Es gibt eine breite Palette von möglichen Projekten. Die Aufzählung möglicher Förderbereiche in Artikel 7 des Reglements ist bewusst nicht abschliessend definiert. Der Bezirksrat soll die Möglichkeit erhalten, die Gelder dort einzusetzen, wo langfristig die grösste Wirkung zu erwarten ist. Damit besteht die Flexibilität, sich den ändernden Randbedingungen anzupassen und auf neue Entwicklungen im Energiebereich zu reagieren. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Förderung können ebenfalls durch den Bezirk festgelegt werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Bezirk einen Teil der Gelder für eigene Vorhaben einsetzt (Artikel 8). Damit wird Ziel des Bezirks, den Anteil erneuerbarer Energien schrittweise zu erhöhen und Energieautarkie zu erlangen (Masterplan Energie) auch finanziell auf eine solide Basis gestellt. Bei Bedarf kann der Bezirksrat zudem zusätzliche Mittel - bis maximal 2/3 der Einnahmen aus dem Konzessionsvertrag mit der EKZ - in den Energiefonds fliessen lassen (Artikel 4). Insgesamt ist also eine hohe Flexibilität gegeben, so dass die Gelder aus dem Energiefonds zukunftsgerichtet investiert werden können.