Stellungnahme zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 22. Mai 2024

Medienmitteilung

Stellungnahme zu den Geschäften der Kantonsratssitzung vom 22. Mai 2024

Die Kantonsratsräte der Grünliberalen Partei Kanton Schwyz haben die Geschäfte der Kantonsratssitzung vom 22. Mai 2024 behandelt. Nachstehend finden sich die Stellungnahmen zu den Geschäften mit Abstimmung. Bei den in unseren Augen besonders wichtigen Geschäften fällt diese jeweils auch etwas ausführlicher aus.

T1  70/2024, 334/2024     Teilrevision des Gesetzes ĂĽber die Denkmalpflege und Archäologie

Die GrĂĽnliberalen begrĂĽssen die Teilrevision des Gesetzes ĂĽber die Denkmalpflege und Archäologie. Mit der Teilrevision werden die Subventionen im Bereich Denkmalpflege endlich nicht mehr aus dem Lotteriefonds sondern ordentlich aus der Staatskasse finanziert. Die bisherige Finanzierung ĂĽber den Lotteriefonds ist insbesondere deshalb verpönt, weil Denkmalpflege einerseits eine typische Staatsaufgabe ist, und die Gelder aus dem Lotteriefonds gemäss Gesetz nur fĂĽr gemeinnĂĽtzige und wohltätige Zwecke in Sport, Kultur und Sozialem verwendet werden dĂĽrften. Beiträge fĂĽr gesetzliche Verpflichtungen und politische Zwecke sind somit ausgeschlossen. Genau das hat aber der Kanton SZ bisher getan. Nun wird dies, wie von den GrĂĽnliberalen schon bei der Gesamtrevision 2016 gefordert, angepasst.


Die GrĂĽnliberalen begrĂĽssen sodann die Erhöhung der Beiträge auf von bisher 18% auf neu 30% fĂĽr kommunale, bisher 21% auf neu 35% fĂĽr kantonale und von bisher 25% auf neu 40% fĂĽr nationale Schutzobjekte. Die GrĂĽnliberalen bemängelten allerdings schon in ihrer Vernehmlassung die fĂĽr EigentĂĽmer nur schwer nachvollziehbare Unterscheidung in die unterschiedlichen Kategorien, weil die Einschränkung der Nutzung oft einer teilweise materiellen Enteignung gleichkommt, unabhängig vom Schutzniveau kommunal, kantonal oder national.


Die GrĂĽnliberalen begrĂĽssen ferner, dass die Beitragszusicherung neu innert einer Frist von sechs Monaten erfolgen soll. Die GrĂĽnliberalen begrĂĽssen es auch, dass die Entscheidungskompetenz gemäss dem Vorschlag der Regierung bei derselben bleibt, wenn es um Zusicherungen von Beiträgen ĂĽber 1 Mio CHF geht (was zwischen 2006-2023 nur 6 Mal der Fall war). Ebenfalls richtig finden es die GrĂĽnliberalen schliesslich, dass auch die Mittel fĂĽr die Archäologie in Zukunft nicht mehr dem Lotteriefonds entnommen werden, sondern als staatliche Aufgaben ebenfalls aus dem ordentlichen Budget finanziert werden.
 

T2  108/2024, 333/2024    Musikschulgesetz

Die GrĂĽnliberalen habe als bildung- und kulturbeflissene Partei von Beginn an das Anliegen «die musikalische Bildung in einem Gesetz zu verankern, vom Staat tatkräftig zu tragen und damit jedem zugänglich zu machen» bejaht. Mit der mit unterstĂĽtzten «Musikschulinitiative» wurde dann auch der Stein ins Rollen gebracht, dass die Bundesvorgaben im Kanton Schwyz nun umgesetzt werden. Damit kann auch das Schwyzer Volk von den dafĂĽr gesprochenen Bundesgelder profitieren, statt diese in Bern liegen zu lassen.

Die GLP befĂĽrwortet auch wie die Regierung die Mehrheitsanträge der Kommission (BKK). Im Â§10 soll den Musikschulen der Spielraum zur Rekrutierung von Lehrpersonen nicht unnötig eingeschränkt werden, was speziell in Zeiten des Fachkräftemangels entscheiden sein kann. In Â§14 soll zur Entlastung der Gemeinden, wofĂĽr sich die GLP stets voll engagiert hat, der Kantonsbeitrag um 2.5% angehoben werden. Der tragbare Mehraufwand fĂĽr den Kanton von Fr. 280 000.– wirkt sich auch entlastend fĂĽr die Eltern aus, so dass in Â§16 die Beitragsspannweite von 30-40% auf 30-35% gesenkt werden kann. Damit wird es mehr Kindern möglich sein, ein Instrument zu erlernen bzw. am Angebot der Musikschulen teilzunehmen. Kanton, Gemeinden und Eltern teilen sich damit nun auch je zu einem Drittel die Kosten.


