Freitag, 28. April 2023

Vernehmlassung zum kantonalen Veloweggesetz

Die Grünliberalen verlangen in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des neuen Veloweggesetzes, dass die prioritären Velowegrouten schnell realisiert werden. Das alle Wanderwege uneingeschränkt für den Velo- und Mountainbikeverkehr geöffnet werden sollen, geht den Grünliberalen zu weit.

Nachdem am 23. September 2018 der Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege von Volk und Ständen deutlich angenommen wurde, soll nun auch im Kanton Schwyz die Pflicht zum Ausbau der Veloweginfrastruktur gesetzlich verankert werden. Damit erhält die von den Grünliberalen immer wieder geforderte Stärkung des Langsamverkehr endlich Rückenwind. Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Veloweggesetzes Stellung genommen. Grundsätzlich wird das neue Gesetz begrüsst, weil darin die Pflicht zum Ausbau der Velowege auf kantonaler und kommunaler Ebene verankert wird. Im Einzelnen fordern die Grünliberalen aber gewichte Nachbesserungen.

 

Klimawandel und Verkehrszunahme erfordern schnelles Handeln

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die kantonale Velo-Infrastruktur bis 2042 gebaut sein soll. Diese Frist ist nicht nur aus klimapolitischer Sicht zu lang. Auch die stetig zunehmende Belastung des Strassennetzes erfordert ein schnelleres Handeln, um den Verkehrskollaps auf den Schwyzer Strassen zu verhindern. Der Ausbau des Langsamverkehrs – und dabei insbesondere des Veloverkehrs- kann aber nicht nur mithelfen das Verkehrswachstum zu verlangsamen sondern gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses des Verkehrs leisten.

 

Eine beschleunigter Ausbau der Veloweginfrastruktur ist deshalb dringend angezeigt. Die Grünliberalen fordern daher, dass Zwischenziele festgelegt werden. Abschnitte mit hoher Priorität sollen schon ab 2032 zur Verfügung stehen und bis ins Jahr 2037 mindestens 80% des Netzes fertiggestellt sein.

 

 

Kein Freipass für Mountainbikes auf Wanderwegen

Neu soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass das Befahren von Fuss- und Wanderwegen mit Velos grundsätzlich gestattet ist. Dies geht den Grünliberalen deutlich zu weit. Schon heute ist auf den Wanderwegen eine starke Zunahme der E-Mountainbikes feststellbar. Diese ermöglichen einem breiteren Publikum in der Natur zu biken und die einzelnen Biker können viel längere Strecken zurücklegen. Damit ergeben sich nicht nur Konflikte mit Fussgängern sondern auch die wichtigen und schon stark bedrängten Ruhezonen in der Natur kommen weiter unter Druck. Es braucht deshalb eine Regelung, die das Nebeneinander von Bikern und Wanderern ermöglicht und Wald und Natur besser schützt. Dass das geht haben andere Kantone bereits vorgemacht.

 

Die Grünliberalen schlagen vor, dass das Befahren von Fuss- und Wanderwegen mit Velos nur dann gestattet sein soll, wenn diese Wege Teil eines kantonalen oder kommunalen Velowegs für den Freizeitverkehr sind oder wenn es sich um einen signalisierten Mountainbike-Weg handelt. Damit kann dem durchaus berechtigten Anliegen der Mountainbiker Rechnung getragen werden, ohne jedoch gleich alle Schleusen zu öffnen.