Jahresbericht 2021
Die GLP-Fraktion dankt der Regierung und den Ämtern für die im 2021 geleistete Arbeit und wird den Jahresbericht genehmigen. Die gute Nachricht ist, dass die Jahresrechnung mit 196 Mio. Franken Überschuss mit einem noch besseren Ergebnis als im Vorjahr abschliesst. Gegenüber dem Budget sind es gar 223.4 Mio. Franken. Die Gründe dafür liegen bei der um etwa 80-100 Mio Franken tiefer als sonst budgetierten Steuererträgen für natürliche Personen. Der befürchtete Corona bedingte Einbruch ist aber nicht eingetreten. Im Gegenteil, es erfuhren insbesondere die Vermögenswerte eine starke Zunahme aufgrund der anhaltenden Tiefzinsphase und der an die Wirtschaft geleisteten Corona-Unterstützungsgelder. Bei den juristischen Personen wurden zudem die Mehreinnahmen aufgrund der Unternehmenssteuerreform (STAF 2020) sowie die anhalten gute Wirtschaftslage unterschätzt. Daraus resultieren zusätzliche ca. 40 Mio. Franken. Weitere 41 Mio. Franken mehr kamen von der stetig steigenden Grundstückgewinnsteuer, welche mit 106.2 Mio. Franken einen Rekordwert erreicht hat. Wohl bemerkt profitiert hier der Kanton mit seinem 75% Anteil weit überproportional gegenüber den Gemeinden mit 25%. Um 21 Mio. Franken höher fällt dann der Anteil an der direkten Bundessteuer aus und 25 Mio. Franken mehr lieferte die SNB. Dieser Beitrag, von dem die Gemeinden rein gar nichts sehen, liegt inzwischen bei 75 Mio. Franken pro Jahr. Zusammen mit diesen, von den Anstrengungen des Kantons nicht abhängigen FinanzmarktBoostern, resultiert inzwischen ein Eigenkapital von fast 932 Mio. Franken inkl. Spezialfinanzierungen. Die Kantonsfinanzen sind aktuell in einer hervorragenden Verfassung, was optimale Chancen gäbe, um die Finanzausgleichströme zwischen Kanton und Gemeinden jetzt zu reformieren. Die GLP zeigt in verschiedenen Vorstössen Lösungsansätze auf (sieh auch unten) und fordert schnelles Handeln der Regierung. Ein zyklisch zu erwartender Rückgang in der Kasse kann diese Möglichkeiten sehr schnell wieder einschränkt.
Beim Aufwand stellt man unter anderem fest, dass auch dieser, um ein ausgeglichenes Budget zu haben, entsprechend zurückhaltend budgetiert wurde. Mit einem Mehraufwand von nur 4.9% wurde das Budget über alles gesehen dann auch gut getroffen. Auf der Ebene der einzelnen Ämter sind die Abweichungen hingegen höher. Es fällt zudem auf, dass die Kontingente der bewilligten Vollzeitstellen nicht voll ausgenützt wurden. Dies wär eigentlich Auftrag, um die anstehenden Aufgaben zeitgerecht abarbeiten zu können. Ein Blick auf die Übersicht der Erfüllung der Leistungsaufträge zeigt dann auch eine erschreckend grosse Wolke an schwarzen Punkten, welche auf nicht erfüllte Leistungen und Projekte hinweist. Wie seit vielen Jahren ist an dieser Stelle auch auf die anhaltend tiefe Investitionstätigkeit hingewiesen (im Mittel 3.9%, Richtwert 10-20%). Dies zu verbessern ist zwar von der Regierung angedacht, eine hinreichende Umsetzung wird jedoch nur gelingen, wenn möglichst viele Projekte parallel vorangetrieben werden, was eine entsprechende Anzahl von Fachkräften voraussetzt.
Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen - Kinderschutzmassnahmen
Die Grünliberalen unterstützen die Vorlage der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen. Die Neuregelung der 50:50 Kostentragung zwischen Kanton und Gemeinden bei stationären und ambulanten, resp. freiwilligen oder durch die KESB angeordneten Kinderschutzmassnahmen wird somit fairer, einfacher und schafft eine nachvollziehbare rechtliche Situation. Es lindert besonders auch bei ressourcenschwachen Gemeinden die Gefahr von extremen Lasten bei Einzelfällen. Es bringt auch einen Anreiz sowohl für den Kanton Lösungen zu koordinieren und zu optimieren, als auch für Gemeinden besonders bei den freiwilligen präventiven Massnahmen Lösungen zu suchen.
Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
Die GLP ist hocherfreut, dass der Regierungsrat die in unserer Motion M 3/20 geforderte «Vereinfachung der Gesuchstellung für die KK-Prämienverbilligung» vollumfänglich und zielführend umgesetzt hat. Menschen, die berechtigten Anspruch auf IPV haben, fallen nicht länger durch die Maschen und aufwändige wie auch tragische Fälle für Nachforderungen entfallen. Das einfachere, schlankere und schnellere Anmeldeverfahren entlastet sowohl Gesuchstellende als auch die Behörden.