Komplet einseitig und wenig liberal ist der Minderheitsantrag in Â§6 wonach den Musikschulen einseitig die Förderung von traditioneller, schwyzerischer Volksmusik per Gesetz befohlen werden soll. Neben dem man dann auch klar definieren mĂĽsste, was man alles zu dieser Musikrichtung gehört und was nicht, läuft eine solche Einzelforderung gegen jegliche Gesetzessystematik. Es ist der GLP gänzlich unverständlich, wie stets auf Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und minimalen gesetzlichen Regeleingriffen bauende politische Kräfte, plötzlich per Paragraph vorschreiben wollen, was gelernt werden soll. Aus dem dann allenfalls noch eine rote Linie zu konstruieren und im Parlament mit einem NEIN zum ganzen Musikschulgesetz noch das obligatorische Referendum zu provozieren ist nicht mehr sinnvoll. Wie nun schon so oft, wĂĽrde man eine inhaltsentfremdete Abstimmungsdiskussion um des Kaisers Bart (oder eher Harve) auslösen und damit das recht schlanke, gelungen Musikschulgesetz an der Urne gefährden. Das möchte die GLP ganz sicher nicht und stimmt einstimmig JA zum Musikschulgesetz und damit JA zu zugänglicher, offener Musikschulbildung.
 

T5  287/2024  Motion M 16/23: Finanzierung «Spezialfinanzierung Feuerwehr»

Die Mehrheit der GLP lehnt die Motion ab, da sie die Ersatzabgabe als fair betrachtet und eine kantonale Lösung die Gemeindeautonomie einschränken könnte. Die Unterschiede zwischen der Ersatzabgabe (Feuerwehrpflicht) und dem Feuerwehrbeitrag (Gebäude) verhindern eine Doppelbesteuerung. Eine Minderheit hingegen sieht Potenzial für eine gleichmässigere Verteilung der finanziellen Lasten im Feuerschutzwesen.

T6  332/2024  Motion M 17/23: Stärkung der 3. Oberstufe

Wir GrĂĽnliberalen unterstĂĽtzen die Stärkung der 3. Oberstufe, um zukĂĽnftige Berufsmaturandinnen und -Maturanden fĂĽr diese Ausbildung besser vorzubereiten. Dazu setzen wir nicht auf eine umgehende Ă„nderung des Volksschulgesetzes, sondern wir unterstĂĽtzen das Vorgehen des Regierungsrates, das Anliegen in Form eines Postulates weiterzuverfolgen und so auch eine mögliche Zusammenarbeit mit unseren Nachbarkantonen zu prĂĽfen. Dabei ist auch die Anspruchshaltung der Regierung gegenĂĽber den Bezirksschulen, welche die 3. Sekundarschulklasse anbieten, zu klären.

T7  256/2024  Postulat P 16/23: Auswirkung der Zuwanderer auf das kantonale Gesundheitssystem untersuchen

Die Forderung der Postulanten ist aus Sicht der GLP-Fraktion weder relevant noch aussagekräftig, Die Kosten fĂĽr die Erhebung und Auswertung der Gesundheitskosten von Asylsuchenden, Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund steht zu keinem Verhältnis zum Nutzen. Das Postulat wird einstimmig abgelehnt.

T8  257/2024  Postulat P 17/23: Antrag zur Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen fĂĽr die Vorhalteleistung im Notfall fĂĽr die drei Schwyzer Spitäler

Die GLP-Fraktion ist sich der Situation der Notfallstationen der drei Schwyzer Spitäler bewusst, insbesondere der Tatsache, dass die Notfallabteilungen nicht kostendeckend bewirtschaftet werden können. Ein Postulat mit dem bindenden Auftrag die Forderung im Antrag der drei Spitäler vollumfänglich umzusetzen ist unseres Erachtens der falsche Ansatz,  der auch falsche Anreize schaffen kann. Zudem dĂĽrfen gemäss Bundesverwaltungsgericht die Notfallvorhalteleistungen auch nicht als gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL-Beiträge) abgegolten werden, da sie Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP-Pflichtleistungen) sind. Statt lokal gewachsene Leistungen ĂĽber einen grundsätzlich falschen Mechanismus unkoordiniert einfach zu bezahlen, fordert die GLP eine ĂĽberkantonale, resp. gar national abstimmte Notfallplanung. Ziel muss es sein eine optimale medizinische Notversorgung fĂĽr alle zu gewährleisten ohne ineffizienten Ăśberkapazitäten und damit Vorhalteleistungen zu unterhalten oder gar auszubauen