Montag, 23. Mai 2022

Stellungnahme zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 25. Mai 2022

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 25. Mai 2022 behandelt. Nachstehend findet sich eine Stellungnahme zu ausgewählten, aus Sicht der Grünliberalen besonders wichtigen Geschäften.

Teilrevision des Pensionskassengesetzes

 

Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Renditen führen dazu, dass die Leistungen der Pensionskasse nicht mehr risikolos finanziert werden können. Letztlich führt dies zu einem strukturellen Ungleichgewicht und mittelfristig zur Unterdeckung, was durch den Kanton mitzutragende hohe Sanierungsbeiträge auslöst. Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Die Grünliberalen befürworten die Teilrevision des Pensionskassengesetzes einstimmig. Die Revisionsvorlage der Regierung mit dem neuen Vorsorgeplan 2023 sowie die Verteilung der mit der Sanierung verbundenen Lasten ist eine ausgewogene Lösung. Eine Reduktion der Rente um maximal 9% für die Versicherungsnehmenden ist zwar schmerzhaft, aber angesichts der schlechten Aussichten scheint eine Senkung des Umwandlungssatzes unabdingbar. Im Sinne einer fairen Opfersymmetrie tragen auch die Arbeitgeber zur Sanierung der Pensionskasse bei indem ihr Beitragssatz von 10% auf 12% erhöht wird, womit sie neu, wie in vielen Institutionen üblich 60% der Beiträge leisten und die Arbeitnehmenden die verbleibenden 40%.

 

Damit wird der Kanton besonders für Kaderleute und  Mitarbeitende mit hohen Qualifikationen wieder zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Die Pensionskasse ist schliesslich bei der Jobwahl zusammen mit Aufgabe, Lohn und Arbeitsort ein wichtiges Element im Rahmen des Gesamtpaketes und kann somit dazu beitragen den Fachkräftemangel im Kanton zu milderen. Davon profitieren neben dem Kanton auch die Gemeinden und Bezirke, deren Chancen qualifizierte Lehrpersonen zu finden und zu binden damit auch steigen. Die Grünliberalen begrüssen zudem die Flexibilisierung des Pensionsalters und explizit die Senkung des Beitrittsalters auf 20 Jahre, so dass auch die Jungen möglichst früh und damit sehr lange Vorsorgekapital aufbauen und verzinsen können. Mit der Annahme des neuen Pensionskassengesetzes setzen wir somit ein Zeichen, für unseren Kanton, die Gemeinden und Bezirke zeitgemässe Anstellungsbedingungen zu schaffen und die ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

 

Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes

 

Die GLP begrüsst die Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetz, welches eine schlanke, effiziente und fachkundige Verwaltungs- bzw. Schul- und Justizbehörde fördert. In der Vernehmlassung haben wir uns bereits für einen Paradigmenwechsel ausgesprochen, um mit den übrigen Kantonen und vor allem auch mit der Privatwirtschaft mithalten zu können. Nur so wird der Kanton weiterhin über eine auf Effizienz und Qualität getrimmte Behörde verfügen, was wiederum für die Reputation und die Standortattraktivität des Kantons von relevanter Wichtigkeit ist. Jedoch hätten wir uns einen stärkeren Fokus für eine angemessene Vertretung der Geschlechter, besondere in den Kaderstellen, gewünscht. Beispielsweise durch die klare Bereitschaft, auch in Kaderpositionen Teilpensen zu fördern, welche besonders für Frauen, die oft kein Vollpensum belegen können, zusätzliche Chancen bedeuten würde.

 

Die GLP Fraktion befürwortet die beiden Anträge der STAWIKO bezüglich des Streikverbots für Polizisten sowie den AHV-pflichtigen Jahresverdienst um bis zu 120 % des Maximums, anzuheben. Den Ferienanspruch ab 60. Jahren auf 33 Arbeitstage zu erhöhen, lehnen wir trotz Sympathien ab. Mit der Erhöhung des Ferienanspruchs ab 50. Jahren auf 30 Ferientage sowie dem verstärkten Home-Office garantiert der Kanton bereits eine bessere Work-Life Balance und geht auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter ein. Das zeigt sich auch beim Antrag zum Dienstaltersgeschenk. Die marktüblichen 5. Jahre sollen beibehalten werden, denn die 10. Jahre wären ein Rückschritt, welcher nicht zeitgemäss ist.

 

Gesetz über die Magistratspersonen

 

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass es gut und wichtig ist die Anstellung von Regierungsräten sowie voll- oder teilamtlichen kantonalen Richtern zeitgemäss zu regeln. Es ist aufgrund des gewachsenen Umfangs und Führungsverantwortung sowie hohen Komplexität höchste Zeit das Regierungsamt als Vollamt zu definieren und so zu entlöhnen, dass Nebenbeschäftigungen nicht mehr nötig sind und daher auch verboten werden können. Dies senkt dann auch die Gefahr von Interessenkonflikten, was auch durch eine bedeutende straffere Regelung bezüglich der Entschädigungen Dritter, die neu mit wenigen Ausnahmen der Staatskasse zufallen, erreicht wird.

 

Die heutige Entschädigung des Regierungsrates basiert aktuell auf einem Gesetz von 1968 und im interkantonalen Vergleich befindet sich der Kanton Schwyz im aller hintersten Bereich. Mit der neuen Entschädigung von rund Fr. 250 000.-- ist man leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt und damit auch durchschnittlich attraktiv, aber noch nicht übertrieben hoch. Da das eher grosszügige, aber nicht zeitgemässe Ruhegehaltsystem durch ein Abfindungssystem abgelöst wird, kommt die Vorlage praktisch kostenneutral daher. Für die GLP ist die Modernisierung des Gesetzes über die Magistratspersonen ausgewogen. Daraus mittels einer ca. 10%-igen Gehaltskürzung, wie diese im Vorfeld bereits gefordert wird, noch einen Sparvorlage zu machen, lehnt die GLP ab. Dies würde eine nicht angebrachte Minderschätzung der wichtigen Regierungsarbeit im Kanton Schwyz bedeuten., Es ist darüber hinaus sogar fraglich, ob die Ansätze für die Besoldung der Richterinnen oder Richter genügen, um weiterhin die Fähigsten zu gewinnen und nicht wie so oft an andere Kantone zu verlieren.

 

Postulat P 10/21: Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip

 

Das Postulat der Grünliberalen fordert, dass die Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaikanlagen nach dem Nettoprinzip erfolgt. Das heisst, dass lediglich der Betrag besteuert werden soll, der netto aus der Anlage erwirtschaftet wird, also die Gesamtvergütung abzüglich des Eigenverbrauchs. Rund die Hälfte der Kantone kennen dieses Nettoprinzip. Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der Regierungsrat argumentiert, dass es für eine solche Regelung «keine Rechtsgrundlage» geben und das Nettoprinzip nach «geltendem Bundesrecht unzulässig» sein soll. Die GLP wird deshalb an der Erheblichkeitserklärung des Postulats festhalten.

 

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass wir jetzt alles tun sollten, damit mehr Schwyzer Solarstrom produziert wird, nicht nur um eine Winterstromlücke möglichst zu verhindern sondern auch um die Auslandabhängigkeiten im Energiebereich zu vermindern. Auch kleine Beiträge helfen dabei. Die Solarenergie soll gemäss den Energieperspektiven des Bundesamts für Energie neben der Wasserkraft zur zweiten tragenden Säule der Energieversorgung der Schweiz werden. Das sollte auch im Kanton Schwyz nicht unnötig behindert werden.