Die GLP ist auch beim § 12b Abs. 2 mit dem Regierungsrat eins und lehnt den Kommissionsminderheitsantrag ab. Dieser verlangt, dass der Kanton die ausstehende Krankenkassenprämien (Verlustscheine) übernehmen soll. Das macht kein Sinn, weil der Kanton keinerlei Handhabe hat etwas dagegen zu tun. Hingegen ist dieser Kostendruck für die Gemeinden ein hoher Ansporn drohende Notlagen abzuwenden und Rückfälle vermeiden zu helfen. In Schübelbach hat hier die Abteilung Soziales fast schon vorbildhaft ihre vorbeugenden Aufgaben wahrgenommen und einiges an Verlustscheinen für die Gemeinde abwenden können.
Eine Massnahme ist unter anderem, Betroffene auf Ihr allfälliges Recht auf IPV und wie man dieses beantragt hinzuweisen. Auf die aus diesem Recht resultierenden Kosten hat die Gemeinde hingegen keinerlei Einfluss. Daher hat die GLP auch nachfolgende Motion M 15/21 eingereicht, welche mit der Annahme des Kommissionsmehrheitsantrages zu § 13 Abs. 2 hoch effizient bereits erledigt wäre. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen zwar erkannt, will die Motion aber in ein Postulat umwandeln lassen. Wozu? Damit werden seit 2017 bekannte, dringend notwendige und logische Reformschritte, welche in den meisten Kantonen schon längst umgesetzt sind , wieder nur hinausgeschoben und die Gemeinden werden weitere Jahre diese Kosten zu tragen haben.
Motion M 15/21: IPV: Der Kanton übernimmt 100% der Prämienverbilligung
Wie in einer grossen Mehrheit der Kantone soll auch im Kanton Schwyz die jährlichen Aufwendungen für die individuelle Prämienverbilligung, nach Abzug des Bundesbeitrages, durch den Kanton finanziert werden. Bei der IPV haben die Gemeinden weder Einfluss auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien, noch Einfluss auf die Anspruchsgruppe der Bevölkerung. Die aktuelle Kostenverteiler führt daher zu einer nicht beeinflussbaren, sehr unterschiedlichen Belastung der Gemeinden und ist somit analog der Ergänzungsleistung (KELG) vom Kanton zu übernehmen. Diese Logik wurde bereits am 26. September vom Volk mit 60% gut geheissen.
Motion M 11/21: Prämienverbilligung wenigstens so hoch wie der nationale Durchschnitt
Wir anerkennen die Fakten der vergangenen Jahre, dass die Krankenkassenprämien jährlich zu Lasten der Bevölkerung konstant gestiegen sind. Besonders die tiefen Einkommensklassen leiden sehr stark darunter. Dies haben auch unsere GLP Kantonsräte Michael Spirig & Markus Ming erkannt und erfolgreich die Motion zur automatischen Verlängerung der Prämienverbilligung durchgebracht (siehe oben). Die Forderung der Motionäre, den Betrag der Prämienverbilligung zu erhöhen, ist für uns jedoch nicht überzeugend. Die Motionäre argumentieren, dass der Kanton Schwyz unterhalb des schweizweiten Durchschnitts ist und daher erhöht werden muss. Der Kanton Schwyz ist laut Ecoplan Studie Stand Mai 2022 mit CHF ~2’000 pro IPV Empfänger tatsächlich 14% unter dem Schweizweiten Durchschnitt. Die Motionäre haben also Recht, wenn man die absoluten Zahlen betrachtet. Aber in Relation zu unseren zu bezahlenden Krankenkassenprämien, welche in allen Alterskategorien ebenso 14% bis 15% unter dem Durchschnitt liegen, ist der effektive Durchschnitt der Schweiz aber bereits erreicht. Die GLP Fraktion lehnt eine weitere Kostensteigerung in diesem Bereich und daher die Motion 11/21 ab.
Motion M 9/21: Altern in Würde! Die Ergänzungsleistungen für Alters- und Pflegeheime anpassen
Im 10 Jährigen Vergleich sind die maximal anrechenbare Pensionstaxe lediglich um CHF 3 gestiegen. Eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen wäre in Anbetracht zur guten finanziellen Lage des Kantons angebracht. Wir Grünliberalen haben Sympathien für das Anliegen, folgen aber dem Regierungsrat mit seiner Argumentation und fordern mehrheitlich die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die Berücksichtigung weiterer Aspekte wie die Steuerung der Kostentwicklung in den Pflegeheimen und die Förderung von kostengünstigeren ambulanten Lösungen klingen plausibel. Ein Grossteil der betroffenen Bewohner und Bewohnerinnen in den Schwyzer Altersund Pflegeheimen werden durch Familienangehörige unterstützt. Dies zeigt die starke familiäre Unterstützung & Solidarität, welche im Kanton Schwyz herrscht. Die kommenden Generationen werden zudem durch längeres Ansparen der Pensionskassengelder mehr Vermögen besitzen, um ihre Kosten zu decken. Für eine Mehrheit der Fraktion besteht also kein dringender Bedarf, die Ergänzungsleistungen zu erhöhen