Sonntag, 30. September 2018

Unverhältnismässiges Transparenzgesetz

Die Grünliberale Partei Kanton Schwyz steht grundsätzlich hinter der Forderung einer grösseren Transparenz und der damit verbundenen Offenlegungspflicht von Interessenbindungen und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Transparenzinitiative der Juso und damit auch das nun vorliegende Gesetz, die auf einem sehr weitgehenden, alle Staatsebenen umfassenden Transparenzbegriff basieren, sind jedoch unverhältnismässig, weil nicht nur bei Abstimmungen und Wahlen auf Kantons- sondern auch auf Bezirks- und Gemeindeebene weitgehende Offenlegungspflichten gefordert werden.


Bereits bei der Beratung im Kantonsrat war absehbar, dass sich die Umsetzung der Transparenzinitiative schwierig gestalten wird bzw., dass die geforderten Offenlegungspflichten für den Kanton und die Gemeinden zu einem unverhältnismässigen, administrativen Aufwand führen werden. Die zusätzlichen Pflichten tragen hier nur bedingt zu einer verbesserten Meinungsbildung bei. Der Aufwand für die Parteien und Organisationen hingegen steigen und es wird in Zukunft noch schwieriger werden geeignete Kandidaten zu finden. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sind davon überzeugt, dass zu viel Reglementierung kontraproduktiv ist. Das gilt auch bei den im Gesetzesentwurf enthaltenen, umfassenden Offenlegungspflichten. Gerade in unserem Milizsystem ist es entscheidend, dass sich auf allen Ebenen genügend geeignete Personen zur Wahl stellen. Mit der überschiessenden Regulierung wird damit letztlich das Hauptziel verfehlt: Die direkte Demokratie wird nicht gestärkt sondern geschwächt.

 

Die Grünliberalen Kanton Schwyz sind der Ansicht, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf sich richtigerweise sehr eng am Verfassungstext orientiert. Aufgrund des Wortlautes der vom Volk angenommenen Initiative mit bereits auf Verfassungsstufe ausformulierten Offenlegungspflichten besteht kaum Spielraum für eine pragmatischere Umsetzung der geforderten Transparenz.
Grundsätzlich könnte mit gezielten Anpassungen am Gesetz dem Hauptanliegen einer erhöhten Transparenz durchaus Rechnung getragen werden. Allerdings würden die aus Sicht der Grünliberalen erforderlichen Anpassungen einen Konflikt mit dem Verfassungstext provozieren, was sich aus demokratiepolitischen Gründen verbietet. Die Grünliberalen Kanton Schwyz sehen daher von konkreten Vorschlägen zur Anpassung einzelner Paragraphen des vorliegenden Gesetzesentwurfs bewusst ab.