Montag, 21. September 2020

Teilrevision Gesetz über die Ergänzungsleistungen: Anpassung Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden

Sie haben uns Gelegenheit geboten, eine Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage «Teilrevision Gesetz über die Ergänzungsleistungen: Anpassung Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden» einzureichen. Gerne nehmen wir diese Möglichkeit wahr und geben folgende Stellungnahme ab:

 

Allgemeine Anmerkungen

Die Grünliberalen fordern schon seit langem, die unbefriedigende Situation bezüglich der aktuellen Verteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden, besonders in den Bereichen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Prämienverbilligung KVG und Pflegefinanzierung zu verbessern. Dies sind alles Aufwandpositionen, welche die Gemeinden nicht direkt beeinflussen können. Der Kanton Schwyz belastet hier seine Gemeinden weit höher als andere Kantone[1], von denen viele sogar die ganzen Lasten selber übernehmen.         

Die Folgen für die Gemeinden im Kanton Schwyz sind bekannt: Ungesunde Entwicklung der Finanzen, grosse Abhängigkeit vom Finanzausgleich, fehlende Anreize und Chancen zur Verbesserung und damit verbunden eine Zunahme der Disparität unter den Gemeinden. Die Grünliberalen fordern daher schnelle Anpassungen am Finanzierungsschlüssel zwischen dem Kanton und den Gemeinden.

 

 

Anpassung des Finanzierungsschlüssels für die EL

Aktuell steht, aufgrund der EL-Reform auf Stufe Bund und der damit verbundenen und zu begrüssenden Ablösung der Vorrangigkeit der EL in der Pflegefinanzierungsverordnung, eine Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zur Debatte. Die Regierung hat den Handlungsbedarf erkannt und schlägt als Begleitmassnahme zur Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung auch eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels für die EL vor
(§ 10 Abs. 2 KELG). Mit dem Wechsel von der heutigen 50:50% zu einer 70:30% Lösung soll die anfallende Kostenverschiebung hin zur Pflegefinanzierung respektive zu den Gemeinden von aktuell ca. 15 Mio. CHF abgefangen werden.

 

Dieser Vorschlag geht aus Sicht der Grünliberalen aus folgenden Gründen nicht weit genug:

  • Es bleiben in allen bisherigen Bereichen unbeeinflussbare Lasten bei den Gemeinden, was das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz «Wer zahlt, befiehlt und umgekehrt» weiterhin nur ungenügend berücksichtigt und die oben ausgeführte, ungesunde Entwicklung gar verstärken kann.
  • Es wäre sehr sinnvoll die Gelegenheit zu nutzen, hier einen Schritt vorwärts zu machen und die mehr und mehr unter Druck geratenen Gemeinden wenigstens in diesem Punkt zu entlasten. Im Speziellen ist der Zeitpunkt gut, da der Kanton auch dieses Jahr bereits wieder einen grossen Ertragsüberschuss signalisiert hat. Würde daraus wiederum eine Steuersenkungsvorlage für den Kanton gemacht, würde genau der für solche Anpassungen notwendige, fiskalische Spielraum vertan und das Vertrauen der Gemeinden in den Willen des Kantons zu einem förderlichen Umbau weiter strapaziert.
  • Die Kostenverschiebung von ca. 15 Mio. CHF ist eine Momentaufnahme für das Jahr 2019. Mit der daraus abgeleiteten, statischen 70:30% Aufteilung wird die bei diesen Kostenblöcken herrschende Dynamik komplett ausgeblendet. Die Gemeinden sind somit weiterhin, allenfalls gar verstärkt, dem Risiko und damit der Unsicherheit unterschiedlicher Kosten-Entwicklungen ausgesetzt.
  • Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass eine Entflechtung der Lasten und deren Finanzierungen einzuleiten ist, um Vereinfachungen und damit neue Chancen zu generieren.

 

Die Grünliberalen fordern daher, dass die Finanzierung der Ergänzungsleistungen vollständig durch den Kanton und den Bund getragen wird. Damit kann die dringende Entlastung der Gemeinden zeitnah in die Wege geleitet werden.

Die Grünliberalen teilen die Meinung nicht, dass eine Kostenverlagerung von den Gemeinden zum Kanton noch zu warten hat, da sie nur im Rahmen einer umfassenden ganzheitlichen Betrachtung möglich sei. Eine vollständige Übernahme der EL-Finanzierung durch den Kanton verbessert substanziell die auch von der Regierung hochgehaltenen Aspekte: Autonomie, Subsidiarität und fiskalische Äquivalenz. Die Entlastung bringt den Gemeinden mehr Autonomie zur Erfüllung der beeinflussbaren Aufgaben und verbessert damit die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Damit einhergehend wird auch die fiskalische Äquivalenz verbessert. Die vollständig durch den Kanton getragene EL-Finanzierung entfaltet zudem ihre Wirkung direkt und sofort bei den betroffenen Gemeinden. Sie entflechtet Lasten und deren Finanzierungen und ist unabhängig von einer vertieften Betrachtung ein einfacher und schneller Schritt in die richtige Richtung.

 

 

Einer rückwirkenden Inkraftsetzung eines neuen Finanzierungsschlüssels für die EL per 1. Januar 2021 steht erst recht nichts mehr entgegen, wenn der Kanton die Finanzierung der EL zu 100% trägt. In diesem Fall braucht es nicht einmal mehr eine Berechnung, was zudem eine Vereinfachung der administrativen Abläufe zur Folge hat.

Anzumerken bleibt, dass allfällige Einsparungen infolge der EL-Reform des Bundes, die finanzielle Last für den Kanton mindern würde.

 

Antrag zu den einzelnen Paragraphen

KELG § 10 Abs. 2

Der Absatz ist ersatzlos zu streichen.

 

 

Zusammenfassung

Die Grünliberalen befürworten die Ablösung der Vorrangigkeit der EL in der Pflegefinanzierungsverordnung, um eine allfällige Ungleichbehandlung von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Erben zu vermeiden.

Die Grünliberalen fordern, dass die Finanzierung der Ergänzungsleistungen vollständig durch den Kanton und den Bund getragen wird.

 

Die Grünliberalen weisen ferner auf die über die kantonale Finanzierung der Ergänzungsleistungen hinausgehende Notwendigkeit einer Entlastung der Gemeinden von denen durch sie nicht beeinflussbaren Kosten hin (fiskalische Äquivalenz). Im Speziellen, und ebenso dringend wie die Finanzierung der Ergänzungsleistungen, sind besonders Lösungen im Bereich der Prämienverbilligung KVG und der Pflegefinanzierung gefordert. Hier ist eine baldige Reform des "Gesetzes über soziale Einrichtungen" (SEG) und/oder eine Aufarbeitung im Rahmen der Neuausrichtung des innerkantonalen Finanzausgleiches notwendig.

 

 

 

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme und ersuchen Sie höflich unsere Anregungen und Vorschläge zu berücksichtigen.

 

 

Grünliberale Partei Kanton Schwyz

 

 

[1] avenir suisse Studie aus dem Jahr 2013
https://cdn.avenir-suisse.ch/production/uploads/2001/01/Irrgarten-Finanzausgleich.pdf

https://cdn.avenir-suisse.ch/production/uploads/2017/07/AS_KM7_tab_16_v03.jpg