Nein zur Abschaffung des Eigenmietwertes

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Nein zur Abschaffung des Eigenmietwertes

  

Der Eigenmietwert ist eine Steuer auf den fiktiven Eigenmietwert von selbst genutztem Wohneigentum, Eigenheim wie Zweitwohnungen. Die Festsetzung des fiktiven Eigenmietwertes sowie die Unterhaltsabzüge unterstehen den kantonalen Steuerbehörden und sind seit Jahrzehnten ein bewährter und eingespielter Prozess, sowohl bei den Steuerbehörden wie bei den Eigenheimbesitzern.
Die Abschaffung des Eigenmietwertes führt gemäss heutigen Berechnungen zu rund 1,8 Millionen Mindereinnahmen auf Seiten des Bundes und der Kantone jährlich. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Sollte der Hypothekarzins auf 3 % oder mehr steigen, würde die Abschaffung des Eigenmietwertes in potenzielle Mehreinnahmen resultieren.  Aus heutiger Sicht und aufgrund der weltpolitischen Lage ist eine Umkehr zu höheren Zinsen in den nächsten Jahren nicht absehbar.

 

Aus diesen Gründen lehnt die GLP Kanton Schwyz die Abschaffung des Eigenmietwerts ab.

Die GLP Kanton Schwyz Mitglieder sehen jedoch eine Gefahr, dass es zu einem Einbruch oder mindestens starken Rückgang der Investitionen in die Sanierung von Eigenheimen kommen könnte, wenn Investitionen steuerlich nicht mehr in Abzug gebracht werden könnten. Zudem sehen die Grünliberalen ein erhebliches Potential für zunehmend Schwarzarbeit, da die Rechnungen für Reparaturen etc. nicht mehr benötigt würden. Ebenso kritisch sieht man in Zeiten von aktueller Unsicherheit den Steuerverlust, den die Vorlage aktuell verursachen würde und der v.a. den Bund treffen würde.
Dass das „fiktive Einkommen“ in Einzelfällen bei Rentner:innen zu Problemen führen könnte, ist erkannt. Es sollte dafür aber andere Lösungen geben.
 
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