T3 551/2023 Kantonsratsbeschluss über die Anpassung des Grundangebotes des öffentlichen regionalen Verkehrs für den Zeitraum 2044-2027
Die Schwyzer Grünliberalen begrüssen die Einführung eines Nachtbusangebotes an Wochenenden im Rahmen eines mehrjährigen Probebetriebes. Die damit verbesserte öV-Verbindung erhöht die Standortattraktivität und deckt ein vorhandenes Bedürfnis auf eine ökologischere Weise. Bezüglich der geplanten Verlängerung der Geltungsdauer des öV-Grundangebots 2024–2027 um ein Jahr bis 2028 hätten sich die Grünliberalen auch eine Verkürzung vorstellen können, um in einem dynamischen Umfeld schnellere Anpassungen und eine bessere Koordination mit der Ausschreibungsplanung zu ermöglichen.
T4 558/2023 Teilrevision Strassengesetz
Die Grünliberalen haben sich zum Strassengesetz bereits ausführlich vernehmlasst: Mit der Teilrevision soll nach dem Willen der Regierung das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von (kantonalen) Hauptstrassen neu geordnet werden, indem die bisherigen Nutzungsplan- und Projekt-Genehmigungsverfahren ablauftechnisch zusammengelegt werden. Damit soll angeblich primär einem jüngeren Urteil des Bundesgerichts Rechnung getragen werden, welches den bisherigen Verfahrensablauf bei der Nutzungsplanung und der anschliessenden Genehmigung von Hauptstrassenprojekten im Ergebnis als bundesrechtswidrig taxiert hat. Neben der Rechtskonformität lässt sich durch die Zusammenlegung auch eine gewisse Verfahrensbeschleunigung herbeiführen, indem bei solchen Projekten von der Erlass- bzw. Genehmigungs-Behörde inskünftig nur noch ein – gesamtheitlicher – Entscheid zu fällen ist. Im Fall von Beschwerden steht dann auch nur noch einmal der Instanzenzug durch die Gerichte offen. Das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Strassenprojekten der Gemeinden werde von diesen Änderungen nicht berührt.
Die Grünliberalen kritisieren diese Äusserung der Regierung bzw. des Baudepartements im Einladungsschreiben vom 5. April 2023, weil sie den falschen Anschein erweckt, dass die Teilrevision genau die Verfahrensmängel beheben würde, welche vom Bundesgericht gerügt worden seien. Diese Äusserungen der Regierung bzw. des Baudepartements sind vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichts 1C_101/2020, 1C_102/2020 vom 29. Januar 2021 falsch.
Die Grünliberalen empfehlen die Teilrevision zum Strassengesetz grossmehrheitlich zur Ablehnung, weil sie die demokratischen Rechte und Mitwirkung unserer Bürger:innen unnötig einschränken. Das bisherige zweistufige Verfahren und dessen Teilprozesse sind allen Involvierten bestens bekannt und funktionieren einwandfrei. Im vom Bundesgericht kritisierten Entscheid «Halten» hätte der Kanton lediglich geltendes übergeordnetes Recht (Art. 12 Abs. 2 Waldgesetz) richtig anwenden müssen. Die vorgelegte Teilrevision zum Strassengesetz braucht es darum nicht.
T5 625/2023 Sanierung und Ausbau der Hirschenbrücke in Altendorf (Hauptstrasse No. 3)
Die Grünliberalen SZ nehmen die Sanierung und Ausbau der Hirschenbrücke zur Kenntnis. Der geplante Kreisel als Antwort auf die vielen Unfälle ist sinnvoll und wird unterstützt. Ebenfalls finden wir die Fussgänger- und Velobrücke gelungen und unterstützen die klare Trennung zur Strasse. Weshalb der Veloweg nicht durchgehend getrennt von der Strasse geplant wurde und später wieder in die Strasse führt, ist aus unserer Sicht unverständlich und ein Manko der Vorlage.
T6 672/2023 Strategie Wirtschaft und Wohnen 2035 Kanton Schwyz
Die GLP SZ begrüsst es, dass der Regierungsrat die Strategie «Wirtschaft und Wohnen» aus dem Jahr 2011 angepasst hat und sich zum Ziel setzt Schwyz zu einem führenden Wirtschaftskanton zu entwickeln, der gleichzeitig zu den attraktivsten Wohnstandorten der Schweiz gehören soll. Dass dabei einer kundenorientierten und digitalen Verwaltung hohe Priorität eingeräumt wird und das Wertschöpfungspotenzial im Energiebereich genutzt werden soll, um damit einen Beitrag zur Energiewende leisten, freut uns Grünliberale besonders.
T7 744/2023 Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung
Die GLP-Fraktion findet das Anliegen berechtigt und begrüsst eine Prüfung. Sie hält es daher aber wie die Regierung und möchte zuerst die Beantwortung der Interpellation Baume-Schneider auf Bundesebene abwarten. Diese verlangt das Gleiche wie die Motion M 9/23, welche daher als nicht erheblich erklärt werden kann.
