Mit einer Kleinen Anfrage wollten die Grünliberalen vom Regierungsrat wissen, ob er triftige Gründe sieht, die dagegen sprechen die im Dezember 2018 eingereichte «Geld zurück Initiative» im Herbst 2019 zur Abstimmung zu bringen. Die Antwort ist ernüchternd. Der Regierungsrat wird «die Behandlung der Initiative innert gesetzlicher Frist sicherstellen» und er sieht keine Notwendigkeit für eine «besondere Beschleunigung der politischen Abläufe». Triftige Gründe nennt er nicht. Die Regierung lehnt sich zurück und verweigert jegliche Aktivität zu Gunsten des Klimas. Und doch scheint die Anfrage der Grünliberalen bei der Regierung einige Unruhe ausgelöst zu haben: Beantwortet wurde die Frage nämlich nicht wie üblich vom zuständigen Departementsvorsteher sondern vom Gesamtregierungsrat. Es darf gerätselt werden, warum das so ist?
Verweigerungshaltung der Schwyzer Regierung
Begründet wird diese Verweigerungshaltung damit, dass «sowohl der Regierungsrat als auch der Kantonsrat sich aus energie- und ordnungspolitischen Gründen gegen ein eigenes, kantonales Förderprogramm ausgesprochen» haben. Die Logik, die hinter dieser Begründung steht, ist für einen Demokraten nur schwer verdaulich: Wenn Regierung und Parlament etwas nicht wollen, so kann die Befragung der Bevölkerung ruhig warten. Da spielt es auch keine Rolle, dass sich an den Bezirksversammlungen im Herbst 2017 in allen sechs Bezirken eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden für den Energiefünfliber und damit für ein kantonales Förderprogramm ausgesprochen hat. Es spielt keine Rolle, dass die Auswirkungen des schnell fortschreitenden Klimawandels auch bei uns spürbar sind und die damit verbundenen Kosten stetig ansteigen. Und es spielt keine Rolle, dass schweizweit die Jugend auf die Strasse geht, um die Politik zum Handeln aufzufordern. Es passt gut in dieses Bild, dass der Regierungsrat auch die längst überfällige Revision des Energiegesetzes erst im 4. Quartal 2020 in den Kantonsrat bringen will. Verantwortungsvolle (Klima-)Politik sieht anders aus.
Schwyzer Gelder bleiben in Bern
Wenn die Schwyzer Regierung die gesetzlichen Fristen, wie offenbar beabsichtigt, voll ausreizt und die Abstimmung über die «Geld zurück Initiative» um die Maximalzeit verzögert, wird die Initiative dem Schwyzer Volk frühestens in der zweiten Hälfte 2020 zur Abstimmung vorgelegt. Damit geht - im wahrsten Sinne des Wortes - wertvolle Zeit verloren. Statt schon ab Anfang 2020, würden die Gelder, die der Schwyzer Bevölkerung aus der CO2-Abgabe zustehen, erst ab 2022 in den Kanton zurückfliessen. Das Geld, das für die Senkung des Schwyzer CO2-Ausstoss reserviert ist, bleibt in Bern liegen. Sechs Millionen Franken könnten bei einer Annahme der Initiative jedes Jahr aus der Bundeskasse in den Kanton zurückgeholt werden. Zwei Jahre Verzögerung kosten also 12 Millionen Franken. Dieses Geld entgeht der Schwyzer Wirtschaft und die daraus resultierende, lokale Wertschöpfung fehlt. Verantwortungsvolle (Wirtschafts-)Politik sieht anders aus.
Geht der Klimawandel am Kanton Schwyz vorbei?
Nein, natürlich nicht. Wir sind mittendrin und wir sind ein Teil des Problems statt der Lösung. Es gilt deshalb Verantwortung zu übernehmen. Die Grünliberalen sind enttäuscht von der Tatenlosigkeit der Regierung. Solange der Regierungsrat eine Volksabstimmung verzögert, braucht es deshalb die Stimme der Schwyzerinnen und Schwyzer, die sich für eine aktive und sinnvolle Klimapolitik des Kantons einsetzen. Die Grünliberalen werden sich vehement weiterhin dafür engagieren, dass diese Stimmen auch gehört werden.
«Geld zurück Initiative» der GLP
Die Finanzierung des im Energiegesetz verankerten Energie-Förderprogramms ist im Kanton Schwyz durch Regierungsrat und Kantonsrat blockiert. Der Schwyzer Anteil von bis zu 12 Mio. CHF/Jahr an den CO2-Geldern bleibt in Bern liegen. Hier setzt die «Geld zurück Initiative » an. Sie regelt die Finanzierung des Förderprogramms und ermöglicht den Rückfluss der CO2-Gelder. Mit 2'400 Unterschriften (statt 2'000 nötige) war das Zustandekommen nicht nur ein beachtlicher Erfolg der Grünliberalen, sondern auch ein weiteres, klares Signal der Bürger an die Politik. Da nur ein einziger Paragraf im Gesetz anzupassen wäre, gibt es keine Umsetzungshürde. Die Initiative könnte umgehend vors Volk.