Montag, 25. April 2022

Stellungnahme zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 27. April 2022

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 27. April 2022 behandelt. Nachstehend findet sich eine Stellungnahme zu ausgewählten, aus Sicht der Grünliberalen besonders wichtigen Geschäften.

Volksinitiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle» mit Gegenvorschlag

Die GLP-Fraktion dankt den Initianten für die Lancierung der Volksinitiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle» und der Regierung, die als für Gegenvorschlag ein umfassendes Kinderbetreuungsgesetz ausgearbeitet hat. Es ist höchste Zeit, Eltern in Bezug auf die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten zu entlasten und damit die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie zu verbessern. Die Grünliberalen unterstützen den Gegenvorschlag der Regierung, da damit dieses wichtige Anliegen schnell umgesetzt werden kann.

 

Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Sanierung und den Ausbau der Ortsdurchfahrt Freienbach West

Als der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2019 der Ausgabenbewilligung für das Projekt "Hauptstrasse 3: Ortsdurchfahrt Freienbach West" über 7.8 Mio. CHF zustimmte, wusste er noch nicht, dass das Projekt dereinst einmal rund 50% mehr kosten würde. Die Grünliberalen sind erstaunt über diese massive Kostensteigerung. Dabei scheinen die neusten Preiserhöhungen in der Baubranche, ausgelöst durch die Coronakrise und den Krieg in der Ukraine, noch nicht einmal mit eingepreist zu sein. Hingegen begrüssen die Grünliberalen einzelne Mehrausgaben ausdrücklich, zum Beispiel die Optimierung der Bauphasen und die damit verbundene Reduktion der Bauzeit von 33 auf 17 Monate sowie den Einbau eines lärmmindernden Belages. Die Grünliberalen akzeptieren die neuerliche Ausgabenbewilligung darum mit einem leichten Zähneknirschen.

 

Motion M 10/21: Deutliche Steuersenkung für den Mittelstand

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass keine unnötigen Steuern erhoben werden sollen. Der Mittelstand, als gesellschaftlich und finanziell tragende Gesellschaftsschicht, hat durchaus steuerlichen Entlastungsbedarf. Diesem wurde in der letzten Steuergesetzrevision durch den degressiven Entlastungsabzug sowie Anpassungen beim Rentenabzug bereits Rechnung getragen. Da diese Entlastungen erst dieses Jahr in Kraft sind und die effektive Entlastung noch gar nicht bekannt ist, wär es falsch jetzt schon wieder an den Parametern zu schrauben. Die Motion ist daher abzulehnen, auch weil sie eine steuertechnisch komplexe Anpassung der Steuerkurve verlangt.

Die ebenfalls vorgeschlagene Kompensation der Mindersteuereinnahmen von total 70 Mio. CHF über den innerkantonalen Finanzausgleich, ist zudem der gänzlich falsche Weg. Die GLP Finanzstrategie verlangt das Gegenenteil, nämlich die gezielte Eliminierung aller Finanzströme mit Fehlanreizen. In drei kürzlich eingereichten Vorstössen fordern die Grünliberalen, dass die Gemeinden von unbeeinflussbaren Aufgaben wie der IPV umgehend befreit werden und dafür wieder wie früher an der stark wachsenden Grundstückgewinnsteuer sowie auch an den enormen Gewinnausschüttungen der SNB gebührend mit profitieren können. Dies ist der Weg, um die Kassen der Nehmergemeinden zu entlasten, so dass sie immer weniger Finanzausgleich von den Gebern benötigen. In dem sie dann verstärkt in ihre Qualität investieren und/oder ihre Steuern senken können, werden sie attraktiver, auch für den Mittelstand, und die Chancen weitere gute Steuerzahler anzulocken verbessern sich deutlich.

 

Das Potential des Langsamverkehrs besser und schneller ausschöpfen – Massnahmenplan Radrouten

Die Grünliberalen sind konsterniert: Statt eine Vorlage mit einem konkreten Massnahmenplan für ein kantonales Velowegnetz hat die Regierung dem Kantonsrat eine unstrukturierte Aufzählung vorgelegt, was im Bereich Langsamverkehr so alles läuft und was seitens des Kantons noch so angedacht ist. Bezeichnenderweise orientiert sich der Regierungsrat bei seiner Aufzählung an den Nummern der Kantonsstrassen! Routen abseits der Kantonsstrassen scheinen für den Kanton nach wie vor kein Thema zu sein. Auf die von den Motionären geforderte, systematische Erfassung der wichtigsten Quellen und Ziele wie Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freizeit- und Sportanlagen, die mit einem Velowegnetz verbunden werden sollten oder auf den geforderten Umsetzungshorizont von 10 Jahren wird im Bericht des Regierungsrats mit keinem Wort eingegangen. Auch die geforderten Kosten/Nutzen Überlegungen und die geforderte Priorisierung sind für die Regierung offenbar Fremdworte. Der Regierungsrat missachtet damit den Auftrag des Parlamentes. Es bleibt damit nur ein Weg: Zurück an den Start.

 

Motion M 8/21: Tiefengeothermie als einheimische Energiequelle

Die GLP Fraktion unterstützt die Motion einstimmig und wendet sich gegen die Umwandlung in ein weniger verbindliches Postulat. Ergebnisse aus dem geologisch verwandten Entlebuch geben Hinweise darauf, dass auch im Untergrund des Kantons Schwyz ein erhebliches Wärme-Potential schlummern könnte. In einem ersten Schritt muss die Abklärung des Tiefengeothermie-Potenzials nicht flächendeckend erfolgen, wie das der Regierungsrat vorrechnet, um zu prohibitiv hohen Kosten zu kommen. Es soll vielmehr auf Grund der vorhandenen Gutachten gezielt überprüft werden, ob ein ausreichendes Potential vorhanden ist. Dies schafft Gewissheit und senkt die Einstiegshürden für private Investoren. Wir brauchen jetzt mutige Schritte in Richtung lokaler Energieproduktion, mehr Unabhängigkeit und Netto-Null CO2.

 

Postulat P 10/21: Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip

Das Postulat der Grünliberalen fordert, dass die Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaikanlagen nach dem Nettoprinzip erfolgt. Das heisst, dass lediglich der Betrag besteuert werden soll, der netto aus der Anlage erwirtschaftet wird, also die Gesamtvergütung abzüglich des Eigenverbrauchs. Rund die Hälfte der Kantone kennen dieses Nettoprinzip. Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der Regierungsrat argumentiert, dass es für eine solche Regelung «keine Rechtsgrundlage» geben und das Nettoprinzip nach «geltendem Bundesrecht unzulässig» sein soll. Die GLP wird deshalb an der Erheblichkeitserklärung des Postulats festhalten.

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass wir jetzt alles tun sollten, damit mehr Schwyzer Solarstrom produziert wird, nicht nur um eine Winterstromlücke möglichst zu verhindern sondern auch um die Auslandabhängigkeiten im Energiebereich zu vermindern. Auch kleine Beiträge helfen dabei. Die Solarenergie soll gemäss den Energieperspektiven des Bundesamts für Energie neben der Wasserkraft zur zweiten tragenden Säule der Energieversorgung der Schweiz werden. Das sollte auch im Kanton Schwyz nicht unnötig behindert werden.