Donnerstag, 14. Oktober 2021

Abstimmungsparolen 28.11.21: Pflegeinitiative, Justizinitiative und Covid-19-Gesetz

Die Mitglieder der GLP Kanton Schwyz haben an ihrer Versammlung vom 30. September folgende Abstimmungsparolen gefasst:

JA  zur Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»

STIMMFREIGABE zur Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»

JA zur Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

 

 

Pfleginitiative: JA

 

Schon heute werden zu wenige Pflegefachpersonen ausgebildet. Viele steigen frühzeitig aus dem Beruf aus. Bis im Jahr 2030 werden mehr als 65'000 Pflegende fehlen. Diese Problematik hat sich durch die zusätzliche Belastung wegen der Pandemie noch verschärft.

 

Die Initianten verlangen, dass der Bund und die Kantone Bund in die Ausbildung investieren. Der Bund soll die Arbeitsbedingungen regeln und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgen. Gewisse Pflegeleistungen sollen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Der indirekte Gegenvorschlag geht weniger weit: Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen.

 

Die Mitglieder der GLP sind der Meinung, dass die gemäss Gegenvorschlag für die Ausbildung des Pflegepersonals einzusetzenden finanziellen Mittel nutzlos verpuffen, wenn keine Massnahmen ergriffen werden, um die Fluktuation zu verhindern. Sie befürworten vor diesem Hintergrund die Initiative und haben die JA-Parole gefasst.

 

Justizinitiative: STIMMFREIGABE

 

Heute wählt die Vereinigte Bundesversammlung die Richter und Richterinnen des höchsten Gerichts in der Schweiz. Um Bundesrichter:in zu werden, muss der Kandidat einer Partei angehören. Die Richterstellen werden unter den Parteien gemäss ihren Sitzen im Bundesparlament aufgeteilt. Es können sich damit faktisch nur diejenigen Kandidaten auf eine frei gewordene Stelle bewerben, deren Partei gerade Anspruch hat. Damit wird der Kreis der geeigneten Bewerber unnötig eingeschränkt. Die Richter und Richterinnen überlassen einen Teil ihres Lohnes ihrer Partei (sog. Mandatssteuer) und müssen sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen. Vor allem die letzten beiden Punkte erwecken den Anschein, dass die Richter und Richterinnen sich bei heiklen Entscheiden auch von sachfremden Kriterien leiten lassen könnten, weil sie um ihre Wiederwahl fürchten. Bestens im Gedächtnis sind die Bemühungen der SVP um die Nichtwiederwahl ihres Bundesrichters Yves Donzallaz im Jahre 2020.

 

Die Initiative verlangt, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig durch das Los bestimmt werden. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, entscheidet eine vom Bundesrat eingesetzte, behördlich und politisch unabhängige Fachkommission. Die Richterinnen und Richter sind bis fünf Jahre nach Erreichung des ordentlichen Pensionsalters im Amt, können aber bei schweren Verfehlungen oder Amtsunfähigkeit von der vereinigten Bundesversammlung abberufen werden.

 

Das neue Wahlverfahren soll ausgewiesenen Berufsleuten die Chance einräumen, Bundesrichter zu werden, selbst wenn sie keiner Partei angehören. Damit vergrössert sich der Pool der besten Kandidaten. Es soll die Unabhängigkeit der Richter und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken. Die Mandatsabgaben werden mit der Initiative zwar nicht abgeschafft, geraten aber unter Druck, weil parteilose Richter und Richterinnen keine solche Abgaben entrichten.

 

Die GLP Kanton Schwyz anerkennt die Notwendigkeit einer unabhängigen Justiz und ortetet Verbesserungsmöglichkeiten beim aktuellen Auswahlverfahren. Sie steht aber einer gänzlichen Loslösung des Wahlverfahrens von der Legislative kritisch gegenüber. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag abgelehnt. Wie weit andere leichte Verbesserungsvorschläge tatsächlich umgesetzt werden, ist fraglich. Die GLP Kanton Schwyz hat nach intensiver Debatte STIMMFREIGABE beschlossen.

 

Covidgesetz: JA (Ablehnung des Referendums)

 

Die Abstimmung vom 28. November 2019 betrifft nicht das ganze Covid-19-Gesetz, sondern nur die Änderungen vom 19. März 2021. Im Wesentlichen geht es um die Zertifikatspflicht und die wirtschaftliche Unterstützung, beispielsweise den Schutzschirm.

 

Die GLP Kanton Schwyz erachtet die geplante Abschaffung der Zertifikate als problematisch, weil damit automatisch die Anerkennung durch die umliegenden Länder entfällt und Reisen ins Ausland verunmöglicht würden. Ob und wann neue Lösungen mit dem Ausland gefunden werden, ist völlig offen. Damit wird die Stellung der Schweiz gegenüber dem Ausland unnötig geschwächt. Sportliche und kulturelle Veranstaltungen tragen viel zur Rückkehr zur Normalität bei. Der durch die Pandemie stark gebeutelte Wirtschaftszweig bedarf weiterhin der Unterstützung. Ohne Planungssicherheit und finanzielle Garantien werden kaum Veranstaltungen organisiert werden.  Das Covid-19-Gesetz bietet dazu die notwendige Grundlage. Die GLP Kanton Schwyz hat daher einstimmig die JA-Parole beschlossen.