T8 Einzelinitiative 2/22 Voller Teuerungsausgleich bei den Löhnen als verbindlicher Grundsatz
Der Kantonsrat trägt über die Bewilligung des Budgets die Verantwortung mit, wie viel für einen gut laufenden Staatsbetrieb investiert werden muss. Wie viel dafür notwendig ist und wie die Mittel eingesetzt werden müssen, ist aber Aufgabe der volksgewählten Exekutive. Diese Gewaltentrennung sollte nicht durchbrochen werden.
Gemäss § 48 des Personal- und Besoldungsgesetzes ist der Regierungsrat angehalten die Lohnansätze dem Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen. Dabei soll er angemessen das wirtschaftliche Umfeld, den Finanzhaushalt und den allenfalls in den Vorjahren nicht gewährten Teuerungsausgleich berücksichtigen. Die GLP SZ ist der Auffassung, dass der Kantonsrat eben genau nicht durch einen Automatismus den Regierungsrat in seiner exekutiven Handlungsverantwortung beschränken sollte. Zumal dann ein Automatismus konsequenterweise auch bei negativen Teuerungen anzuwenden wäre. Dies wär wohl kaum in jedem Fall sinnvoll und kritisch bezüglich Akzeptanz.
Aus diesen Gründen wird die GLP SZ die Einzelinitiative als nicht erheblich erklären. Im Gegenzug, nimmt sie aber den Regierungsrat über das Budget und damit dann auch den Kantonsrat umso mehr in die Pflicht. Sie haben für einen tadellos funktionierenden, bürgerfreundlichen Staatsbetrieb zu sorgen und daher die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu planen und zu garantieren. Hierzu gehören auch attraktive Arbeitsbedingungen mit tragbaren Belastungen und konkurrenzfähigen Löhnen. Ob dies in einem Kanton mit den wenigsten Mitarbeitenden und den tiefsten Ausgaben pro Einwohner gewährleistet ist, darüber gehen die Meinungen bekanntlich auseinander. Statt simpel einen verbindlichen Teuerungsausgleich zu fordern, regt die GLP SZ vielmehr an die Massnahmen zu definieren, um den Kanton langfristig als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
T9 Einzelinitiative 1/23 Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien
Die GLP ist dem Grundanliegen den Mittelstand gezielt zu entlasten und der Massnahme dies mittels höherer Steuerabzüge für Krankenkassenprämien zu tun, nicht abgeneigt. Damit werden aber nicht nur der Mittelstand entlastet, sondern nach dem Giesskannenprinzip alle Steuerzahler. Wegen des progressiven Tarifverlaufs, werden Steuerzahlen in den höheren Einkommensdezilen sogar überproportional entlastet. Ein degressiver Abzug könnte daher durchaus Lösungspotential bergen. Welche Ziele man überhaupt verfolgen will und mit welchen Massnahmen man diese erreicht, ist daher vertieft zu prüfen.
Der Titel der Einzelinitiative ist irreführend, denn in dem anzupassenden § 33 Abs. 1 fit. g des Steuergesetzes sind nicht nur Prämien und Beiträge für die Krankenversicherung als abzugsfähig aufgelistet, sondern auch für Lebens- und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien der Steuerpflichtigen und der von ihnen unterhaltenen Personen. Zudem wirken die besagten Abzüge negativ auf die Erträge aller Gemeinwesen, also auch auf die der Gemeinden und Bezirke, welche man gerade eben mit dem neuen Finanzausgleich entlasten wollte. Die Massnahme so wie sie in der Initiative verlangt wird ist daher als eine nicht abgeglichene Einzelaktion mit wenig durchdachten Folgen einzustufen.
Fazit ist: Die Erhöhung der Abzüge ist grundsätzlich prüfenswert. Sie darf aber nicht isoliert angegangen werden. Sie soll im Rahmen der bereits laufenden Auslegeordnung analysiert und vergleichend beurteilt werden, wie es im erheblich erklärten Stawiko Postulats P 21/22 "Potenzial gezielter und wirksamer steuerlichen Entlastungen" eben verlangt wird. Daher wird die GLP SZ die Einzelinitiative als nicht erheblich erklären.
