauptaufgabe, und nicht seine Kasse maximal zu alimentieren, um nachträglich über einen stetig wachsenden Finanzausgleich mit bekannten Fehlanreizen die Gemeinden finanziell grad noch ob Wasser zu halten. Der Kanton sollte die Finanzströme so leiten, dass der Finanzausgleich als letztes Mittel minimal ist, sprich die Gemeinden optimal selbstständig werden. VSZGB Präsident Martin Wipfli fasst dies so zusammen, "Die Gemeinden müssen investieren, nur den Wohlstand zu halten, genügt nicht, wir müssen Wohlstand schaffen -  und da ist Kreativität gefragt." Als Beispiel für die dazu neu zur Verfügung stehenden Finanzen nannte Wipfli die vom Kanton nun übernommene Pflegefinanzierung.

 

Des Weiteren pocht die Regierung darauf, dass die Arbeiten zur Finanz- und Aufgabenprüfung 2022, wo die Reform des IFA im Fokus steht, am Laufen sind. Tatsache ist, dass z.Z. weder Lösungen bekannt sind, noch abschätzbar ist, was dann der Kantonsrat und allenfalls ein Volksentscheid damit macht. Wie vom RR selbst angedroht, ist ein langwieriger politischer Prozess mit unklarem Ausgang zu erwarten. Unglücklicherweise bleibt die Welt bei den Gemeinden in dieser Zeit aber nicht stehen und es besteht vielerorts Handlungsbedarf. Nun kann aufgrund zusätzlicher Informationen die Sicht der Dinge optimistischer ausfallen und man will auf eine schnellere Umsetzung hoffen. Dann ist es jedoch zielführend und wichtig der Regierung zu signalisieren, dass sie in ihren Reformbemühungen nicht nur eine Entlastung von unbeeinflussbaren Aufgaben vorschlägt, sondern auch wieder eine sinnvolle Beteiligung der Gemeinden und Bezirke an den "ausserordentlichen" Einnahmen. Um wenigstens künftig den Handlungsspielraum und die Selbständigkeit aller Gemeinwesen zu optimieren, würde sich die GLP somit kooperationsbereit auch mit der Erheblichkeitserklärung des Vorstosses als Postulat zufrieden geben.


 

Motion M 2/22: SNB Zusatzausschüttungen als Stärkung der Entwicklungs- & Innovationskraft der Schwyzer Gemeinden einsetzen

Die SNB – Schweizerische National Bank – schüttet jedes Jahr einen Teil ihres Gewinnes zu 1/3 an den Bund und 2/3 an die Kantone aus. Der Verteilschlüssel basiert auf dem Anteil ständiger Wohnbevölkerung pro Kanton, weil die Ausschüttung auf alle Bürger:innen gleich verteilt werden sollen. Die Kantone allerdings sind frei in ihrer Verwendung. Da ein Teil dieser Überschüsse (ca. 1 Mia jährlich) sehr regelmässig anfällt, ist es der SNB möglich, diese seit 2016 und bis auf weiteres praktisch zu garantieren, so dass die Kantone diese budgetieren können. Für den Kanton Schwyz sind das zurzeit regelmässige ca. 12.5 Mio. CHF jährlich, die der kantonalen Kasse zugutekommen.

 

In den letzten Jahren macht die SNB zudem stets grössere Gewinne (>40 Mia. CHF), so dass sie Ausschüttungsreserven hat und in den nächsten fünf Jahren bis zu sechs Milliarden Franken ihres Überschusses jährlich an Bund und Kantone abliefern wird. Für Bund und Kantone heisst das, dass sehr grosse Zusatzausschüttungen über dem garantierten Betrag anfallen. Konkret für den Kanton Schwyz waren das gerundet 2020 und 2021 je +37 Mio. CHF und gem. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für 2022 und 2023 je +63 Mio. CHF. Für die Folgejahre sind es dann gem. AFP wieder je um die +37 Mio. CHF. Aufsummiert ergibt das allein schon für die Jahre 2022-2025 eine sehr beachtliche Summe von 200 Mio. CHF zusätzlich, zu den in dieser Zeit ohnehin anfallenden 50 Mio. CHF. Es ist absehbar, dass auch in den weiteren Jahren Zusatzausschüttungen zu erwarten sind.

 

Da diese Zusatzausschüttungen der SNB nicht vom Steuerzahler kommen, sind diese auch nicht für Steuersenkungen des Kantons einzusetzen, weil dann die Ausschüttung nicht mehr auf alle Bürger:innen gleich verteilt werden. Steuersystembedingt profitieren nämlich bei einer Kantonssteuersenkung aufgrund des Kantonstarifs Einkommens- und Vermögensstarke Einwohner:innen überproportional. Gleichzeitig ist bekannt, dass beim Kanton bezüglich der Steuerfussfestlegung gegen unten enge Grenzen gesetzt sind. Wird der Kantonssteuerfuss noch tiefer gesenkt, so fehlt eine genügende Marge für die NFA-Finanzierung, so dass diese noch quersubventioniert werden muss. Das heisst der Kanton kann die Steuern gar nicht mehr senken.

 

Darum ist es sinnvoll, die Geldmittel der Zusatzausschüttungen der SNB dort einzusetzen, wo der Kanton noch das grösste Entwicklungs- und Innovationspotenzial hat: bei den Gemeinden. Kämen obige 200 Mio. CHF über 4 Jahre, also 50 Mio. CHF jährlich, den Gemeinden zugute, ergäbe dies ca. 312 CHF pro Einwohner und Jahr, also für eine 10'000 EW Gemeinde ca. 3.1 Mio. CHF pro Jahr an Unterstützung.

