Ja zur E-ID

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Ja zur E-ID

GLP-Argumentarium zur E-ID (Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis)

Inhalt der Vorlage von Bundesrat und Parlament

Die Schweiz möchte mit der E-ID einen staatlichen, sicheren und benutzerfreundlichen elektronischen Identitätsnachweis schaffen. Dieser soll die sichere Online-Identifikation für private und staatliche Dienstleistungen ermöglichen und so die digitale Teilhabe der Bevölkerung stärken.

 

Argumente für die E-ID

Vier Hauptstränge der Argumentation

  • Digitalisierung fördern, Anschluss sichern:
    • Immer mehr Dienstleistungen, von der Verwaltung über Telekomanbieter bis zu Banken und Universitäten, benötigen eine sichere digitale Identität.
    • Die Schweiz schafft mit der E-ID die Voraussetzung, um international anschlussfähig zu bleiben und die Digitalisierung bürgernah voranzutreiben.
    • Die E-ID ermöglicht effiziente Prozesse, die Zeit, Geld und administrativen Aufwand für Bevölkerung und Behörden einsparen.

 

  • Freiwilligkeit und kostenlos:
    • Die Schweizer E-ID ist freiwillig und kostenlos: Niemand muss sie nutzen und andere Ausweise wie die Identitätskarte oder der Fahrausweis bleiben gültig. Die E-ID ergänzt bestehende Möglichkeiten, ohne sie zu ersetzen. Sie ist ein digitales Angebot, das Freiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht.

 

  • Sicherer elektronischer Nachweis:
    • Die E-ID wird vollständig vom Staat bereitgestellt und verwaltet. Sie unterliegt strengen Datenschutz- und Sicherheitsauflagen.
    • Identitätsmissbrauch wird erschwert, da die E-ID technisch an die nutzende Person gebunden ist (via Krypto-Chip im Smartphone). Die auf dem Smartphone hinterlegte E-ID kann daher nicht kopiert oder gestohlen werden. Dafür muss sie beim Wechsel des Smartphones jeweils neu erstellt werden.

 

  • Datenschutz und Schutz der Privatsphäre:
    • Die Entwicklung der E-ID wurde an den Grundsätzen «privacy by design», Datensparsamkeit und denzentrale Datenspeicherung ausgerichtet.
    • Die E-ID speichert keine Bewegungsprofile. Die Nutzung ist so ausgestaltet, dass kein umfassender Datenabgleich über verschiedene Anwendungen hinweg erfolgt.
    • Es gibt strenge Vorgaben für die Datenerhebung, -nutzung und -speicherung. Die Datenhoheit liegt bei der nutzenden Person selbst.
    • Die E-ID schützt die Privatsphäre optimal: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wofür sie sie einsetzen. Abgefragt werden dürfen jeweils nur die für den Gebrauch nötigen Angaben, etwa ein Altersnachweis, ohne das genaue Geburtsdatum. So gibt die E-ID weniger preis als die Identitätskarte.
    • Der Bund ist alleiniger Herausgeber. Kommerzielle Anbieter sind ausgeschlossen.

 

Je wichtiger das Internet in unserem Alltag wird, desto mehr müssen wir unsere Identität auch online zuverlässig nachweisen können, zum Beispiel beim digitalen Behördenkontakt oder Online-Shopping mit Altersprüfung.

Wird das E-ID-Gesetz abgelehnt, bleibt die Situation beim Identitätsnachweis uneinheitlich. Entsprechend könnten in Zukunft private Anbieter, darunter internationale Tech-Giganten, in diese Lücke springen. Der Bund hätte dann kaum mehr Einfluss auf Datenschutz und Datensicherheit.

Mit einer staatlichen E-ID sorgt die Schweiz selbst für den Schutz unserer Daten und wahrt ihre digitale Souveränität. So bleibt unsere Identität in Schweizer Händen!

 

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