Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom
27. Mai 2020 behandelt. Nachstehend findet sich eine Stellungnahme zu ausgewählten, aus Sicht der Grünliberalen besonders wichtigen Punkten.
COVID-19 Verordnung und Corona Spezialkommission
Die Grünliberalen unterstützen die Notverordnung der Regierung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus.
Auch das Schwyzer Parlament und die kantonsrätlichen Kommissionen befanden über die vergangenen Monate im Lockdown-Modus. Aus Sicht der Grünliberalen ist es jetzt aber dringend geboten, dass sich die Volksvertreter wieder deutlich aktiver in die Diskussionen, um die notwendigen Sofortmassnahmen einschalten. Die Coronakrise wird uns noch längere Zeit beschäftigen und sie stellt an den Parlamentsbetrieb ganz besondere Herausforderungen. Auf Grund der Dringlichkeit der Fragestellungen sind die gängigen parlamentarischen Prozesse jedoch nur bedingt geeignet diese Herausforderungen zeitgerecht zu meistern. Parlamentarische Vorstösse müssten regelmässig als dringlich erklärt werden und der Sitzungsrhythmus der Kommissionen wäre markant zu erhöhen. Besonders gefordert ist in dieser Situation die Ratsleitung. Diese müsste nach Meinung der Grünliberalen jetzt bei der Entwicklung in Richtung Normalzustand mehr Führungsverantwortung und eine stärkere Koordinationsfunktion im Parlamentsbetrieb übernehmen. Alternativ haben die Grünliberalen vorgeschlagen, eine breit abgestützte Corona-Spezialkommission, welche auch mit nichtpolitischen Fachkräften ergänzt werden könnte, einzusetzen. Sie werden diesen Vorschlag im Rat noch einmal zur Diskussion stellen.
Bericht Finanzen 2020
Das aus Sicht der Grünliberalen wichtigste Geschäft ist die Beratung des Berichtes «Finanzen 2020». Der Bericht legt eine umfassende Gesamtschau zur möglichen, mittelfristigen Entwicklung des Kantons mit detaillierten Zahlen vor. Zusammen mit den 20 vorgeschlagenen Massnahmen ist damit eine gute Grundlage vorhanden, um den Kanton und den kantonalen Finanzaushalt in die Zukunft zu führen. Die Grünliberalen freuen sich insbesondere über das Bekenntnis der Regierung, dass die digitale Transformation aktiv vorangetrieben werden soll und dass in den Bereichen erneuerbare Energie und effiziente Energienutzung zukunftsweisende Massnahmen verfolgt und auch alimentiert werden sollen. Und auch eine adäquate Finanzierung der Langsamverkehrsinfrastruktur ist kein Tabu mehr. Die Kantonsräte der glp werden den Bericht folglich zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Im Bericht «Finanzen 2020» zeigt die Regierung eindrücklich auf, wie mit einer einfachen Anpassung im Steuerrecht gezielt alle jene steuerlich entlastet werden können, welche in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Mit einem zusätzlichen Entlastungsabzug beim steuerbaren Einkommen soll diese alte Forderung endlich politisch angegangen werden. Dieser Vorschlag, welcher vom Parlament in die Diskussion eingebracht wurde, würde nur geringe Steuerausfälle generieren und wäre folglich finanziell gut verkraftbar. Aus Sicht der glp Kantonsräte soll der Kanton Schwyz im Steuervergleich mit den anderen Kantonen endlich auch bei den unteren Einkommen einen der vordersten Plätze einnehmen. Kritisch eingestellt sind die Grünliberalen jedoch gegenüber der Beibehaltung bzw. einer Anpassung des bisherigen Rentnerabzugs. Ein hohes Alter bedeutet im heutigen Umfeld nicht mehr automatisch, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geringer ist als bei jüngeren Personen. Steuerpolitisch lässt sich aus der Sicht der Grünliberalen ein allgemeiner Rentnerabzug nicht mehr begründen.
Der innerkantonale Finanzausgleich ist inzwischen 20 Jahre alt. Im Bericht «Finanzen 2020» werden die bereits 2017 identifizierten, gravierenden Mängel und Fehlanreize bestätigt. Auch die nach wie vor ungesunden Unterschiede bei den
Steuerfüssen (Disparität) bedürfen nun einer Lösung. Die Grünliberalen fordern daher, die vorgeschlagenen, punktuellen Optimierungen zum Abgleich der Sozial- und Zentrumslasten sofort umzusetzen. In einem weiteren Schritt soll das Reformkonzept mit den fünf verbleibenden Stossrichtungen in einem geführten Prozess noch diesen Sommer angepackt werden. Seit 2017 ist der Handlungsbedarf bekannt, nun dürfen nicht weitere 3 Jahre tatenlos verstreichen.