T10 683/2023 Zwängereien verhindern, Volkswillen stärken. Anpassung der Bestimmungen über die Initiative im Gemeindeordnungsgesetz
Die Grünliberale Fraktion folgt einstimmig dem Antrag der Regierung, dieses Postulat nicht erheblich zu erklären. Einerseits kennen wir im Kanton Schwyz eine zweijährige Sperrfrist (§ 10 Abs. 2 Gemeindeorganisationsgesetz; GOG), während der eine Wiederholung eines innert zwei Jahren von den Stimmberechtigten behandelten Geschäftes ausgeschlossen ist. Aber auch danach gehen aus Sicht der GLP die demokratischen Rechte vor, weshalb auch die Gerichte in stetiger Rechtsprechung den Rechtsmissbrauch nur bei krassem Vergehen der demokratischen Institutionen bejahen und eine erneute Abstimmung untersagen. Andererseits hat die Behandlungsfrist von Pluralinitiativen in Form der allgemeinen Anregung bisher zu keinen besonderen Problemen geführt und hat darum auch keine politischen Diskussionen provoziert. Eine Erhöhung der Behandlungsfrist bloss für Grossprojekte würde dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen.
T11 723/2023 Unternehmerfreundlichere Frist für Steuererklärung
Die Grünliberale Fraktion versteht nicht, warum die Regierung diese unternehmerfreundliche Anpassung der Fristen für die Steuererklärungen nicht anpassen mag. Gemäss Auskunft des Finanzdepartements haben im Jahre 2022 62% aller steuerpflichtigen juristischen Personen insgesamt 10 600 Fristerstreckungsgesuche eingereicht. Bei den steuerpflichtigen natürlichen Personen waren es 58%, was rund 60 100 Gesuchen entsprach. Es besteht damit ein erhebliches Potential, den mit über 70'000 Fristerstreckungsgesuchen jährlich verbundenen Bürokratismus einzudämmen. Im Speziellen wirtschaftsfreundliche Kantone kennen die um ein bis drei Monate spätere Frist: Kantone Luzern und Freiburg bis 31. August, Kantone Zug, Zürich, Schaffhausen & Graubünden bis 30. September, Kanton Aargau bis 31. Oktober. Auch bei den natürlichen Personen wäre eine spätere Frist durchaus angebracht, weil gerade bei den Unternehmer:innen die Abhängigkeit mit der Steuererklärung für das Unternehmen selber gegeben ist. Alle weiteren von der Regierung angeführten Gründe entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als Ausreden. Die acht Kantone, welche eine spätere Frist kennen, sind der lebendige Beweis dafür. Das überparteiliche Postulat der GLP ist daher als erheblich zu erklären und ein Vorschlag für unternehmerfreundlichere Frist auszuarbeiten.
T12 737/2023 Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich
Die GLP-Fraktion beurteilt das Postulat P 8/23 als erheblich. Aufgrund der angespannten Situation im Bildungswesen zwischen Regierung, dem LSZ, den Schulleitungen und nicht zuletzt dem Erziehungsrat ER ist eine Prüfung der Entscheidungsvorbereitung und der Prozesse angebracht. Auch ist es sechs Jahre nach der Einführung der Kommission für Bildung und Kultur BKK angebracht, die Einbettung der BKK im Schwyzer Bildungssystem und die Zusammenarbeit mit dem ER zu überprüfen, insbesondere da sie dies selber verlangt.
T13 741/2023 Kohlenstoffspeicher im Kanton Schwyz
Die grünliberale Fraktion erklärt das Postulat P 11/23 als erheblich. Es ist wichtig, dass sich die Schwyzer Regierung vertieft mit der Schaffung von Kohlenstoffspeichern befasst und dem Kantonsrat Bericht erstattet. Das von der Regierung identifizierte Potential bei natürlichen Kohlenstoffspeichern soll untersucht und aufgearbeitet werden, um den Kanton Schwyz zu einer Vorreiterrolle im Klimaschutz zu verhelfen.
T14 747/2023 Ausbau einer zentralen Cyber-Abwehrorganisation
Mit diesem Postulat wollen wir Grünliberalen auf die steigenden Gefahren in der Cyberwelt aufmerksam machen und den Weg zu nicht maximalen sondern optimalen, pragmatischen, Lösungen ebnen. Im Gegensatz zum Bund, welcher ein Bundesamt für Cybersicherheit geschaffen hat, scheint der Regierungsrat diesen Ball nicht aufnehmen zu wollen und setzt weiterhin auf minimale Massnahmen. , Cyberattacken finden täglich statt. Eine Eintretenswahrscheinlichkeit ist also hoch, und entsprechend ist auch das Schadenspotential enorm hoch (Datenverlust, -Sperrung, -Veröffentlichung … mit finanziellen Folgen und enormem Verlust des Vertrauens in den Staat). Daher finden wir, dass gerade die Cyber-Sicherheit eine sehr wichtige Staatsaufgabe ist und interkantonal und auf allen Ebenen vorangetrieben werden muss. Wir werden weiterhin am Postulat festhalten. Für die Sicherheit der Daten von Bürgerinnen und Bürgern und einen jederzeit funktionsfähigen Staat muss das Postulat unbedingt erheblich erklärt werden. Alles andere wär eine allenfalls sehr folgenreiche, schädliche Unterlassungssünde.