Freitag, 6. Dezember 2024

Anpassungen im Steuergesetz sind ein Affront für Gemeinden und Nor- malverdiener

Die Grünliberalen stehen den vorliegenden Vorschlägen zur Erhöhung der Sozialabzüge und den damit verbundenen Steuermindereinnahmen und Effekten für Kanton und Gemeinden in mehreren Aspekten kritisch gegenüber. Andererseits begrüssen wir jedoch die Anpassungen im Bereich des elektronischen Steuerverfahrens sowie den Ausgleich der kalten Progression, fordern allerdings Ergänzungen in den Bereichen Datensicherheit und Datensouveränität.

Die Grünliberalen stören sich zum einen daran, dass die erreichten finanziellen Entlastungen der Gemeinden im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) durch diese Teilrevision des Steuergesetzes zu grossen Teilen wieder vernichtet werden. Ein Affront für die Gemeinden, welche nun auf dieser Basis eine Steuerfusssenkung durchgeführt haben oder entsprechend Investitionen und Ausgaben geplant haben. Ein Teil der erreichten Steuerentlastung durch den IFA muss so schon bald wieder rückgängig gemacht werden, um die mit dieser Teilrevision geplanten Steuerausfälle auffangen zu können.

Die Grünliberalen sind weiter der Auffassung, dass wenn Steuermindereinnahmen innerhalb der Teilrevision tatsächlich umgesetzt werden sollen, diese hauptsächlich auf Normalverdienenden ausgerichtet werden müssen. Diese sind in den letzten Jahren durch Reallohnverlust und höhere Lebenshaltungskosten wie Mieten, Energiepreise, Kranken-kassenprämien usw. verstärkt unter Druck geraten. Dies kann gezielt und wirkungsvoll ausschliesslich über die Anpassung des Entlastungsabzuges (degressiver Sozialabzug) geschehen. Allerdings werden im vorliegenden Vorschlag dieser Teilrevision vor allem auch die sozialen Steuerabzüge erhöht. Diese Steuerabzüge bewirkten bei einem progressiven Steuersatz auch immer eine überproportional stärkere Steuerentlastung der höheren Einkommensklassen. Wird das Ziel, die Normalverdienenden zu entlasten, über höhere Sozialabzüge vollzogen, so profitieren die hohen Einkommen automatisch überproportional mehr davon. Es ist zu befürchten, dass die daraus entfallenden Steuereinnahmen dann durch die Normalverdienenden mit einer höheren Besteuerung mitfinanziert werden müssen.

Die höheren Einkommen profitieren steuerlich im Kanton Schwyz bereits heute stark von der optimalen Steuerkurve sowie der weltweit vergleichsweise tiefen Steuerfüsse in den Schwyzer Gemeinden. Eine noch höhere überproportionale steuerliche Entlastung für diese Steuerzahlenden im Kanton Schwyz ist daher weder zielführend noch objektiv begründbar und lässt den Effekt für die Normalverdienenden tiefer ausfallen. Statt die allgemeinen Steuerabzüge beim Versicherungs- und Sparabzug sowie bei den allgemeinen Sozialabzügen zu erhöhen, wäre es entsprechend sinnvoller, beim Entlastungsabzug die Schwellenwerte generell noch stärker zu erhöhen. Diese Massnahme würde den Mittelstand sowie die tieferen Einkommen fair behandeln. Es würde eine sinnvolle und finanziell verträgliche Entlastung dieser Einkommensschichten, ohne gleichzeitig grössere Steuerausfälle in anderen Steuerklassen zu verursachen. Diese Wirkung über den degressiven Entlastungsabzug wurde auch bereits in vergangenen Anpassungen und Abstimmungen vom Kantonsrat und der Stawiko erkannt und befürwortet.

Die Grünliberalen vermissen im vorliegenden Vorschlag für die Teilrevision zudem den Willen, das Steuergesetz zu vereinfachen. Der Steuervollzug wird sowohl für Steuerpflichtige als auch die Vollzugsbehörden immer komplexer und umfangreicher. Wir sind überzeugt, dass durch eine konsequente Pauschalierung der Abzüge usw. ein grosses Potenzial zur Vereinfachung möglich wäre. Die zunehmende Komplexität soll reduziert werden und damit gleichzeitig auch der Verwaltung die Möglichkeit geben werden, technische Verbesserungen zur effizienteren Bearbeitung einfacher nutzen zu können. Es fehlt generell an Fachkräften. Wir können es uns als Gesellschaft nicht mehr leisten, so grosse Personalressourcen für die Deklaration sowie für die Kontrolle der Steuern einzusetzen. Insbesondere auch deshalb, weil aus volkswirtschaftlicher Sicht dadurch keine Wertschöpfung für die Gesellschaft generiert wird. Hier besteht aus Sicht der Grünliberalen grosses Potenzial und ein dringender Handlungsbedarf, weshalb wir auch entsprechendes Postulat (P 14/24 vom 22.10.2024) eingereicht haben.

Allerdings begrüssen wir den angedachten Ausgleich der kalten Progression sowie grundsätzlich die Anpassungen im Bereich des elektronischen Steuerverfahrens. Es ist uns hier aber wichtig, dass der Vorschlag zur Teilrevision des Gesetzes um wichtige Elemente hinsichtlich Datensicherheit, Datensouveränität und Digitalisierung ergänzt wird. Dazu fehlen aktuell noch grundlegende Bestimmungen, welche für die Zukunft zwingend sicherzustellen sind. Beispiele dazu sind die zwingende Nutzung einer sicheren und verschlüsselten Kommunikations- bzw. Zustellplattform, Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der digitalen Ablage der Steuerdokumente und die Bewahrung der Datensouveränität der Steuerpflichtigen im Rahmen von Amtshilfen oder ähnlichem. Situationen, wie sie in anderen Kantonen bereits vorgekommen sind, wie der Betrieb von Scan-Centern durch amerikanische Unternehmen und ähnliches, gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Die Grünliberalen des Kanton Schwyz setzen sich für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik ein. Wir fordern, die gemachten Errungenschaften für Gemeinden zu erhalten, allfällige Entlastungen gezielt und wirkungsvoll für Normalverdienende einzusetzen, die Komplexität im Gesetz zu vereinfachen und der Datensicherheit sowie -datensouveränität mehr Beachtung zu schenken. Wir ersuchen die Regierung deshalb, die durch uns eingebrachten Anpassungen im Rahmen der Vernehmlassung ins Gesetz einfliessen zu lassen.