 

Wird nun zumindest die Hälfte dieser Zusatzausschüttungen der SNB anteilsmässig pro Kopf den Gemeinden gutgeschrieben, so verbessert sich die Verteilgerechtigkeit an alle Einwohner:innen bereits deutlich und auch diese halben Beiträge würden viel direkt zur Verbesserung aller Gemeindefinanzen beitragen. Damit würden die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung und Autonomie gestärkt, sowie dringende Entwicklungschancen ergreifbar. Dank diesen Zuschüssen könnten einige Gemeinden ihre Steuerfüsse attraktiver machen und andere zusätzliche Verschuldungen bzw. drohende Steuererhöhungen zur Deckung ihres grossen Investitionsbedarfs abwenden. Da auch der Kanton Investitionsbedarf hat und er wegen des Äquivalenzprinzips zu neuen Pflichten kommt, soll die andere Hälfte der SNB Zusatzausschüttungen als Puffer für kantonale Aufgaben oder auch die (Kreislauf-) Wirtschaftsförderung usw. beim Kanton bleiben.


 

Postulat P 16/21: Bildung eines Zukunftsfonds zwecks generationenübergreifender Nutzung übermässiger Steuererträge

Aktuell ist die Kasse des Kantons Schwyz voll. Das gäb Handlungsspielraum um den „Schatz“ nachhaltig einzusetzen. Eine sogar von bürgerlicher Seite vorgeschlagene Möglichkeit ist ein Zukunftsfonds. Fonds sind aber im Kanton Schwyz ein Tabu, da sie den finanzpolitischen Spielraum einengen. Der norwegische Staatsfonds zeigt aber wie man Geld langfristig über Generationen investieren kann und für alle Wohlstand schaffen kann. Die Grünliberalen haben auch schon Fonds zur nachhaltigen Verwendung vorgeschlagen, statt unerwartete Mehreinnahmen wieder per Steuersenkungen oder Umverteilungen effektlos mit der Giesskanne zu reduzieren. Daher unterstützten die Grünliberalen das Postulat und damit den Auftrag an die Regierung entsprechende Vorschläge für einen generationenübergreifenden Zukunftsfonds zu unterbreiten. Diese sollen möglichst unter Einbezug aller Parteien und Stimmen ausgearbeitet werden, damit eine möglichst breit abgestimmte Lösung für die Bevölkerung entstehen kann. Aus Grünliberaler Sicht sind Themen wie nachhaltige Infrastrukturprojekte sowie die Kreislauf-Wirtschaftsförderung klar bevorzugt.
 

 

Postulat P 18/21: Mehr Gerechtigkeit bei den Steuerwerten der nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften

Neuschätzungen von Liegenschaften ist kein Thema womit man Blumensträusse gewinnt. Ebenso ist es aber für die GLP kein Thema "Rechtsungleichheiten" und "nicht bundesrechtskonform zu sein" unter den Tisch zu kehren, nur weil es unbequem ist. Wenn die Legislative solche Missstände nicht konsequent an die Hand nimmt verliert sie ihre Glaubwürdigkeit und Legitimation. Rechtsungleichheiten bestehen in 3-facher Hinsicht: 1: Neubauten werden neu bewertet, gleichwertige bestehende Bauten daneben werden nach ihren alten, nicht mehr aktuellen Werte versteuert. 2. Liegenschaften in ländlichen Gemeinden werden bundesrechtskonform mit über 70% des Verkehrswerts besteuert, Liegenschaften in z.B. den Höfen mit unter 50%. 3. Solche Liegenschaftsvermögen sind somit bis 50% rabattiert, alle anderen Vermögenskategorien wie Sparkonti, Wertschriften werden zu 100% versteuert. Der Regierungsrat schreibt im RRB u.a. für "… ein bundesrechtskonformes Niveau ..., müssten sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften …neu bewertet werden."
Die Regierung bestätigt wiederholt den Handlungsbedarf. Sie schlägt mit der "datenbasierten Bewertung" auch gleich eine für Kanton Schwyz "effizient, rechtskonform und kostengünstig durchführbare" Lösungsmethode vor, so dass Neuschätzungen künftig gänzlich entpolitisiert und automatisiert werden. Da damit die Forderungen des Vorstosses praktisch erfüllt sind empfiehlt die Regierung dem Kantonsrat das Postulat als erledigt zu betrachten und dafür über eine neue Motion einen verbindlichen Auftrag zu geben, was die GLP aus oben genannten rechtsstaatlichen Gründen unterstützt. 
 

 

Postulat P 19/21: Wie steht es um die Jugendarbeit im Kanton Schwyz?

Die GLP-Fraktion ist erfreut, dass die Regierung das Anliegen mit den Postulanten teilt und dem Kantonsrat empfiehlt, das Postulat erheblich zu erklären. Aktuell steht keine ausreichende Datenbasis zur Verfügung. Um einen allfälligen Handlungsbedarf zu eruieren, bedarf es einen Bericht zur Situation der Jugendarbeit im Kanton Schwyz.


 

Postulat P 20/21: Kantonale Mittelschulen wieder stärken

Die GLP-Fraktion unterstützt das Postulat P 20/21 einstimmig. Es ist höchste Zeit, in der Bildung jegliche Sparmassnahmen des Entlastungsprogramms 2014 – 2017 rückgängig zu machen. Eine Erheblichkeitserklärung würde auch dem Regierungsprogramm 2020 – 2024 entsprechen, worin explizit steht: «Der Kanton sorgt zu Gunsten der Bevölkerung und der Arbeitswelt für ein leistungsfähiges, vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot auf allen Bildungsstufen».